10.41
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Fernsehzuseher! Wir debattieren jetzt einen Tagesordnungspunkt, bei dem unter anderem auch eine Änderung im Asylgesetz vorgenommen wird. Das bietet die Gelegenheit, wieder über die Asylsituation in Österreich zu sprechen. Wir als Freiheitliche Partei haben das ja gestern in der Aktuellen Stunde auch an den Beginn der Tagesordnung gestellt.
Was mich so stört, ist diese Ignoranz bei dem Problem auf der einen Seite, nämlich aufseiten der SPÖ, der Grünen und der NEOS, also auf der linken bis ganz linken Seite, und die Untätigkeit der ÖVP, die wir hier sehen. Die ÖVP kreiert jetzt Worte wie Asyltourismus – dagegen ist nichts zu sagen, das ist ja kein böses Wort, das ist ja auch zutreffend –, gestern das komische Wort – das habe ich bisher überhaupt noch nie gehört – Asylbremse. Es wäre nett, wenn einmal erläutert würde, was das sein soll und wie sich die Asylbremse auswirkt. Das ist eine Wortschöpfung, die unnötig ist, die lächerlich klingt und die es in der Realität auch nicht gibt. Was wir brauchen, ist ein Asylstopp, und zwar ein vollständiger Asylstopp (Abg. Meinl-Reisinger: Was ist das? Wie machen Sie das?) mit der Maßnahme, keinen einzigen Asylantrag mehr anzunehmen. (Abg. Meinl-Reisinger: Ah ja! Ja, eh!)
Frau Meinl-Reisinger von den NEOS findet das ja witzig (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, ich finde Ihr rechtsstaatliches Verständnis witzig!), aber die Menschen, die unter dieser Massenzuwanderung leiden, finden das nicht lustig. (Abg. Meinl-Reisinger: Das müssen Sie aber den Bürgern erklären, wie Ihr Rechtsstaatsverständnis ist!) – Wenn Sie vom Rechtsverständnis reden: Wir haben so zu handeln, wie die Bürger es wollen (Abg. Meinl-Reisinger: Der Rechtsstaat hat Rechtsstaat zu bleiben!), und wenn die Bürger diese Invasoren aus aller Herren Länder in Österreich nicht haben wollen, dann haben wir so zu handeln. – Aus, fertig, Ende! Das ist mein Rechtsverständnis und das ist das Rechtsverständnis der Freiheitlichen Partei: Das Volk entscheidet! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Dann wissen wir, wo Sie stehen: außerhalb des Rechtsstaates!) – Wo stehen wir? Außerhalb des Rechtsstaates?
Was ist dann mit den Polen, was ist mit den Ungarn, was ist mit Griechenland, was ist mit Italien, die Rückweisungen machen, die die Grenzen schützen? Die Kroaten schützen übrigens auch sehr gut die Grenzen, nur Österreich schafft es nicht.
Frau Meinl-Reisinger, ich bringe Ihnen ein paar Zahlen. Die Zahlen sind ja - - (Abg. Meinl-Reisinger: Sie wollen ...! Sie müssen schon genau ausführen, was Sie wollen, wenn Sie sich nicht lächerlich machen wollen!) Frau Meinl-Reisinger, es hört Sie eh niemand im Fernsehen, also sparen Sie sich das! (Abg. Meinl-Reisinger: Wieso sind Sie so nervös? ...!) Melden Sie sich zu Wort, wenn Sie etwas Substanzielles zur Asylthematik beizutragen haben! Nur habe ich von den NEOS noch nie etwas anderes dazu gehört, außer: Es sollen noch mehr hereinkommen! – Das ist der völlig falsche Ansatz. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Das findet sogar Ihre Fraktion nicht so besonders! Der „Asylstopp“!)
Um die Dramatik einzuordnen: Es ist ja allgemein bekannt, dass wir im heurigen Jahr schon über 100 000 Asylanträge verzeichnen. Ich habe jetzt die Statistik vom 20.11.2022 – das sind die aktuellsten Daten, die ich habe –, bis dahin hat man in Österreich 101 431 Asylanträge bei neun Millionen Einwohnern verzeichnet. In der gesamten EU, in den EU-27, gab es im Zeitraum bis 20. November 764 986 Asylanträge – mittlerweile sind es weit mehr –, und die Europäische Union hat 447,7 Millionen Einwohner. Österreich stellt also 2 Prozent der Bevölkerung der EU, hat aber 13,2 Prozent aller Anträge in der EU. Also wie funktioniert das?
