18.08

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Schluss dieser Sitzungswoche können wir jetzt noch über einige Rechnungshofberichte sprechen. Auf der Tagesordnung stehen der Bericht zur Kurzarbeit, der Bericht zur überbetriebli­chen Lehrausbildung und der Bericht über den Auswahlprozess von Aufsichtsräten in einzelnen Ministerien. Diese Berichte wurden im Rech­nungshofausschuss am 18. Oktober behandelt, und der Bericht zum Fernwärme- und Fernkälteleitungsbau wird am 29. November auf der Tagesordnung der nächsten Rechnungshofausschusssitzung stehen.

Ich bedanke mich dafür, dass wir jetzt noch über die zentralen Empfehlungen einzelner Berichte sprechen, und ich möchte in aller Kürze auf zwei Be­richte eingehen. Auf die überbetriebliche Lehrausbildung möchte ich gar nicht eingehen, weil wir schon am Ende stehen, das ist natürlich eine zentrale Maßnahme im Rahmen der Ausbildungspflicht bis 18.

Was aber die Kurzarbeit betrifft: Warum haben wir sie geprüft? – Wir haben sie sehr zeitnah geprüft. Sie war eines der kostenintensivsten Instrumente und eine der kostenintensivsten Maßnahmen im Rahmen der Coronahilfspakete. Im Prüfzeitraum ging es um 7,85 Milliarden Euro, und bis Stand Septem­ber 2022 waren es 9,8 Milliarden Euro. Wir haben die Prüfung beim Arbeitsmi­nisterium und beim AMS gemacht, und was wir festgestellt haben, war: Sie wurde sehr rasch eingeführt, sie erreichte eine enorme Dimension: Zumin­dest in einem Monat des Jahres 2020 waren es 34 Prozent der unselbst­ständig Erwerbstätigen, die in Coronakurzarbeit waren. Das heißt, das war eine große Dimension, und das musste auch umgehend abgewickelt werden.

Die Rahmenbedingungen waren sehr großzügig gestaltet, und zwar insofern, als den Arbeitgebern die Kosten der Ausfallstunden zur Gänze abgegolten wur­den und den Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen vergleichsweise hohe Er­satzraten garantiert wurden, deutlich höhere als im Fall der Arbeitslosigkeit.

Was schon angesprochen wurde, war, dass die Förderexperten des AMS und Expert:innen des Arbeitsministeriums da nicht eingebunden waren. Die Förderrichtlinie wurde in der Folge zwölfmal adaptiert, und es gab in der An­fangsphase Überzahlungen und zu hohe Auszahlungen in einer Größen­ordnung von 500 Millionen Euro. Wir empfehlen, dass es trotz Zeitdruck zu einer entsprechenden Qualitätssicherung kommt, und die Rückzahlung wurde ja dann in der Folge gesetzlich ausgeschlossen.

Aus Kontrollsicht waren die eingeschränkten Prüfmaßstäbe problematisch. Was wir anerkennen, ist, dass es dem AMS dann ab Sommer 2020 gelungen ist, die Abwicklungsprozesse sukzessive zu professionalisieren. Was gefehlt hat, war ein umfassendes Kontrollkonzept zu einer gezielten Aufdeckung von un­rechtmäßigem Förderbezug.

Positiv sehen wir, dass einige Empfehlungen des Rechnungshofes dann doch in neuen Richtlinien aufgenommen wurden. Das ist jene Empfehlung des Rechnungshofes, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell über das Ausmaß der mit dem AMS abgerechneten Ausfallstun­den informieren sollten – das halten wir für wesentlich, damit da ein Gegencheck erfolgt – und dass es auch ein mit dem BMF abgestimmtes Prüfkonzept für Prüfungen der Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe im Zuge der Lohnsteuerprüfungen gibt, und da ist die Grundlage das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz.

Kurz zusammengefasst: Der Nutzen der Covid-19-Kurzarbeit war, dass sie sich natürlich stabilisierend auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat. Das war aus Sicht des Wirtschaftsstandortes wichtig, um Arbeitskräfte, die eingearbeitet sind, dann wieder verfügbar zu haben. Was wir aber negativ sehen, ist das hohe Risiko von Mitnahmeeffekten durch das sehr attraktive Modell, weil eben kaum oder auch nicht von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffene Unternehmen profitieren konnten.

Was die Fortführung der Kurzarbeit betrifft, so geht es uns angesichts der hohen Kosten um die Frage der Treffsicherheit. Wir haben jetzt viel mehr offene Stellen am Arbeitsmarkt, und die Arbeitslosenquote ist mittlerweile niedriger. Im Sinne der nachhaltigen Finanzierbarkeit sollten daher Unterstützungs­instrumente, die für die Anforderungen der Covid-19-Krisensituation sehr groß­zügig ausgebaut wurden, wieder zeitnah in einen Normalzustand rückge­führt werden, weil es ja um eine dauerhafte Finanzierbarkeit geht.

Zum zweiten Bericht möchte ich jetzt auch nur in aller Kürze Folgendes sagen: Da geht es um den Auswahlprozess von Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten in Ministerien; da haben wir mehrere Ministerien geprüft. Zur Debatte stand jetzt das Wirtschaftsministerium, geprüft haben wir aber auch das Finanzministerium und das vormalige Verkehrs- und jetzige Klimaschutz­ministerium. Da gibt es einen mehrstufigen Auswahlprozess.

Wir glauben, dass es eine hohe Bedeutung hat, dass man da zu einer nachvollziehbaren und transparenten Auswahl von Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten kommt. Wir haben in keinem der Ministerien einen nachvollziehbaren Prozess für ein objektives und transparentes Bestel­lungsverfahren feststellen können. Es geht auch um potenzielle Interessen­konflikte. Das wurde hier schon angedeutet. Das muss natürlich durch entsprechende Erklärungen, Mustervorlagen, die Abfrage von allfälligen Befangenheiten abgeklärt und abgefangen werden.

Wir empfehlen den drei Ministerien eine ausreichende Darlegung der Eig­nungsgründe als Grundlage für die Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung; der Verweis auf den Lebenslauf genügt nicht.

Was die Frauenquote betraf, so haben wir eine grundsätzlich positive Tendenz feststellen können. Wie gesagt, da ist die Tendenz steigend, aber natürlich empfehlen wir weiterhin, dass das verstärkt berücksichtigt wird.

Und: Die Transparenz ist ganz, ganz wichtig. Da geht es auch darum, dass man für die Übernahme einer Geschäftsleitungsfunktion allenfalls Cooling-off-Phasen einführen könnte, wenn die betreffende Person vormalig in einen Bestellpro­zess eingebunden gewesen wäre. So etwas gibt es auch im öffentlichen Dienstrecht. Da gibt es die Regelungen zur Folgebeschäftigung, da gibt es eine sechsmonatige Cooling-off-Phase für den Wechsel zu einem privaten Rechtsträger, das gibt es aber nicht für den Wechsel hin zu öffentlichen Unter­nehmen.

Weiters bestünde eine Möglichkeit auch im Auflegen eines öffentlichen Registers, und in einem solchen öffentlichen Register könnte auch die Erklärung des Nichtvorliegens von Interessenkonflikten oder von Befangenheiten eingetragen werden.

Das ist unsere Meinung. Das ist kurz zusammengefasst das Ergebnis des Be­richts. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Präsidentin.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Karl Schmidhofer zu Wort. – Bitte.