Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend „der Stillstand in der Regierung, darf nicht zum Stillstand der Wirtschaft werden: Arbeitsmarkt­reform jetzt!“ (13233/J)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur dringlichen Behand­lung der schriftlichen Anfrage 13233/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich die Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Der Stillstand in der Regierung, darf nicht zum Stillstand der Wirtschaft werden: Arbeitsmarktreform jetzt!

Gestartet als "das Beste aus beiden Welten" ist diese Koalition aus ÖVP und Grünen schnell zum  "Welten entfernt vom Besten" geworden. Kein Antikorruptionsgesetz, kein Klimaschutzgesetz, keine strukturellen Reformen und Entlastungen. ÖVP und Grüne haben viel versprochen, aber nicht geliefert. Ihre Regierung scheitert dabei weder an der inhaltlichen Expertise noch an der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Über beides verfügen ihre Ministerien und Kabinette nämlich ausreichend. Es scheitert schlichtweg am politischen Willen. Während die beiden Regierungsparteien eine Reform nach der anderen verschieben, leidet der Standort Österreich, der Stillstand in der Regierung, darf jedoch nicht zum Stillstand der Wirtschaft werden.

Neben vielen anderen versprochenen aber verschobenen Reformen hat diese Regie­rung im Regierungsprogramm folgendes Ziel angegeben: „Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes mit Anreizen, damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren können“. Die größte Herausforderung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird der akute und demographisch bedingte Arbeits­kräftemangel sein. So werden allein in den nächsten Jahren 1,3 Millionen 55-64-jährige in Pension gehen, während gleichzeitig nur 0,9 Millionen 15-24-jährige auf den Arbeitsmarkt nachrücken werden (1). Lösungen, wie dieser Arbeitskräfteschwund kompensiert werden soll, werden von der Regierung bisher nicht angeboten. Auch Bemühungen, die Digitalisierung des AMS stärker voranzutreiben und die Arbeits­lo­senvermittlung effizienter und effektiver zu gestalten, wurden und werden von Teilen der Regierung und Teilen der Sozialpartnerschaft laufend torpediert. Auch bei der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, um die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern, blieb schlussendlich der große Wurf aus. Zuletzt scheiterte dann auch noch der groß angelegte Reformprozess zur Neugestaltung des Arbeitslosengeldes, da die Vorstel­lungen der ungleichen Koalitionspartner erneut weit auseinander lagen. Fakt ist: diese Koalition ist völlig am Ende und wird ganz offensichtlich keine dringend notwendigen Reformen umsetzen, um wesentliche Probleme - unter anderem am Arbeitsmarkt - zu lösen. Der Stillstand in dieser Regierung führt langsam aber doch zum Stillstand der Wirtschaft. Darunter leidet der Standort und Unternehmerinnen und Unternehmer in ganz Österreich.

Dabei bräuchte es genau jetzt endlich große Arbeitsmarktreformen, ohne die Wohlstand nicht aufrecht erhalten und der Sozialstaat nicht finanziert werden kann (2). Denn das AMS meldet sowohl bei den unbesetzten Lehrstellen (9.175) als auch bei den unbesetzten Stellen Rekordwerte (113.180) (3). Wobei man bei den offenen Stellen sogar von knapp 300.000 ausgehen muss, da dem AMS laut AMS-Chef Johan­nes Kopf nur 40 Prozent aller unbesetzten Stellen gemeldet werden.