Asylanträge in Deutschland – ganz spannend –: 168 611. Sie wissen ja, der Faktor zehn: Deutschland hat 83,2 Millionen Einwohner, wir haben neun Millionen Einwohner. Ungarn hat nur 42 Asylanträge. Warum? – Na weil die einerseits keine Sozialleistungen gewähren und andererseits die Asylanträge einfach nicht annehmen. Die Ungarn machen also alles richtig und pfeifen auf das Naserümpfen in der Europäischen Union. Sie schützen ihr Volk, und auch wir als österreichische Politiker sollten parteiübergreifend endlich unser Volk vor diesen Gefahren schützen, die mit der Masseneinwanderung ins Land strömen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Interessant ist auch: Bei unseren Asylanträgen sind 91 Prozent originär, das heißt, Erstantragsteller. 91 Prozent aller Asylanträge in Österreich sind von originären Antragstellern, den Rest machen die Kategorien Mehrfachantragsteller, wenn ein und dieselbe Person mehrmals Anträge stellt, Nachgeborene und Einreisegestattung aus.
Ich bringe jetzt einen interessanten Vergleich zu den Jahren, als Herbert Kickl die Verantwortung im Innenministerium hatte: 2018 gab es 13 746 Anträge, davon nur 42 Prozent originär, und 2019 12 886 Anträge, davon nur 48 Prozent originär. Die Erstantragsteller waren also in der Zeit von Herbert Kickl in der Minderheit – das muss man auch einmal klar sagen –, und jetzt sind es 91 Prozent aller Antragsteller.
Die top fünf Herkunftsstaaten: 23 Prozent Afghanen, über 20 000 Personen heuer schon, über 16 000 Syrer, über 15 000 Inder, rund 12 000 Tunesier, über 7 000 Pakistani. In den Top Ten vertreten sind Marokko, Türkei, Somalia, Ägypten und Bangladesch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja auch das Sicherheitssystem angesprochen: Es gibt laufend Polizeieinsätze im Bereich der Asylquartiere. Was macht die Bundesregierung? – Sie sperrt ein Asylquartier nach dem anderen neu auf, jetzt zum Beispiel das Großquartier in Kindberg in meinem Heimatbezirk.
Schauen wir uns zum Beispiel die Zahl der Polizeieinsätze an! Es gab im Bundesquartier in Bergheim 49 Einsätze in einem Jahr, in Semmering, auch in meinem Bezirk, 29 Einsätze. Bei den Einsätzen geht es um Drogenkriminalität, Gewalttaten, Körperverletzungen und dergleichen. Asylheime sind also immer eine potenzielle Sicherheitsgefährdung für die Bevölkerung.
Es hat sich erst unlängst ein tragischer Fall in Deutschland, in einer kleinen Gemeinde nahe Ulm, zugetragen: Ein Asylwerber aus Eritrea ist aus dem Asylwerberheim gestürmt, hat zwei Mädchen, ein 14-jähriges und ein 13-jähriges Mädchen, attackiert, hat mit einem Messer auf die Mädchen eingestochen, und die 14-Jährige ist dann verstorben. Solche Zustände wollen wir nicht! Ich sage auch ganz klar: Jene, die diese verantwortungslose Masseneinwanderung ermöglichen, sind an solchen Taten mitschuldig. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Prozess im Fall Leonie – dieser tragische Fall in Österreich, der auch noch nicht so lange her ist – ist ja gerade erst mit einem Urteil zu Ende gegangen, das wirklich erfreulich und verdient ist. Davon hat zwar Leonie nichts, aber bei dem Urteil hat die Rechtsprechung wirklich gut funktioniert. Der einzige Schaden ist, dass die Herrschaften die Strafe in Österreich – auf unsere Kosten – und nicht in Afghanistan absitzen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt noch zu den Kosten des gesamten Asylwesens. Wir wissen, dass im Kapitel Fremdenwesen 1,1 Milliarden Euro budgetiert sind, aber das ist nur ein kleiner Teil der Wahrheit. Wir wissen, dass die Kosten insgesamt weit höher sind.
Interessanterweise werden jetzt sogar Animateure, sogenannte Freizeitbetreuer für die Asylquartiere gesucht. Das haben wir mit einer parlamentarischen Anfrage aufgearbeitet. Freizeitbetreuer über das AMS: Diesen Zynismus muss man sich vorstellen! Es gibt in Österreich rund 160 solcher Freizeitbetreuer für Asylwerber, und die kosten im Jahr über 5 Millionen Euro. Es ist in Zeiten der Teuerung ein besonderer Zynismus, dass man für die Freizeitgestaltung dieser Herrschaften, die illegal und ungebeten ins Land kommen, hier straffällig werden und bei uns in der sozialen Hängematte liegen, auch noch Animateure einstellt. Auf die Idee muss man einmal kommen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Stöger: He, he, he! ...!)
