12.48

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon wie für 2022 werden wir auch für 2023 die Ökostrompauschale aussetzen. Damit entlasten wir Haushalte, End­kunden und auch Betriebe. Aufgrund der hohen Strompreise sind die Ver­braucher ohnehin sehr gefordert, und der Finanzierungsüberschuss erlaubt es, die Einhebung für ein weiteres Jahr auszusetzen. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen der erneuerbaren Energieformen sind laut Oemag ausreichend vorhanden.

Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus wird es zu einer Änderung im ElWOG kommen. Mit der Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisa­tionsgesetzes wird es zu einer Verpflichtung der Netzbetreiber kommen, die von einer Vertragskündigung betroffenen Endverbraucher mittels eingeschriebenem Brief explizit darauf hinzuweisen, rasch einen neuen Energieliefervertrag abzu­schließen und eine drohende Abschaltung abzuwenden.

Darüber hinaus soll es bei etwaiger Vertragslosigkeit eine Zuweisung durch die E-Control an einen Versorger geben, damit ein Zeitraum von bis zu drei Monaten den Übergang zu einem neuen Versorger sichert, um eine sichere und durchgängige Energieversorgung zu gewährleisten.

Um auch für das zweite Halbjahr eine Abfederung der erhöhten Netzkosten zu erreichen, bringe ich nun, aufbauend auf dem zuvor eingebrachten Abände­rungsantrag, folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beschaffungskosten Netzverlustenergie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, unter Berücksichtigung des europäischen Rechts­rahmens bis 15. April 2023 eine systemische Lösung für das Problem steigender Netzverlustentgelte zu erarbeiten, die sicherstellt, dass die Mehrkosten für die Beschaffung der Netzverlustenergie auch im zweiten Halbjahr 2023 für Strom­kundinnen und Stromkunden deutlich verringert werden.“

*****

Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll

betreffend Beschaffungskosten Netzverlustenergie

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirt­schaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010) geändert wird (1898 d.B.)

Begründung

Aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt sind auch die Kosten für die Beschaffung von Netzverlustenergie signifikant angestiegen (siehe dazu die Ausführungen der E-Control im Begutachtungsentwurf zur Systemnut­zungs­entgelte-Verordnung 2018 – Novelle 2023). Um die Auswirkungen dieses Preis­anstiegs abzufedern, soll unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens bis Mitte April 2023 eine systemische Lösung erarbeitet werden, die sicherstellt, dass die erhöhten Beschaffungskosten auch für das zweite Halbjahr 2023 abgefedert werden. Damit soll eine Belastung der Stromkundinnen und Stromkunden über Gebühr vermieden werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens bis 15. April 2023 eine systemische Lösung für das Problem steigender Netzverlustentgelte zu erarbeiten, die sicherstellt, dass die Mehrkosten für die Beschaffung der Netzverlus­tenergie auch im zweiten Halbjahr 2023 für Stromkundinnen und Stromkunden deutlich verringert werden.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.