17.00
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Am Ende von drei langen Budgettagen diskutieren wir jetzt in einem Block acht Untergliederungen zusammen, von der Finanzverwaltung über die Beamtenpensionen und den Finanzausgleich bis hin zu dem, was die Bundesfinanzierungsagentur macht. Mehrere wichtige große UGs werden da vermanscht – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem alle schon ein bisschen müde sind, nach drei Tagen –, während wir in den letzten drei Tagen ganz kleine UGs mit wenigen Milliönchen in epischer Breite zerlegt haben. Ich halte das prozessual für falsch. Man sollte sich für die Zukunft überlegen, diesen großen, milliardenschweren Untergliederungen mehr Raum zu geben, denn da geht es um wirklich viel Geld, das man nicht am Schluss noch in der Hektik abarbeiten sollte. (Beifall bei den NEOS.)
Diskutiert werden in der Untergliederung 16 alle öffentlichen Abgaben, also wirklich Milliardenpakete. Da geht es auch um den Themenkreis, den Kollege Krainer angesprochen hat, beispielsweise um die Frage: Wie besteuern wir denn Unternehmen?, und vielleicht auch: Welche Hilfen sollten sie bekommen?
Wir sind der Meinung, man sollte vielleicht weniger Steuern einheben und dann gnädig verteilen, sondern vielleicht vorher schon die Steuerlast senken. Eine Überlegung wäre, anstelle von Hilfszahlungen einen Verlustrücktrag zu ermöglichen. Was heißt das? – Ein Unternehmen, das irgendwann Gewinne gemacht hat und den Verlust aufgrund beispielsweise der Covid-Krise zurückverschieben kann, muss dann weniger Steuern für den Gewinn zahlen. Das hat den Vorteil, dass man einen Verlustrücktrag nur nützen kann, wenn man einen Gewinn gemacht hat. Das heißt, man schüttet nicht Hilfsgelder an Unternehmen aus, die eigentlich sowieso schon am Ende ihrer Kräfte sind, die ökonomische Zombies sind. Insofern wäre es besser, mit Verlustrückträgen statt mit Hilfszahlungen zu arbeiten.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unkompliziert Entlasten: Einführung eines Verlustrücktrags“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, betriebliche Verluste aus dem Jahr 2022 in die Vorjahre rückzutragen.“
*****
(Zwischenbemerkung von Bundesminister Brunner.)
Dann diskutieren wir hier auch die Beamtenpensionen. Es ist gerade das Gutachten der Alterssicherungskommission bekannt geworden: Was wir jetzt wissen, ist, dass die Zahlen, die wir hier diskutieren und beschließen, eigentlich schon Makulatur sind, weil die Alterssicherungskommission von viel schlechteren Zahlen ausgeht. Das Loch bei den Pensionen ist viel größer.
Wir haben gestern schon die Sozialversicherungspensionen diskutiert. Bei den Beamtenpensionen geht die Alterssicherungskommission von 13,3 Milliarden Euro für nächstes Jahr und von 16,7 Milliarden Euro schon für 2027 aus – ein Plus von einem Viertel bei den Beamtenpensionen. Da geht es um bescheidene 314 000 Bezieher. Wenn man sich das anschaut: Bei den Sozialversicherungspensionen, die mit einem ähnlichen Betrag auskommen, reden wir von über 2 Millionen Beziehern. Reformschritte in dem Bereich: null Komma null.
Das ist es, was Kollegin Doppelbauer gemeint hat, als Sie gesagt hat: „Sie haben [...] die Jungen vergessen.“ – Das, was Sie da machen, ist gut und nett für die alten Menschen, aber wir müssen ja die Pensionssysteme so aufbauen, dass die, die in 30, 40, 50 Jahren in Pension sind, auch noch gut davon leben können. Dafür fehlt jeder auch noch so kleine Reformschritt.
Es steht in jedem Regierungsprogramm: Wir wollen das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranführen. – Das kopieren Sie – copy, paste – von einer ÖVP-Regierung zur nächsten, egal wer der Koalitionspartner ist. Nur: Es passiert original genau gar nichts. Das würde ich gerne einmal sehen, denn wenn wir nämlich im nächsten Jahr nicht 13,3 Milliarden Euro für Beamtenpensionen ausgeben müssten, dann wäre beispielsweise auch viel mehr Luft für die Anliegen der Kollegin Bayr. Das sind ja dann im Vergleich Pimperlbeträge – ich mag es keineswegs kleinreden – zu diesen Milliarden, die da verschoben werden.
Wir könnten uns ganz viele Debatten ersparen, wenn wir dort, wo es um wirklich große Beträge geht, echte Reformschritte setzten. (Beifall bei den NEOS.)
17.04
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Unkompliziert Entlasten: Einführung eines Verlustrücktrags
eingebracht im Zuge der Debatte in der 183. Sitzung des Nationalrats über Bundesfinanzgesetz 2023 (BFG 2023) – TOP 11/UG 16
Angesichts der vielen schweren Krisen, die zu einer Vervielfachung der Energiepreise und der aktuell hohen Inflation geführt haben, sowie einer anhaltenden Stillstandspolitik vonseiten der österreichischen Bundesregierung, die für die im EU-Vergleich hohen Abgabenlast und einem schweren Arbeitskräftemangel verantwortlich sind, haben es österreichische Unternehmen nicht leicht. Es verwundert nicht, dass diese immer mehr mit Sorge in die Zukunft blicken. Die aktuelle Austrian Business Checks Umfrage des KSV 1870 zeigt, dass die Zahlungsmoral sinkt und Unternehmen zunehmend bei geplanten Investitionen auf die Bremse steigen. Laut dieser Umfrage wollen nur noch 34 % zu Jahresbeginn geplante Investitionen setzen - ein alarmierender Wert (1).
Die Bundesregierung reagiert mit den immer gleichen Mitteln. Immer neue Förderungen werden erfunden. Diese werden lange verhandelt, dann präsentiert und im Anschluss wird wieder lange nachverhandelt, bis man sich auf konkrete Details einigt. Unternehmen können bei all dem nur zusehen und anschließend sich durch den komplizierten Förderdschungel kämpfen. Mit einer einfachen Maßnahme kann man vielen Unternehmen sehr rasch helfen. Wie während der Covid-Pandemie soll die Möglichkeit eingeführt werden, Verluste für 2022 gewinnmindernd berücksichtigen zu können. Unternehmen erhalten damit eine zeitnahe Liquiditätsspritze in Form einer Steuererstattung. Für Jahresabschlüsse, die bereits gemacht wurden, sollen Unternehmen den Verlustrücktrag nachträglich einbringen können. Die Verrechnung des Verlustes 2022 sollte dabei betragsmäßig unbegrenzt und mit den Gewinnen der Jahre 2021 und 2020 ermöglicht werden.
Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) hat in der Publikation "Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen zur Abfederung hoher Energiekosten" ebenfalls diese Maßnahme empfohlen und diese (in Kombination mit liquiditätsstützenden Garantien) als effizienter und treffsicherer als die Maßnahmen der Bundesregierung gewertet (2).
Die Methode des Verlustrücktrags hat zudem den Vorteil, dass sie nur Unternehmen hilft, die zumindest in manchen Jahren Gewinne schreiben. Ökonomische Zombies, die in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen entstanden sind, können von Verlustrückträgen eher weniger bis gar nicht profitieren.
1. https://www.ksv.at/pressemeldungen/geht-abwaerts-zahlungsverhalten-verschlechtert
2. https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=69820&mime_type=application/pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, betriebliche Verluste aus dem Jahr 2022 in die Vorjahre rückzutragen."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.