Ich stelle deshalb folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Transparenzbericht über Ausgaben für die ‚neue Völkerwanderung‘ – Kostenwahrheit für die Steuerzahler!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen monatlichen Transparenzbericht betreffend ‚Kosten der illegalen Einwanderung‘ mit Ausgabenaufstellung aller Bundesministerien zu erstellen.“
*****
Durch diesen Antrag soll gewährleistet werden, dass wir eine wirkliche Kostenwahrheit haben, was das insgesamt alles kostet – im Bildungswesen, im Gesundheitswesen und so weiter. Es ist wohl das Mindeste, dass wir diese Transparenz leben.
Ich stelle jetzt einen weiteren Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn wir importieren wie gesagt auch die Kriminalität. Wir importieren uns den Islamismus und damit auch eine potenzielle Terrorgefahr. Wir wissen, wie viele Gefährder und Radikale unterwegs sind, dazu brauchen wir nur einen Blick in die Kriminalitätsstatistik zu werfen, dazu brauchen wir uns nur anzuschauen, wie viele Ausländer unter den Tätern oder den Verdächtigen bei all den Frauenmorden in Österreich sind, und dazu brauchen wir uns nur die Anzahl der ausländischen Gefängnisinsassen anzusehen. Und die Regierung macht nichts dagegen, wirklich gar nichts, um diese Masseneinwanderung zu bremsen; die Asylbremse habe ich ja schon besprochen. Der einzige Grund, warum die Zahlen jetzt leicht zurückgehen, sind die Minustemperaturen. Das ist der einzige Grund dafür – und nicht wegen dieser Bundesregierung, die ja im Wesentlichen aus Blindgängern besteht.
Ich bringe jetzt gemäß § 55 der Geschäftsordnung des Nationalrates einen Misstrauensantrag ein:
Misstrauensantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung“
(Zwischenruf des Abg. Gerstl.) – Sie haben richtig gehört: Ich stelle einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Bundesregierung. (Abg. Gerstl: Nichts Neues!)
„Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesregierung und den Staatssekretären wird gemäß Art. 74 Abs. 1 iVm Art. 78 Abs. 2 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“
*****
Meine Damen und Herren, neben dem Versagen im Asylchaos, das ich jetzt ausführlich behandelt habe, gibt es viele Gründe für das Misstrauen gegen diese Bundesregierung. Es gibt viele Gründe, diese Regierung in die Wüste zu schicken. Es gibt meines Erachtens keinen einzigen Grund, diese Regierung im Amt zu belassen.
Da ist das Totalversagen in der gesamten Coronasituation mit der Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte und dem Schaden von vielen Milliarden Euro, der angerichtet wurde. Es gibt die Korruption der ÖVP. Dann ist da noch die Teuerung, gegen die nichts getan wird, nichts Wirksames getan wird. Es gibt den schleißigen Umgang - - (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Na schau, da schreien Sie, wenn Sie Korruption hören! Jene, die die Korruption betreiben und zudecken, schreien auf! Ja, ihr habt ein Korruptionsproblem, ihr steckt im Korruptionssumpf (Abg. Gerstl: ... Verleumdung! ... Sie begehen gerade strafrechtlich...!), meine Damen und Herren! Ihr habt einen Dauerstreit innerhalb der Regierung, ihr bringt nichts mehr weiter.
Und nicht zuletzt die fehlende demokratische Legitimation: Bei der letzten Wahl hat ein gewisser Sebastian Kurz kandidiert – kein Schallenberg, der ein kurzes, unrühmliches Intermezzo hatte, und kein Nehammer. Das nennt man Wählertäuschung. Alle Regierungsmitglieder, inklusive der anwesenden Frau Edtstadler, haben unterschrieben: Ohne den Gottseibeiuns, ohne den einstigen Superstar Basti Fantasti (Zwischenruf des Abg. Gerstl), machen wir nicht mehr weiter!, und immer noch kleben Sie an Ihren Sesseln fest. Das ist Wählertäuschung, das ist auch ein Beleg dafür (Zwischenruf des Abg. Zarits), dass weder Ihr Wort noch Ihre Unterschrift etwas wert sind und dass man sich auf Sie nicht verlassen kann. Es ist die mangelnde Handschlagqualität, die bekannt ist. In den Umfragen kratzen Sie gemeinsam, ÖVP und Grüne, gerade noch an der 30-Prozent-Hürde. Es ist Zeit, den Weg frei zu machen. Es ist Zeit, Österreich, dieser Republik und den Bürgern eine Chance auf eine ehrliche, anständige und saubere Politik zu geben.