Arbeitslosenversicherungsreform gescheitert

Die Regierung wollte die erste große Arbeitsmarktreform seit Jahrzehnten umsetzen, doch ÖVP und Grüne waren ideologisch zu weit auseinander, schrieb die Tages­zeitung "Die Presse" (4). Denn trotz eines akuten, demographisch bedingten Arbeits­kräftemangels konnten sich die Koalitionspartner auf keine Reform einigen, die es ermöglicht hätte, den Pool an Arbeitslosen schneller zu den vielen unbesetzten Stellen zu vermitteln. Dabei wurde am Beginn des Reformprozesses (März 2022) im Rahmen einer parlamentarischen Reform-Enquete noch Aufbruchsstimmung versprüht und zwischen den Koalitionsparteien partnerschaftlich versucht, Unstimmigkeiten (5) bezüglich der ALV-Reformideen nicht in den Vordergrund zu spielen. Deshalb konnte damals niemand den Eindruck gewinnen, dass der Reformprozess am Ende zur Gänze scheitern würde. Denn eigentlich hat es in diesem Reformprozess mehrere inter­essante Stoßrichtungen gegeben: zeitlich degressive Ausgestaltung der Netto­ersatz­rate, Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten, Beschäftigung von Älteren und die Verkürzung der Vermittlungsdauer. Zumindest auf einzelne Vorhaben hätten sich die Koalitionspartner dabei einigen können. Dass sich die Koalitionspartner jedoch nicht einmal auf einzelne Punkte verständigen konnten, zeigt, wie am Ende diese Koalition ist.

Und das in einer Situation, in der Unternehmen händeringend nach Arbeitskräften suchen und der demographische Wandel die Wirtschaft schwächt. Damit aber leider nicht genug, denn die gescheiterte Arbeitsmarktreform wird sich schon bald negativ auf andere Bereiche übertragen; wie zum Beispiel im Pensionsbereich. Davor haben erst kürzlich der Präsident des Fiskalrates Christoph Badelt (30.11.2022, ZIB2) und der ehemalige Vorsitzende der Alterssicherungskommission Walter Pöltner (6) gewarnt und Reformschritte wie zum Beispiel die Anhebung des faktischen und gesetzlichen Pensionsantrittsalters eingemahnt. Diese Maßnahme würde nicht nur die Pen­sions­zuschüsse eindämmen, sondern auch den Arbeitskräftemangel reduzieren. Aber die Regierung unternimmt leider wie immer nichts.

Aber die permanenten wechselseitigen Koalitionsblockaden dürfen nicht dazu führen, dass wichtige Vorhaben wie etwa die Arbeitslosenversicherungsreform auf die lange Bank geschoben werden. Es geht schließlich um den Erhaltung des Wohlstandes in Österreich. Ein Wohlstand, der bereits jetzt erodiert, denn die aktuellen WIFO-Prognosen sind ein vernichtendes Urteil für die Arbeitsmarktpolitik der Regierung. So soll die Zahl der Arbeitslosen in den nächsten Jahren steigen (2022: 267.000; 2023: 282.000; 2024: 286.000; Quelle: WIFO, Budget 2023), trotz Arbeitskräftemangel und einer steigenden Anzahl an offenen Stellen. Die Reformschritte zur Arbeitslosen­versicherung müssen also schleunigst umgesetzt werden, um schnellere Vermitt­lungen zu ermöglichen und die Anreize für eine kürzere Arbeitslosenverweildauer zu schaffen. Nur an die nächste Wahl zu denken, ist schlichtweg zu wenig.

