12.48
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon wie für 2022 werden wir auch für 2023 die Ökostrompauschale aussetzen. Damit entlasten wir Haushalte, Endkunden und auch Betriebe. Aufgrund der hohen Strompreise sind die Verbraucher ohnehin sehr gefordert, und der Finanzierungsüberschuss erlaubt es, die Einhebung für ein weiteres Jahr auszusetzen. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen der erneuerbaren Energieformen sind laut Oemag ausreichend vorhanden.
Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus wird es zu einer Änderung im ElWOG kommen. Mit der Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes wird es zu einer Verpflichtung der Netzbetreiber kommen, die von einer Vertragskündigung betroffenen Endverbraucher mittels eingeschriebenem Brief explizit darauf hinzuweisen, rasch einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen und eine drohende Abschaltung abzuwenden.
Darüber hinaus soll es bei etwaiger Vertragslosigkeit eine Zuweisung durch die E-Control an einen Versorger geben, damit ein Zeitraum von bis zu drei Monaten den Übergang zu einem neuen Versorger sichert, um eine sichere und durchgängige Energieversorgung zu gewährleisten.
Um auch für das zweite Halbjahr eine Abfederung der erhöhten Netzkosten zu erreichen, bringe ich nun, aufbauend auf dem zuvor eingebrachten Abänderungsantrag, folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beschaffungskosten Netzverlustenergie“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens bis 15. April 2023 eine systemische Lösung für das Problem steigender Netzverlustentgelte zu erarbeiten, die sicherstellt, dass die Mehrkosten für die Beschaffung der Netzverlustenergie auch im zweiten Halbjahr 2023 für Stromkundinnen und Stromkunden deutlich verringert werden.“
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Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll
betreffend Beschaffungskosten Netzverlustenergie
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010) geändert wird (1898 d.B.)
Begründung
Aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt sind auch die Kosten für die Beschaffung von Netzverlustenergie signifikant angestiegen (siehe dazu die Ausführungen der E-Control im Begutachtungsentwurf zur Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – Novelle 2023). Um die Auswirkungen dieses Preisanstiegs abzufedern, soll unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens bis Mitte April 2023 eine systemische Lösung erarbeitet werden, die sicherstellt, dass die erhöhten Beschaffungskosten auch für das zweite Halbjahr 2023 abgefedert werden. Damit soll eine Belastung der Stromkundinnen und Stromkunden über Gebühr vermieden werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens bis 15. April 2023 eine systemische Lösung für das Problem steigender Netzverlustentgelte zu erarbeiten, die sicherstellt, dass die Mehrkosten für die Beschaffung der Netzverlustenergie auch im zweiten Halbjahr 2023 für Stromkundinnen und Stromkunden deutlich verringert werden.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.