Meine Damen und Herren, stimmen Sie diesem Misstrauensantrag zu! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wöginger – beim Mikrofon in den Abgeordnetenreihen der ÖVP stehend –: Herr Präsident!)
10.53
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Transparenzbericht über Ausgaben für die „neue Völkerwanderung“ – Kostenwahrheit für die Steuerzahler!
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3003/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (1868 d.B.), in der 189. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 14. Dezember 2022
Die Zahl der heuer in Österreich gestellten Asylanträge hat die dramatische Rekordmarke von 100.000 bereits überschritten, bis Jahresende sollen es 120.000 werden. Die rund 80.000 Ukrainer im Land sind da noch nicht eingerechnet. Das von ÖVP und Grünen verursachte Asylchaos stellt nicht nur das Katastrophenjahr 2015 in den Schatten, vielmehr hat die illegale Einwanderung schon längst das Ausmaß einer „neuen Völkerwanderung“ erreicht. Den Preis dafür lassen Nehammer, Kogler und Co. die Österreicher mit ihrer Sicherheit, dem Verlust ihres Rechts auf Heimat und Abermilliarden an Steuergeld aus allen möglichen Bereichen bezahlen. Über die tatsächliche Dimension dieser Kosten, angefangen vom Sozialsystem bis hin zum Bildungsbereich, lässt die Bundesregierung die Steuerzahler im Dunkeln.
Es muss daher Kostenwahrheit und Transparenz durch alle Ministerien hergestellt werden. Was die Bundesregierung bei Corona mit wöchentlichen Pressekonferenzen und Dashboards zusammengebracht hat, muss sie bei der illegalen Masseneinwanderung zumindest einmal im Monat schaffen.
Konkret sollten alle Bundesministerien dazu verpflichtet werden, sämtliche mit dem Bereich Migration und Asyl verbundenen Ausgaben transparent auszuweisen und dem Finanzminister zu melden, der in monatlichen Abständen einen daraus erstellten Transparenzbericht „Kosten der illegalen Einwanderung“ veröffentlichen muss. Derzeit ist es so, dass beispielsweise im Budget 2023 für das „Fremdenwesen“ 1,1 Milliarden Euro an Kosten ausgewiesen werden. Das ist aber nur der Aufwand für die „Völkerwanderungsbürokratie“ und damit nicht einmal die halbe Wahrheit. Die durch die Masseneinwanderung verursachten Belastungen für den Gesundheitsbereich, das Sozialsystem, den Bildungsbereich, die Justiz oder Kosten für die Schulungsmaßnahmen und Förderungen quer über verschiedenste Ressorts machen ein Vielfaches davon aus. Sie werden allerdings nicht herausgerechnet und gesammelt dargestellt.
Die Regierung wirft unsinnigerweise Milliarden Euro für die „neue Völkerwanderung“ zum Fenster hinaus. Dafür hat weder die heimische Bevölkerung Verständnis noch Menschen, die seit vielen Jahren hier leben, arbeiten, Steuern zahlen und – im Gegensatz zur Masse der „Neuankömmlinge“, die sich nur in unser Sozialsystem drängen wollen – Leistungsträger sind. Somit ist es nur eine Minimalforderung, auch die Wahrheit über die tatsächlichen Kosten zu erfahren. Die Aufwendungen für die Ukrainer im Land sind hier ebenfalls einzubeziehen.
Die Bevölkerung hat ein Recht auf Kostenwahrheit. Ganz besonders in Zeiten, in denen viele nicht wissen, wie sie überhaupt noch über die Runden kommen sollen. Ganz egal, ob es Kosten für die Sicherheit, AMS-Schulungen, Arztbesuche oder Krankenhausbehandlungen, Schul- oder Kindergartenplätze, Gerichtsverfahren, das Absitzen von Haftstrafen oder den absurden Klimabonus für Asylanten betrifft: Jeder einzelne Euro, der für Drittstaatsangehörige, die Asyl in Österreich verlangt haben, ausgegeben wird, muss auch in einer gesonderten Aufstellung von den zuständigen Bundesministerien transparent abgebildet werden.
