12.31
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! In Vertretung von Frau Bundesministerin Gewessler – und ich weiß, Sie beklagen ihre Abwesenheit; immerhin ist es so, dass ich als Sozialminister auch von diesen Themen betroffen bin – ein paar Ausführungen zu jedenfalls den Tagesordnungspunkten 6 und 7: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ja, das weiß ich noch aus meiner vorigen Tätigkeit als Energielandesrat, eine bundesgesetzliche Rahmenbedingung für die Energiewende, für eine bestmögliche Umsetzung, geschaffen worden; das wissen wir. Es werden auch laufend Optimierungsmaßnahmen ausgearbeitet, und diese werden in den vorliegenden Abänderungsanträgen auch aufgegriffen.
Besonders wichtig in diesem Antrag ist das Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale für 2023. Das ist in Zeiten hoher Energiepreise eine besonders wertvolle Entlastung, sowohl für Privatpersonen wie auch für Unternehmen.
Von den weiteren Änderungen möchte ich zwei hervorheben: Die Investitionszuschüsse für Biomasseanlagen werden auch für die Erweiterung dieser Anlagen ermöglicht – da sind jede Menge in Planung. Die Förderabwicklung für Investitionszuschüsse für Fotovoltaikanlagen und Wasserkraftanlagen mit Reihung nach Antragszeitpunkt wird vereinfacht und beschleunigt. Außerdem wird die Datenbereitstellung verbessert, zum Beispiel enthält der Antrag eine Informationspflicht der Netzbetreiber bezüglich der Entfernung einer Biogasanlage bis zum nächsten Gasanschlusspunkt. In diesem Sinne leistet dieser Antrag einen wichtigen Beitrag zur Optimierung.
Etwas technischer ist selbstverständlich der Tagesordnungspunkt 7, wo es ums ElWOG geht. Es ist evident, dass die derzeitigen Verwerfungen am Energiemarkt, die wir alle mitbekommen, zu massiven Steigerungen der Netzverlustkosten geführt haben, die sich im nächsten Jahr auch im Netzentgelt niederschlagen. Da sind entlang der Gegebenheiten nun einmal die Haushalte, die Unternehmen stärker betroffen als die Erzeuger. Das liegt an der Regelung, dass die Anschlussleistung von mehr als 5 Megawatt so im Gesetz gestaltet ist.
Die Festlegung der Stromnetzentgelte fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der unabhängigen und weisungsfreien Regulierungsbehörde E-Control. Das ist auch zu respektieren. Was die Bundesregierung bei diesem Thema, der Kostensteigerung in diesem Bereich, machen kann, ist, Entlastung zu gestalten. Das ist der Punkt, der jetzt umgesetzt wird, das wurde bereits von Abgeordnetem Hammer erwähnt. Dazu nimmt die Bundesregierung mehr als 200 Millionen Euro in die Hand. Damit werden 60 Prozent der Erhöhung der Netzverlustkosten für die Haushalte abgefedert.
Ich darf allen danken, die diesem Antrag zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.34
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Abgeordneter Christoph Stark zu Wort. – Bitte.