Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es war der 19.4.2021 – vor mehr als 600 Tagen, fast 100 Wochen –, da endete die Begutachtungsfrist für dieses Gesetzespaket, das wir unter dem Etikett Informationsfreiheitsgesetz verhandeln. Seither wurden Sie schon öfter gefragt, welche Hindernisse dem jetzt entgegenstehen, dass das dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Sie haben auch heute bereits Antworten gegeben. Eine der Antworten war, dass Länder- und Gemeindevertreter sich dagegen sträuben oder Bedenken äußern, daher die Frage:
„Können Sie konkretisieren, welche Länder- oder Gemeindevertreter – und vor allem aus welchem Grund und auf welche Weise – die Umsetzung der Informationsfreiheit verhindern?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Ich würde es anders formulieren. Sie haben gesagt „sträuben“, das will ich nicht so stehen lassen. Es gibt Bedenken, was die Umsetzung dieses Gesetzes betrifft. Die gibt es aus gutem Grund, weil da natürlich die Sorge vorherrscht, dass die Verwaltung lahmgelegt werden könnte. Ich glaube, wir haben viele Punkte im Gesetz vorgesehen, um Missbrauch vorzubeugen und ihn zu erkennen und die Verwaltung in jedem Moment auch handlungsfähig zu erhalten, aber diese Gespräche sind notwendig, sie müssen geführt werden, weil das ein wahrer Paradigmenwechsel ist.
Das Amtsgeheimnis ist seit 1925 im Bundes-Verfassungsgesetz verankert, und um so etwas zu ändern, braucht es auch ein Umdenken bei denen, die dann die Gesetze anwenden. An diesem Prozess sind wir dran. Sie haben jetzt die Tage aufgezählt; ich habe es nicht nachgerechnet, aber ich glaube, jeder Tag, an dem wir daran arbeiten und Überzeugungsarbeit leisten, um im Endeffekt zu einem gut angewendeten Gesetz zu kommen, ist ein guter.
Ich sage noch einmal: Ich stehe zu diesem Paradigmenwechsel, ich verhandle das derzeit auch aktiv mit dem Vizekanzler und ich gehe davon aus, dass wir in dieser Legislaturperiode auch noch einen Entwurf beschließen können, also Sie hier im Hohen Haus hoffentlich.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Können Sie angeben, welche Länder- oder Gemeindevertreter, auf die Sie sich ja berufen, ganz konkret die Umsetzung verhindern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Wie ist die Frage? Wer es verhindert?
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Welche Länder- oder Gemeindevertreter? Sie berufen sich ja immer wieder darauf, dass von Länder- und Gemeindevertretern die Verhinderung kommt. Welche sind das? (Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Es gibt kleine Städte in Österreich, es gibt kleine Gemeinden, die einfach Sorge vor einer überbordenden Verwaltungsaufgabe haben, wo man im Endeffekt, selbst wenn die Beschlussfassung erfolgt ist, glaube ich, eine entsprechende Legisvakanz braucht, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort einzuschulen, um auch gleichförmige Informationen herauszugeben und um die Kenntnis zu vermitteln: Was ist von einer Information umfasst, was ist sozusagen von diesem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht umfasst und was ist eben auch nicht hinauszugeben? Da gilt es natürlich auch Abgrenzungsfragen zu klären. Das wollen wir in guter Art und Weise im Gesetz machen, aber das braucht dann natürlich auch die Gespräche, und diese führen wir.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordneter Engelberg. – Bitte.