13.42

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Wir kommen zurück zur Pflegedebatte, die, glaube ich, das Essenzielle bei diesen Tagesordnungspunkten sein sollte. Daher muss ich eine positive Note vorausschicken. Der Herr Minister ist Vorarlberger, dort gab es ja auch eine gute Soziallandesrätin, Greti Schmid, die damals sehr voraus­schauend agiert hat, indem sie bereits damals mit dem Vorarlberger Modell geschaut hat, dass sie junge Familien, junge Menschen in die Pflege integriert. Das war einerseits mit dem Freiwilligenbonus und den Regelungen für pflegende Angehörige und andererseits – was sie wirklich ausgezeichnet gelöst hat – dadurch möglich, dass sie das erste Mal ein Modell von der Schweiz übernommen hat, nämlich jenes der Pflegelehre, das die Attraktivierung der Pflege dort gefördert hat.

Gust hat es bis heute nicht umgesetzt, weil er nicht in der Lage war, das mit den Grünen oder auch mit uns auf Schiene zu bringen. (Abg. Kucher: Weil es ein Topfen ist!) Dennoch wird auch die SPÖ irgendwann kapieren, dass die Pflege­lehre etwas Sinnvolles und Vernünftiges sein wird. (Abg. Kucher: Na, das hat was, das hat was!) Um das nicht in eine vertiefende Diskussion zu bringen, möchte ich darauf hinweisen, dass es für uns wichtig ist, wie man die Pflege in Österreich aufbaut. Das Essenzielle wird sein, wie man 950 000 Menschen, die zu 80 Pro­zent zu Hause betreut werden, mit qualitativ hochwertig ausgebildeten Perso­nen versorgt. Das muss unser aller Interesse sein. Wir stimmen wahr­scheinlich darin überein, dass das auch in diesem Haus außer Streit steht.

Jetzt muss man dazu sagen: Wie geht man dieses Thema an? Wenn man weiß, dass heute 80 Prozent der pflegebedürftigen Personen – die nahe Angehörige, Familienangehörige sind, in einer 24-Stunden-Betreuung oder auch in sonstigen alternativen Versorgungseinrichtungen sind – zu Hause gepflegt werden, dann muss man diese Attraktivität auch leben, dann muss man diese Attraktivität unterstützen und sie dementsprechend bezahlen.

Wenn Sie heute einen Pflegebonus als die große Erneuerung verkaufen wollen, Frau Kollegin Ribo, dann ist das vielleicht ein positiver Ansatz und gut gemeint (Abg. Ribo: Das ist eine von vielen Maßnahmen!), aber wenn Sie diesen Pflege­bonus mit 1 500 Euro durch 12 Monate dividieren, dann sind das 125 Euro für eine Versorgung zu Hause. (Abg. Ribo: Es gibt auch ein Pflegegeld in Österreich!) Das sei einem Pflegeheim gegenübergestellt: Wenn man heute jemanden in ein Pflegeheim steckt, dann kostet das zwischen 3 500 bis 5 000 Euro. (Abg. Ribo: In Österreich gibt es ein Pflegegeld!) Welche Verhältnismäßigkeit besteht denn da – dass nämlich die Pflege in einem Haus, in einem Pflegeheim in Österreich gratis ist, während zu Hause die gesamte Familie, das gesamte Umfeld auftreten muss, damit diese Versorgung sichergestellt werden kann? – Das ist der Unterschied.

Da geht es noch einen Schritt weiter, auch im Bereich der Behinderten, der Men­schen mit Beeinträchtigung, nämlich auch dort zu sehen, wie man diese Menschen versorgt. Ich habe mir das bei Familien angeschaut, die zu Hause ihre Kinder betreut haben – Menschen, die beeinträchtigt sind, die multifunk­tionale Störungen, multifunktionale Beeinträchtigungen gehabt haben. Diese werden vom Land oder auch vom Bund nicht unterstützt. Das sind unsere Aufgabengebiete im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt, die wir lösen müssen, auch wenn wir Bundespflegegeld ernst nehmen und einen Bonus zuerkennen wollen.

