9.16

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Bevollmächtigte des Volksbegehrens Keine Impfpflicht. Bevor ich mit meinen Ausführungen anfange, möchte ich den Wortlaut und das Begehren dieses Volksbegehrens zitieren:

„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen und/ oder Menschen aufgrund ihres Impf­status in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und/oder im Privatbereich zu diskriminieren. Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollen in diesem Gesetz unter Strafe gestellt werden.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was sich hier liest wie eine Selbstverständlichkeit, wie eine Berufung auf unsere Grund- und Freiheitsrechte, war in den letzten Jahren in Österreich leider keine Selbstverständlichkeit. Diese Bundesregierung hat mit dem Impfpflichtgesetz einen absoluten Tabubruch begangen und mehr als 242 000 Österreicherinnen und Österreicher haben sich, indem sie dieses Volksbegehren unterstützt haben, dafür ausgesprochen, dass so etwas nie wieder passieren darf. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Bundesregierung hat entgegen aller wissenschaftlichen Fakten und zu einem Zeitpunkt, als schon längst klar war, dass die Covid-19-Impfstoffe keinen Übertragungsschutz bieten, eine allgemeine Impfpflicht im Gesetz veran­kert und damit der bereits zuvor bestehenden gesellschaftlichen Diskrimi­nierung, dem psychischen Druck und der Diskriminierung am Arbeitsplatz auch tatsächlich noch eine gesetzliche Diskriminierung oben draufgesetzt. Und es ist dem heute abwesenden Bundesminister Rauch, der mittlerweile ja der drit­te grüne Gesundheitsminister ist, zu verdanken, dass er zumindest die Ein­sicht gehabt hat und dem Druck der Hunderttausenden Menschen auf der Stra­ße und im Rahmen der verschiedenen Volksbegehren nachgegeben hat, sodass dieses Unrechtsgesetz hier in diesem Parlament auch wieder aufgehoben wurde.

Was ist nun die Konsequenz aus dem Ganzen? Die Bundesregierung hat vorgegeben, mit dem Impfpflichtgesetz und dem Zwang zur Impfung die Durchimpfungsrate zu erhöhen und die Gesellschaft zu schützen, eine präventivgesundheitspolitische Maßnahme zu setzen.

Und was hat diese Bundesregierung erreicht? – Sie hat Hunderte Millionen Euro für Impfstoffbeschaffung und Parallelstrukturen im Bereich der Impf­stoffverabreichung aufgewendet, sie hat die staatlichen Behörden, die Gesund­heitsbehörden, aber auch die Sicherheitsbehörden missbraucht, zweck­dienlich missbraucht für das Durchsetzen ihrer Agenda, und sie hat im Endeffekt genau das Gegenteil von dem, was sie proklamiert hat, erreicht, denn die Durchimpfungsrate ist in Österreich dadurch deutlich niedriger ausgefallen als in anderen Staaten. Man kann das nur als ein Versagen auf ganzer Linie titulie­ren. (Beifall bei der FPÖ.)

Was mich persönlich als Gesundheitspolitiker noch viel mehr bedrückt, ist, dass ja nicht nur die Durchimpfungsraten bei den Covid-Impfungen deutlich unter dem internationalen Durchschnitt geblieben sind, sondern dass im Zuge dieser Kampagne der Bundesregierung und dieses Unrechtsgesetzes, das Gott sei Dank abgeschafft ist, die allgemeine Impfbereitschaft deutlich zurückge­gangen ist. Meine Vorrednerin hat es angesprochen: Bei der Influenza­impfung sind wir weit, weit davon entfernt, eine vernünftige Durchimpfungsrate zu haben. Bei den wichtigen Kinderschutzimpfungen hat es massive Rück­gänge gegeben, und so besteht tatsächlich ein erneutes Risiko für das Aufkommen von Massenausbrüchen. All das ist die direkte Konsequenz der verfehlten Politik dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass dieses Begehren heute noch aktuell ist und dass dieses Anliegen aktuell ist und dass seine Behandlung im Untersuchungsausschuss – ah, im Unter­suchungsausschuss sage ich schon; da wird es sie vielleicht auch noch geben –, im Gesundheitsausschuss notwendig ist, zeigen viele Beispiele der Diskri­minierung in der Praxis, die bis heute andauert. Noch immer gibt es viele Men­schen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, nur weil sie ihr Selbstbe­stimmungsrecht über ihre körperliche Unversehrtheit eingefordert haben. Bis vor Kurzem hat es selbst im Wiener Krankenanstaltenverbund noch eine Aufnahmerichtlinie gegeben, die besagt hat, neue Mitarbeiter dürfen nur eingestellt werden, wenn sie sich gegen Covid‑19 vollimmunisieren las­sen. Das ist nach meinem Kenntnisstand erst im September aufgehoben worden.

Soldaten beim Bundesheer durften nicht in Auslandseinsätze fahren, wenn sie sich nicht haben impfen lassen. Teilweise waren sogar die Hochschulen für die Studenten gesperrt, und sie konnten keine Prüfungen absolvieren, wenn sie sich nicht dem Impfzwang unterworfen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so etwas darf nie wieder passieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb unterstützen wir Freiheitlichen dieses Volksbegehren inhaltlich zu 100 Prozent, und es liegt an der Bundesregierung, nicht nur das Gesetz aufzuheben, sondern auch gesetzlich Sorge dafür zu tragen, dass so etwas nie wieder vorkommen kann und dass die Geschädigten der vergangenen Monate und Jahre auch eine angemessene Entschädigung bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

9.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.