16.45

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Von all den gesetzlichen Änderungen, die wir hier unter den Fi­nanztagesordnungspunkten 8 bis 10 diskutieren, sind die Änderungen – das muss man zugeben – im Einkommensteuergesetz und am Rande im ASVG positiv zu bewerten.

Die Erhöhung der steuer- und sozialversicherungsfreien pauschalen Reise­aufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbe­treuer war schon längst überfällig und wurde von der FPÖ auch stets gefordert. 14 Jahre hat es gedauert, ab 1.1.2023 wird dieser Wert endlich angepasst.

Es gibt aber auch noch viele andere Werte im Einkommensteuerrecht, bei denen es dringenden Anpassungsbedarf an die Inflation gibt. Das Pendlerpauschale, ich habe es schon öfter hier erwähnt, ist seit 1.1.2011 – abgesehen von der be­fristeten Minierhöhung – nie erhöht worden. In Anbetracht der mit 1. Ok­tober 2022 eingeführten CO2-Strafsteuer ist das natürlich unfassbar; und die CO2-Strafsteuer wird ab 1.1.2023 noch einmal erhöht.

Ein weiterer Punkt: Das amtliche Kilometergeld wurde seit 1.7.2008 – also seit mehr als 14 Jahren! – nicht erhöht. In der letzten Sitzung des Finanzaus­schusses hat die FPÖ einen Antrag auf Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes eingebracht. Dieser Antrag wurde vertagt; heute bringen die Regierungspar­teien selbst einen entsprechenden Antrag ein. Wir bewerten das, Herr Bundesminister, als positiv.

Bei der Anpassung der Werte im Steuerrecht geht es aber nicht nur um Entlas­tung, sondern natürlich auch um Entbürokratisierung, es geht um Verwal­tungsvereinfachung, und da ist auch das Werbungskostenpauschale ein wichtiger Punkt. Dieser Betrag, diese 132 Euro, wurde seit 1988 nicht erhöht. Wir haben immer gefordert, dass dieser Wert als Entbürokra­tisierungsmaßnahme auf 300 Euro angepasst werden soll – das ist auch ein Punkt, der im türkis-blauen Ministerratsvortrag vom 1.5.2019 enthal­ten ist. Nunmehr soll diese Forderung in einem Abänderungsantrag umgesetzt werden. 60 000 Arbeitnehmer würden sich damit zukünftig die Arbeit­nehmerveranlagung ersparen.

Auch sonstige inflationsbedingte Erhöhungen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Veranlagungsfreibetrages oder die Erhöhung der Freigrenzen bei den sonstigen Bezügen, begrüßen wir ausdrücklich. Wir würden einem solchen Abänderungsantrag auch zustimmen.

Nun aber zu meinen Kritikpunkten zu den sonstigen Gesetzentwürfen: Wir alle wissen, dass der europäische Strommarkt aufgrund des Meritorderprinzips nicht funktioniert. Was aber macht die Bundesregierung? – Anstatt sich in Brüs­sel dafür einzusetzen, dass das Strommarktdesign geändert wird, beschränkt sich die Bundesregierung auf die Symptombekämpfung, und auch das nur mehr schlecht als recht.

Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz ist ein reiner Marketingschmäh der Umweltministerin. Viele Millionen Euro werden unter dem Titel be­wusstseinsbildende Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs für Marketingmaßnahmen beim Fenster rausgeworfen, anstatt die Endverbraucher zu entlasten. Da profitiert nicht der Endverbraucher, sondern da profitiert das Werbebudget der Umweltministerin. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit dem Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom werden massive Krisengewinne, die manche Stromerzeuger über viele Monate erzielt haben und noch erzielen werden, lediglich für einen Zeitraum von einem Monat im Jahr 2022 und für drei Monate im Jahr 2023 abgeschöpft, und das noch dazu unter Anrechnung massiver Absetzbeträge. Die Masse der Krisengewinne dürfen sich die Stromerzeuger behalten.

Bei den fossilen Energieträgern sieht es nicht anders aus. Von den 6 Milliarden Euro Krisengewinn, die ein Mineralölkonzern im Jahr 2022 erwirtschaftet hat, wird lediglich 1 Milliarde Euro Krisengewinn abgeschöpft. Da verwundert es auch nicht, dass man lediglich mit Einnahmen von 2 bis 4 Milliarden Euro rechnet.

Diese Einnahmen sind auch nicht für die Entlastung der leidgeprüften Endverbraucher zweckgebunden, sondern versickern im allgemeinen Budget. Die FPÖ wird dieser Symptombekämpfung, bei der ein Krisengewinner vom anderen Krisengewinner profitiert, sicher nicht zustimmen. – Vielen herz­lichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Dr. Jakob Schwarz. – Bitte, Herr Abgeordneter.