17.27

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, auch zu Hause! Menschen und Betriebe leiden unter den hohen Energiekosten (Ruf bei der SPÖ: Dann tut etwas!), und die Energiekonzerne machen Gewin­ne, ob sie wollen oder nicht – zufällig! Das ist ungerecht, und daher ist es gerecht, wenn wir diese Zufallsgewinne besteuern. (Beifall bei den Grünen so­wie der Abg. Baumgartner.)

Wir Grüne waren daher sowohl national als auch international eine treibende Kraft, dass es zu einer europäischen Lösung kommt, und die ist jetzt da: die sogenannte EU-Notfallverordnung. Auf Basis dieser ist eine faire, transpa­rente Besteuerung dieser Zufallsgewinne nun möglich, und zwar auch rückwirkend. Wir schöpfen die Gewinne ab, einerseits Gewinne auf Strom­produktion, andererseits auch im fossilen Bereich. Fossil heißt in den Bereichen Öl, Gas, Kohle oder auch bei den Raffinerien.

Die EU hat Mindestvorgaben gemacht, und die schöpfen wir aus und gehen darüber hinaus. Ich möchte jetzt gar keine Zahlen nennen, aber ich möchte Ihnen das zeigen (eine Tafel mit der Aufschrift „Zufallsgewinn-Abgabe Gas und Ölkon­zerne“ „Vergleich EU und Österreich“ sowie einem Flächendiagramm in die Höhe hal­tend): Man sieht, dass das die Vorgaben der EU für die Öl- und Gaskonzerne, also das Fossile, sind; und wir gehen darüber hinaus, und zwar einerseits, was die Höhe der Besteuerung betrifft, andererseits auch hinsichtlich des zeitlichen Rahmens. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Michael Hammer.)

Das Gleiche gilt bei der Stromerzeugung wieder, sowohl betreffend die Höhe als auch hinsichtlich des zeitlichen Rahmens. Hier sehen Sie die EU-Vorgaben, hier jene Österreichs.

Warum ist das wichtig? – Weil wir mehr machen, als die EU mindestens vorgibt, aber wir sind bereit, nur das Minimum auszuschöpfen, wenn die Unter­nehmen in den Ausbau der Erneuerbaren, in Energieeffizienzmaßnahmen in­vestieren. Das ist wichtig, damit die Transformation weiterhin stattfin­det. (Beifall bei den Grünen.)

Also es gibt diese Anreize aufgrund der steuerlichen Darstellung. Übrigens, was ich vielleicht vergessen habe zu sagen (wieder auf die Tafel deutend): Was da noch dazukommt, ist die Körperschaftsteuer. Auf die Gewinne wird noch die Körperschaftsteuer angerechnet, das heißt, diese Zufallsgewinne wer­den bis zu 65 Prozent besteuert.

Was machen wir mit dem Geld? – Es wurde schon gesagt: Man kann nicht genau abschätzen, wie viel es ist, weil sich die Preise ja so volatil entwickeln, aber wir rechnen mit 2 bis 4 Milliarden Euro; und nein, nicht zweckgebunden, denn circa diesen Betrag zahlen wir in Form der Stromkostenbremse bereits aus. Zusätzlich gibt es aber noch einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen. All das gibt es, und all das kommt wieder dem Steuerzahler zugute. (Beifall bei den Grünen.)

Damit können wir sagen, wir haben auch im internationalen Vergleich sehr rasch reagiert, wir sind unter den Ersten, die diese Zufallsgewinnbesteuerung ma­chen. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für die Unternehmen – sie wissen, womit sie rechnen können – und auch Planbarkeit; und, ganz wichtig, wir verhindern nicht die Transformation, im Gegenteil, wir schaffen Anreize für die Transformation, denn die Unternehmen, die in den Ausbau der Erneuer­baren investieren, zahlen weniger Steuer. Das ist also für alle gut. Mit diesem Modell sind wir übrigens Vorreiter in Europa. Die Deutschen schauen sich gerade an, nur als Beispiel, wie das funktioniert. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Taschner.)

17.32

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.