Denn nur dann wird für jeden auf einen Blick sichtbar, dass der ausgewiesene finanzielle Aufwand etwa für Grundversorgung, Sozialhilfe und Mindestsicherung im Zusammenhang mit Asyl zwar ohnehin schon horrend ist, aber in Wirklichkeit nur einen Bruchteil der gesamten Kosten für die österreichische Volkswirtschaft ausmacht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen monatlichen Transparenzbericht betreffend „Kosten der illegalen Einwanderung“ mit Ausgabenaufstellung aller Bundesministerien zu erstellen.“
*****
Mißtrauensantrag
§ 55 GOG-NR
der Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3003/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (1868 d.B.), in der 189. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 14. Dezember 2022
Das von ÖVP und Grünen verursachte Asylchaos stellt nicht nur das Katastrophenjahr 2015 in den Schatten, vielmehr hat die illegale Einwanderung schon längst das Ausmaß einer „neuen Völkerwanderung“ erreicht. Den Preis dafür bezahlen die Österreicher mit ihrer Sicherheit, dem Verlust ihres Rechts auf Heimat und Abermilliarden an Steuergeld aus allen möglichen Bereichen.
Unser Land ist durch das Nichthandeln der Regierung eine der ersten Adressen für illegale Einwanderer. Mit Stand 20. November 2022 sind laut Zahlen aus dem BMI heuer bereits 101.431 Asylanträge in Österreich gestellt worden. Die Antragsteller kommen hauptsächlich aus Indien, Afghanistan, Syrien, Marokko und Tunesien. All diese Länder sind weit weg von Österreich, dazwischen liegen viele sichere Staaten, in denen man einen Antrag stellen hätte können. Daraus ergibt sich der Umstand, dass Österreich nicht zuständig ist für diese Menschen. Daher muss man die Entwicklungen an den österreichischen Außengrenzen nicht managen, sondern abwehren.
Die Regierung begleitet diese „neue Völkerwanderung“ jedoch nur, tut aber nichts, um die Grenzen zu sichern. Von SPÖ und ÖVP wurde im Jahr 2016 ein Positionspapier zum Thema Asyl verfasst. Dort sind konkrete Maßnahmen – wie die Sicherstellung einer geordneten Einreisekontrolle, eine rasche und effektive Sicherung der EU-Außengrenze sowie das Schaffen von Hotspots für das Stellen von Asylanträgen an den Außengrenzen der EU – festgeschrieben worden. Auch sollte das Stellen eines Asylantrags in Österreich nicht mehr möglich sein, wenn bereits 37.500 Anträge innerhalb eines Jahres gestellt worden sind.
Heute – beinahe sieben Jahre später – ist von den damaligen Versprechen nichts mehr übrig und die Realität beweist, dass alle Beteuerungen, das Jahr 2015 dürfe sich nicht wiederholen und man habe aus den damaligen Ereignissen gelernt, nichts als leere Worte waren. Innenminister Karner macht es sich sehr leicht, die eigene Verantwortung auf den nicht funktionierenden Schutz der Schengen-Außengrenzen abzuschieben. Es geht ihm nur um die mediale Inszenierung, statt endlich Maßnahmen zu setzen.
Er selbst – und sonst niemand – ist für die Sicherheit in Österreich verantwortlich. Wenn er beim Abschieben von illegalen Einwanderern nur annähernd so konsequent wäre wie beim Abschieben seiner Verantwortung, wäre ein Teilbereich des Problems bereits gelöst. Tatsache ist: ÖVP und Grüne haben Österreich zur ersten Adresse für die illegale Einwanderung werden lassen – und das zulasten der eigenen Bevölkerung.
Österreich muss als Zielland für illegale Einwanderer unattraktiv gemacht werden, wir brauchen keine Einwanderer in das Sozialsystem. Die notwendigen Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung und den Asylmissbrauch sind aber nicht ersichtlich. Aktuell lädt man die Migranten buchstäblich ein. Eine Möglichkeit, den unkontrollierten Zustrom wenigstens zu begrenzen, wäre die Notverordnung mit der Obergrenze 37.000 gewesen. Doch Dank des ÖVP-Totalversagens, hier insbesondere von Bundeskanzler Nehammer und Innenminister Karner, ist Österreich trauriger Spitzenreiter als Zielland der aktuellen „neuen Völkerwanderung“ in Europa. Die Leidtragenden sind die Bürger dieses Landes.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung und den Staatssekretären wird gemäß Art. 74 Abs. 1 iVm Art. 78 Abs. 2 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zuerst zu den Anträgen: Die Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung; das betrifft beide Anträge.
Ich würde Sie bitten, auch in Ihrer Wortwahl etwas respektvoller umzugehen. Bei aller Schärfe der inhaltlichen Sache, aber „Blindgänger“ ist wirklich keine Wortwahl, die im Parlament angemessen erscheint.
Zur Geschäftsbehandlung: Klubobmann Wöginger. – Bitte.
*****