Umsetzung des degressiven Arbeitslosengeldes gescheitert

Mit großem Tamtam wurde im März die Reform des Arbeitslosengeldes ankündigt (7), nur leider ist die Reform vor kurzem genauso pompös gescheitert, wie sie angekündigt wurde. Denn ÖVP und Grüne wurden sich wieder einmal nicht einig. Dabei wäre es eine wesentliche Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes gewesen, wenn das Arbeitslosengeld im zeitlichen Verlauf degressiv ausgestaltet worden wäre. Dies hätte nämlich den Anreiz geschaffen, schneller wieder einen Job aufzunehmen. Die daraus resultierende Verkürzung der Vermittlungs- bzw. Arbeitslosenverweildauer wäre in Zeiten des akuten Arbeits- und Fachkräftemangels ein wichtiger Faktor, um die vielen vakanten Stellen zu besetzen und den Wohlstand zu sichern. Davon abgesehen hätten die Arbeitslosen insofern profitiert, weil ihnen in der Anfangsphase der Arbeits­losigkeit eine höhere ALG-Ersatzrate zugestanden worden wäre. Vor allem die Gruppe der Arbeitslosen,  die sich schnell einen neuen Job sucht und weniger als drei Monate Arbeitslosengeld bezieht, hätte massiv vom degressiven Arbeitslosengeld profitiert. Laut AMIS-Datenbank des BMAW betrifft das mehr als die Hälfte der Arbeitslosen. Gleichzeitig wäre durch die Mindestsicherung weiterhin sichergestellt, dass Lang­zeit­arbeitslose monatlich nicht unter 1000 Euro Nettoeinkommen fallen. Wobei dieser Gruppe darüber hinaus sämtliche Inflations-, Wohn-, Energie- und Familienhilfen/-zuschüsse und AMS-Schulungen zugestanden werden. Die Sozialabbaurhetorik, die von manchen bezüglich des degressiven Arbeitslosengeldes propagiert wird, ist daher nicht richtig und zu kurz gedacht. Ganz im Gegenteil, denn das AMS hätte durch die kürzere Vermittlungsdauer sogar mehr Budget für Langzeitarbeitslose gewonnen. So berechnete das Arbeitsministerium im Zuge der Budgetanfragebeantwortungen, dass eine Verkürzung der durchschnittlichen Arbeitslosendauer um ein Monat beim AMS 828 Mio. Euro Budgetmittel freispielen würde: "Unter der Annahme einer durch­schnittlichen Verweildauer vor Abgang (Arbeitsaufnahme) im Jahr 2021 für Arbeit­slose, Schulungsteilnehmer und Lehrstellensuchende von 119 Tagen und unter der Annahme von ca. 600.000 jährlichen Abgängen in Arbeit und unter der Annahme einer Verkürzung der Vermittlungsdauer um 30 Tage ergibt sich ein geschätzter Entlastungseffekt iHv. rund € 828 Mio. (inklusive Sozialversicherungsbeiträge bei Arbeitslosigkeit)." (Budgetanfragebeantwortung zur UG20 Arbeit - Budget 2023)

Bessere Anreizgestaltung bei Zuverdienstgrenzen gescheitert

Bedauerlich ist zudem, dass die Neugestaltung der Zuverdienstgrenzen während der Arbeitslosigkeit (bis zu 486 Euro je Monat, Geringfügigkeitsgrenze) nicht angegangen wurde (8). Denn flexibel ausgestalte Zuverdienstgrenzen (Einschleifregelungen) hätten die Erwerbsanreize massiv erhöhen und die Arbeitslosenverweildauer deutlich senken können. So berichtete Arbeitsminister Kocher zuletzt im Budgetausschuss über die Anreize und Fehlanreize bei Geringfügigkeitsjobs bzw. Zuverdienstgrenzen bei gleich­zeitigem Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung: "Eine neuere Studie des AMS Kärnten habe gezeigt, dass bei Arbeitslosen, die kürzer arbeitslos sind, eine geringfügige Beschäftigung die Dauer der Arbeitslosigkeit tendenziell verlängere, während bei Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine geringfügige Beschäftigung eher dazu führe, dass sie wieder einen Job bekommen, schilderte er" (9).

Vor allem bei Langzeitarbeitslosen hätte man mittels flexiblen Zuverdienstgrenzen (Einschleifregelung) enorme Beschäftigungseffekte erzielen können, da die Menschen bei einer Jobaufnahme die Mindestsicherung nicht zur Gänze verlieren würden und den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben somit eher wagen würden. NEOS weist bereits seit Jahren auf die potentiellen Beschäftigungseffekte von flexiblen Zuverdienst­grenzen für Langzeitarbeitslose hin ("Liberales Bürgergeld") (10), wobei zuletzt ein vergleichbares Zuverdienst-Konzept im Rahmen der deutschen Bürgergeldreform umgesetzt wurde (11). Damit hätte diese Gruppe für einen gewissen Zeitraum die Notstandshilfe/Mindestsicherung weiterhin beziehen können, auch wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten worden wäre, was die Chancen für den Wechsel in einen Vollzeitjob deutlich erhöht hätte. Aufgrund der gescheiterten Reform wurde aber leider eine weitere Chance vertan, die Langzeitarbeitslosigkeit ohne Mehr­auf­wand zu reduzieren. Es wird in Österreich leider zu oft unterschätzt, welche enorme Wirkung eine intelligente Ausgestaltung von Anreizen auf die Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit haben kann. Stattdessen werden hohe Millionensummen in wenig effektive Arbeitsmarktprogramme geschüttet. So antwortete der Arbeits­minister in den Budgetanfragebeantwortungen zur "UG20 Arbeit", dass das Pro­gramm Sprungbrett zwar 339 Mio. Euro verschlungen hat, jedoch 2023 nur 50 Mio. Euro an Budgetentlastung bringt. Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik sieht anders aus.