Es ist also wichtig, dass diese Leute auch ordnungsgemäß bezahlt werden. Daher werde ich heute noch einmal diesen Entschließungsantrag einbringen. Ich bin zu 100 Prozent bei Beppo Muchitsch: Es muss so sein, dass nicht nur die Lehre im Bereich der Pflegeberufe, die Versorgung und die Pflege der Angehörigen nicht nur attraktiviert werden, sondern dass in den Pflegeberufen auch ordnungs­ge­mäß gezahlt wird. Bezahlung heißt letztendlich – jeder einfache Bürger draußen hat das verstanden –: 2 000 Euro Bonus heißt 2 000 Euro netto, cash auf die Kralle. Das hat jeder verstanden, aber wenn Sie in Ihrer Regierung schon so gut sind, dann machen Sie es doch doppelt! Zahlen Sie 2 000 Euro netto cash aus und lassen Sie es auch als 13. und 14. Gehalt oder als sonstigen Lohnbestandteil einfließen.

Es steht Ihnen als Regierung ja frei, das ebenfalls zu beschließen. Das wäre eine Attraktivierung, das wäre eine vorausschauende Maßnahme für die Entwicklung der zu Versorgenden, aber auch derjenigen, die diese Pflege tagtäglich am Menschen durchzuführen haben. Das ist ein Ansatz. Da kann man darüber sprechen, ob es ein Pflegepfusch oder eine große Erneuerung ist: Wenn das umgesetzt würde, hätte man Attraktivität in diesem Land und für die Angehöri­gen.

Daher kann ich es nur noch einmal wiederholen: Ich darf den Entschließungsantrag verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pflegeprämie muss auch in Kärnten und allen anderen Bundesländern 2.000 Euro netto betragen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten, die folgende arbeits- und sozialpolitische Forderungen im Bereich der Pflege unmittelbar umsetzt:

- Eine Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG, damit eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung der 2.000 Euro an Pflegeprämie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege im Dezember 2022 erfolgen kann

- Die gesetzliche Verankerung der Abgaben- und Steuerfreiheit für Pflegeprä­mien für 2023 und die Folgejahre

- Diese Abgaben- und Steuerfreiheit hat für alle Bundesländer zu gelten, und sich auch auf Zusatzprämien der Länder bzw. Gemeinden und Pflegeheimträger zu erstrecken.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

betreffend Pflegeprämie muss auch in Kärnten und allen anderen Bundesländern 2.000 Euro netto betragen!

eingebracht im Zuge der Verhandlung über die Debatte zu TOP 10.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2717/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1824 d.B.) in der 189. Sitzung des Nationalrats, am 14. Dezember 2022

Zur Pflegeprämie bzw. zum Pflegebonus ist im Bundesland Kärnten, regiert von einer rot-schwarzen Koalition des Stillstandes und des fortgesetzten Sozialabbaus für die eigene Bevölkerung, eine heftige Diskussion entbrannt, über die der ORF Kärnten wie folgt berichtet hat:1

Pflegeprämie wird doch versteuert

Mehr als 10.000 Personen sind in Kärnten im Pflegebereich tätig, sie sollen nun 1.200 Euro Netto als Prämie des Bundes erhalten. Die Gewerkschaftsvertreter sagten am Dienstag, sie würden sich durch die Landesregierung gut vertreten fühlen, aber nicht durch den Bund. Dieser habe ursprünglich 2.000 Euro in Aussicht gestellt, und zwar Brutto für Netto.

Silvia Igumnov ist die Sprecherin der Gewerkschaft für die Pflegeberufe. Sie erinnert daran, dass diese Prämie erkämpft wurde: „Wir haben ja am 12. Mai, am Tag der Pflege, Demonstrationen in ganz Österreich gehabt. An diesem Tag hat der Gesund­heitsminister (Johannes Rauch, Grüne; Anm.) den Kolleginnen versprochen, einen Monatsgehalt zu bekommen. Und das was jetzt am Tisch liegt – ich kann nur sagen, was wir so gehört haben – das ist bei Weitem nicht das, was versprochen worden ist und das ist sehr schade.“

„Haben das Land am Laufen gehalten“

Hier müsse der Bund Geld zur Verfügung stellen, sagte Igumnov: „Denn hier geht es um Wertschätzung für Menschen, die in dieser sehr, sehr schwierigen Zeit ihr Bestes gegeben haben, für die man geklatscht hat und die einfach das Land am Laufen gehalten haben.“

Über neue Kampfmaßnahmen will die Gewerkschaft heute noch nicht sprechen. Es werde verhandelt, möglichweise könne auch noch ein größerer Personenkreis von der Pflegeprämie profitieren. Die Gewerkschaft hofft hier auf gute Nachrichten für Beschäftigte im Bereich der Behindertenbetreuung.

