20.49

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Abgeordnete! Geschätzte Damen und Herren! Zur bestmöglichen Bewerbung der qualitativ hochwertigen Lebensmittel der österreichischen Bäuerinnen und Bauern braucht es ein effizientes und leistungsstarkes Marketing.

In Zeiten, in denen die Regionalität an Bedeutung zunimmt, in denen das Thema Herkunft bei der Kaufentscheidung der Konsumentinnen und Konsumen­ten an Bedeutung zunimmt, brauchen wir eine Stärkung des Marketings und kei­ne Schwächung. Genau das erfolgt mit dieser Novelle.

Das Agrarmarketing spielt eine wesentliche Rolle bei der Kommunikation von landwirtschaftlichen und lebensmittelrelevanten Aspekten und der Förde­rung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Öster­reich. Es ermöglicht einen mehrfachen Multiplikationseffekt in der Wertschöp­fung der landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber den eingesetzten Mit­teln, beispielsweise beim Verkauf von AMA-Gütesiegel-Produkten im Lebens­mitteleinzelhandel oder in der Gastronomie.

Diese wichtige Aufgabe erfüllt die AMA-Marketing mit dem AMA-Gütesiegel seit Jahren und das sehr erfolgreich. Um diese Erfolgsgeschichte fortzu­schreiben, ist eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Agrarmarketing­beitragssystems notwendig gewesen.

Meine Damen und Herren, was wird durch diese Novelle des AMA-Gesetzes geändert? – Erstens wird das Marketingbeitragssystem auf eine neue und breitere Grundlage gestellt und damit eine fairere Mittelaufbringung er­reicht. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Wir folgen damit, wie bereits angesprochen, einer Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2016. Konkret werden erstmals alle land­wirtschaftlichen Nutzflächen und damit die gesamte landwirtschaft­liche Produktion ins Marketing- und Beitragssystem einbezogen.

Wichtig war für uns dabei, dass es eine ausgewogene Verteilung der AMA-Mar­ketingbeiträge innerhalb der Landwirtschaft auf Basis des neuen allgemei­nen Flächenbeitrags und der produktbezogenen Beiträge gibt.

Das Beitragsaufkommen steigt dadurch im Vergleich zum bisherigen um ein Drittel. Wir müssen aber immer wieder in Erinnerung rufen – das wurde bereits angesprochen –: Die AMA-Marketingbeiträge wurden seit 1995 – also seit über 27 Jahren – nicht angepasst. Das hat natürlich zu einem Wertverlust bei den Beiträgen geführt. Deshalb ist es auch notwendig geworden, dass eine Novelle durchgeführt wird.

Mit der Novelle wird zweitens eine Ausweitung der Marketingmaßnahmen gemeinsam mit den einzelnen Sektoren möglich, und zwar durch die Etablierung von Marketingmaßnahmen beispielsweise über die Einbindung des Getrei­desektors in das Marketingsystem, weiters über die Betonung der Leistung der Almwirtschaft und die Stärkung des Marketings von Almerzeugnissen. Darüber hinaus wird der Ausbau der Qualitäts- und Herkunftskennzeichnung gesichert.

Es geht weiters um ein stärkeres Hervorheben der Bedeutung der Landwirt­schaft für die Lebensmittelversorgungssicherheit in Österreich. Des Wei­teren geht es um den Ausbau des AMA-Gütesiegels auf weitere Bereiche. Es wurde bereits angesprochen, es geht um eine breite Etablierung des AMA-Gütesiegels für Brot- und Backwaren.

Zu guter Letzt geht es um eine vermehrte Kommunikation der vielfältigen Leis­tungen der Landwirtschaft für Umwelt, Natur, Klima und Tierwohl.

Die Novelle bringt auch Verwaltungsvereinfachungen für die Bäuerinnen und Bauern und für Betriebe. Es werden nämlich Vereinfachungsmöglichkeiten in der Beitragseinhebung genutzt, beispielsweise durch das Abstellen auf den jährlichen Mehrfachantrag, um eine zusätzliche Meldung der landwirtschaft­lichen Flächen zu vermeiden.

Es geht auch um das Heranziehen der Monatsmeldung für Milch anstelle einer monatlichen Beitragserklärung durch die Molkereien oder um eine Gegen­rechnung der zu leistenden Agrarmarketingbeiträge – soweit möglich – mit auszuzahlenden Förderungen. Das System der Beitragseinhebung und -abwicklung wird damit vereinfacht, Verwaltungslasten werden reduziert.

Ich komme zum Schluss: Die vorliegende Novelle ist das Ergebnis eines sehr langen und umfassenden Abstimmungsprozesses mit der Interessenver­tretung und mit jenen Branchen, die finanziell zum Agrarmarketingbei­tragssystem beitragen.

Ich danke an dieser Stelle allen, die da konstruktiv mitgearbeitet haben – auch dem Koalitionspartner für den schlussendlich erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen.

Das AMA-Gütesiegel ist die zentrale Marke für die Landwirtschaft in Österreich. Mit der vorliegenden Novelle stärken wir diese Marke. Wir stärken die Bäuerinnen und Bauern in Österreich im Sinne der Konsumentinnen und Kon­sumenten in Österreich. Ich bitte um breite Zustimmung zur Novelle. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.54

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger zu Wort. – Bitte.