20.10

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Kollege Marchetti hat behauptet, das, was ich hier berichte, sei peinlich. – Ich berichtige tatsächlich - - (Abg. Haub­ner: Das hat er nicht gesagt! Geh bitte! – Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Be­wertung! – Abg. Meinl-Reisinger: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist lächerlich, Kollege Hauser! Wir sind hier nicht im Kasperltheater! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen vorhin gesagt, es geht bei der Berichtigung um einen Sachverhalt. Ob Sie peinlich sind oder nicht, ist – darauf habe ich Sie hingewiesen – eine Bewertung und kein Sachver­halt (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.) – Das ist nicht erforderlich. (Abg. Stögmüller: Das ist die Wahrheit! Das ist ein Faktum! – Zwischen­rufe bei der ÖVP. – Abg. Hauser: Ich habe das berichtigt!) Bei einer tatsächli­chen Berichtigung müssen Sie aber den Sachverhalt, den Sie berichti­gen (Abg. Stocker: Vielleicht geht es mit einem Taferl? – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), wiederholen und dem dann Ihren Sachverhalt gegenüberstellen. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Darum würde ich Sie jetzt bitten. (Abg. Stög­müller: Peinlichkeit ist Faktum! – Ruf bei der SPÖ: Also das ist der Würde dieses Hauses nicht angemessen! – Ruf bei der ÖVP: Haben Sie ein Taferl für die Berichtigung? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Frau Präsidentin, ich habe - - (Abg. Stögmüller: Peinlichkeit ist Faktum!)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, das geht nicht, weil das natürlich persönliche Beleidigungen sind. (Abg. Stögmüller: Entschuldigung! – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Daher braucht es auch keinen Applaus.

Wir haben eine Regel betreffend tatsächliche Berichtigung in der Geschäftsord­nung. Herr Abgeordneter (Abg. Steinacker: Der Herr Abgeordnete hat!), Sie sind lange genug im Haus, Sie kennen die Bestimmungen. Sie haben jetzt das Wort.

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Ich habe in meiner Rede darauf hingewiesen (Ruf bei der ÖVP: Das ist doch nicht wahr! Das ist eine Wortmel­dung!), dass in Teströhrchen und in Teststäbchen giftige Substanzen enthalten sein können (Abg. Steinacker: Bitte, Frau Präsidentin, das geht so nicht! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), und habe, um das zu unterstreichen, ein Si­cherheitsdatenblatt des Herstellers präsentiert. (Der Redner hält eine Tafel, auf der unter der Überschrift „Auszug aus dem Sicherheitsdatenblatt von Natriumazid“ die Gefahrenhinweise von Natriumazid aufgelistet sind, in die Höhe. – Ruf bei den Grünen: Geh bitte! – Widerspruch bei der ÖVP.) Nichts ande­res - - (Unruhe im Saal.)

20.11

Präsidentin Doris Bures: So, Herr Abgeordneter, ich sage es Ihnen jetzt noch einmal: In einer tatsächlichen Berichtigung geht es nicht darum (Abg. Stögmüller: Ordnungsruf!), dass Sie noch einmal Ihren Redebeitrag wiederholen. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Sie können eine Wortmeldung abgeben. (Abg. Stögmüller: Das ist ein Ordnungsruf! 101! – Zwischenruf der Abg. Disoski.  Abg. Haubner: Bleiben wir bei peinlich, das ist ja ein Wahnsinn! – Abg. Michael Hammer: Das ist eher schon mehr als peinlich, das ist eher schon eine Diagnose!) Die tatsächliche Berichtigung bedeutet, dass Sie mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen haben. (Ruf bei der ÖVP: Ich habe es ihm eh noch versucht zu erklären!) Das haben Sie jetzt sozusagen beim zweiten Versuch auch nicht gemacht. Ein Debattenbeitrag ist aber natürlich jederzeit möglich, eine tatsächliche Berichtigung war es nicht.

Nun ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Michael Hammer: Wir essen sie trotzdem nicht!)

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung werde ich an den Schluss der Verhandlungen über die Tages­ordnungspunkte des Unterrichtsausschusses verlegen.