Land schießt 18 Millionen Euro vor

Das Land Kärnten wird für den Bonus dem Bund 18 Millionen Euro vorstrecken. Im Laufe des ersten Quartals 2023 sollen die Länder die Summe vom Bund refundiert bekommen. Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) sagte nach der Regierungssitzung, es werden in Kärnten rund 11.200 Pflegemitarbeiter die Zuzahlung erhalten. Es handelt sich, bundesweit abgestimmt, um Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege; Angehörige der Pflegefachassistenz; Angehörige der Pflegeassistenz; Diplom-Sozialbetreuer; Fach-Sozialbetreuer; Heimhelfer. Teilzeit­personal bekommt die Prämie aliquot ausgezahlt.

Laut Prettner hätten die Referenten dafür gekämpft, dass der Pflegebonus steuerfrei gestellt wird. Leider erfolglos, die vom Bund finanzierte Pflegezulage von 2.000 Euro für das Jahr 2022 wird voll besteuert. (…)

Die FPÖ hat diesen Schildbürgerstreich als einzige Oppositionspartei angeprangert:2

FPÖ – Angerer/Ragger: „Pflegeprämie muss auch in Kärnten 2.000 Euro netto betragen!“

Land Kärnten will Pflegekräften 800 Euro weniger auszahlen

Pflegekräfte in ganz Österreich sollten im Dezember 2.000 Euro als „Entgelterhö­hungszweckzuschuss“ erhalten. In Kärnten sind es aber nach Abzügen nur noch 1.200 Euro. Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger reagierte empört. „Die personell ausgedünnten Pflegekräfte leisten in ganz Österreich Unglaubliches, um den Pflegekollaps zu verhindern und unsere Liebsten rund um die Uhr zu versorgen. Sie verdienen damit unsere ganze Anerkennung. Jede Pflegerin und jeder Pfleger muss die 2.000 Euro auf die Hand erhalten, alles andere wäre eine Farce und Augenauswischerei!“, sagte Ragger zur Pflegeprämie, die nun nicht - wie versprochen - halten soll.

„Die 2.000 Euro müssen ‚brutto für netto‘ an die Menschen ausgezahlt werden. Es geht nicht an, dass nun das Land sich die vom Bund zur Verfügung zum Teil einbehält. Da hat der grüne Gesundheitsminister Rauch seine Hausaufgaben nicht gemacht, wenn er sich vorher nicht von den Ländern die Zusicherung einholt, den Beitrag zur Gänze auszubezahlen“, erklärte FPÖ-Landesparteiobmann NAbg. Erwin Angerer. Das betreffende Gesetz hält Ragger für einen „Murks“. „Das verpfuschte Entgelterhö­hungs-Zweckzuschussgesetz gibt unzureichende Bestimmungen her, wie das Land mit Prämienauszahlung letztendlich umgehen soll. Wäre es zudem als Teuerungsausgleich angelegt gewesen, würden dazu keine Abgaben anfallen. Es handeln nun also die Bundesländer selbstständig, und Kärnten muss da mitziehen, um das für die Menschen in Ordnung zu bringen“, forderte Ragger.

„Das kann nun also dadurch erfolgen, dass Länder wie Kärnten beim Bund, also beim Finanzministerium und bei der Sozialversicherung beziehungsweise beim Sozial­minister, eine abgabenfreie Auszahlung erwirken oder eben die Länder mittels einer Landesprämie auf 2.000 Euro aufstocken. Was es aber in keinem Fall geben kann, ist, dass Pflegekräfte, die in ganz Österreich harte Arbeit leisten, unterschiedliche Prämien bekommen. Die Kärntner Landesregierung muss also umgehend handeln“, betonte Angerer, der auf teuerungsbezogene Mehreinnahmen von 222 Millionen Euro verwies, die man zuvor den Menschen aus der Tasche gezogen hatte.

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten, die folgende arbeits- und sozialpolitische Forderungen im Bereich der Pflege unmittelbar umsetzt:

• Eine Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG, damit eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung der 2.000 Euro an Pflegeprämie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege im Dezember 2022 erfolgen kann

• Die gesetzliche Verankerung der Abgaben- und Steuerfreiheit für Pflegeprämien für 2023 und die Folgejahre

• Diese Abgaben- und Steuerfreiheit hat für alle Bundesländer zu gelten, und sich auch auf Zusatzprämien der Länder bzw. Gemeinden und Pflegeheimträger zu erstrecken.“

1 https://kaernten.orf.at/stories/3183273/

2 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221122_OTS0111/fpoe-angererragger-pflegepraemie-muss-auch-in-kaernten-2000-euro-netto-betragen

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Klubobmann August Wöginger. – Bitte, Herr Klubobmann.