13.51
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte beginnen, indem ich einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz einbringe, damit das erledigt ist, und zwar folgenden:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Justizausschusses 1760 d.B. über den Antrag 2893/A der Abgeordneten Mag.a Michaela Steinacker, Mag.a Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Firmenbuchgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022 – GesDigG 2022)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 2893/A in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (1760 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 lautet die Z 11:
„11. In § 277 Abs. 4 entfällt der Verweis „und 2“.“
2. In Artikel 7 Z 22 wird das Wort „rechtkräftig“ durch das Wort „rechtskräftig“ ersetzt.
Begründung
Die Änderungen dienen der Berichtigung von Redaktionsversehen.
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So, jetzt ist das erledigt.
Nun zum Inhaltlichen: Nein, wir machen hier nicht ein Gesetz, hinter dem wir irgendetwas verstecken wollen, ganz im Gegenteil; man muss einfach Dinge auseinanderhalten, die miteinander nichts zu tun haben. Dass wir diese Digitalisierungsrichtlinie umsetzen, was logischerweise natürlich auch die von Ihnen zitierten Folgen hat, liegt nur daran, dass wir vorher ein System hatten, das damit eben leider nicht kompatibel ist.
Dass wir diese EU-Digitalisierungsrichtlinie umsetzen, bedeutet, dass es ab jetzt möglich sein wird, Unternehmen ohne den Gang zu Gericht, ohne die Notwendigkeit von Papiereingaben zu gründen. Das ist ein wesentlicher Fortschritt, und das ist etwas, was sich – das muss man dazusagen – im Rahmen der Regelungen, die wir aufgrund der Pandemiesituation leider schon treffen mussten, schon bewährt hat. Es ist richtig und gut, dass man Unterlagen in digitalisierter Form vorlegen kann. Es ist richtig und gut, dass es diese Möglichkeiten gibt, und es ist vor allem für die Unternehmen nicht nur eine Vereinfachung, sondern damit ist auch eine wesentliche Kostenreduktion verbunden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eine Unternehmensgründung hängt schon sehr stark davon ab, ob man ausreichend Kapital zur Verfügung hat, um das Unternehmen überhaupt zu gründen. Es soll nicht notwendig sein, auch noch zusätzliche Gebührenhürden aufzubauen, in einer Zeit, in der eigentlich fast jedes Geschäft, jedes Rechtsgeschäft online abgewickelt werden kann. Es soll nicht sein, dass wir da nicht nachziehen.
Was auch noch zur Debatte gestanden ist: Warum muss man denn überhaupt trotzdem noch zum Notar gehen? Warum gibt es in vielen Bereichen immer noch diese Notariatsaktpflicht? – Das wiederum ist eine Sicherheitseinrichtung, eine Sicherheitsbestimmung, die wir auf jeden Fall beibehalten wollten; aber auch da ist es nicht mehr notwendig, das physisch zu machen, auch da ist es möglich, all diese Geschäfte online abzuwickeln.
Deshalb ist dieses Gesetz ein wesentlicher Fortschritt. Es bringt uns ins 21. Jahrhundert. Es gibt den Unternehmen wesentlich mehr Möglichkeiten und ist eine Vereinfachung und eine Kostenreduktion und deshalb gut. Deshalb ersuche ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und bitte auch, den Fokus darauf zu legen, was dieses Gesetz macht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Oberrauner. – Bitte.