Regierungsprogramm: "Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes mit Anreizen, damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren können."(12)

Beschäftigungsanreize für mehr Erwerbstätigkeit bei Älteren und Babyboomern gescheitert

Faktisch jede Studie der OECD und der EU-Kommission über die Arbeitsmarktlage weist auf die niedrige, österreichische Beschäftigungsquote im Alter hin. Dennoch wird auch beim aktuell akuten, demographisch bedingten Arbeitskräftemangel nichts unternommen, um ältere Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten. Dabei müsste sich die Regierung bei akutem Arbeitskräftemangel dafür einsetzen, längere Wochen­arbeitszeiten, Überstunden und vor allem spätere Pensionsantritte zu fördern. Es sind jedoch keine konkreten Maßnahmen seitens der Bundesregierung bekannt, die darauf abzielen, die Babyboomer länger in Beschäftigung zu halten. Dabei berechnete das Sozialministerium im Rahmen der Budgetanfragebeantwortungen, dass ein um ein Jahr späterer Pensionsantritt nicht nur die Pensionen um 7-8% erhöhen würde, sondern auch das Budget jährlich um min. 2,8 Mrd. Euro entlasten würde (13). Aber trotz dieser enormen, positiven Effekte auf die Beschäftigung, die Pensionshöhe und das Budget, setzte sich die Regierung im Budget 2023 nur ein völlig unambitioniertes Ziel. Denn laut den Budget-Wirkungs­zielen plant die Regierung das faktische Pensionsantrittsalter bis 2030 nur auf 62 Jahre zu erhöhen. Das entspricht eine Steigerung von bloß einem Jahr, während in Schweden oder der Schweiz jetzt schon bis 65 bis 66 Jahre gearbeitet wird. Da die Regierung offenbar nicht bereit ist, das faktische Pensionsantrittsalter stärker zu erhöhen, würde man sich zumindest erwarten, dass die Beschäftigungs­anreize für Pensionist:innen ausgebaut werden. Aber auch bei dieser Baustelle passiert nichts. Zuletzt wurde im Sozialausschuss nicht einmal der NEOS-Antrag angenommen, erwerbstätige Pensionist:innen von den Dienstnehmer-Pensions­beiträgen zu befreien, um zumindest das Arbeitskräftepotential unter den Pensio­nist:innen besser zu nutzen. Dabei stoßen speziell bei Pensionist:innen die Pen­sionsbeiträge regelmäßig auf Unverständnis und halten Pensionist:innen von einer Erwerbstätigkeit ab.

Großer Wurf bei der RWR-Karten-Reform gescheitert

Zwar hat die Regierung vor dem Sommer eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vor­gelegt, um die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern, doch man kann hier bestenfalls von einem Reförmchen reden. Denn während der österreichische Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren jährlich knapp 40.000 ausländische Fachkräfte braucht, um den demographisch bedingten Arbeitskräfteschwund zu kompensieren, beläuft sich der Bestand an RWR-Karten-Arbeitskräften gerade mal auf 5000 Beschäftigte. Ein Tropfen auf den heißen Stein. Relativ deutlich zeigt sich das bei der für Österreich so wich­tigen Branche "Tourismus & Gastronomie". Hier ist die Zahl an unbesetzten Stellen zuletzt auf den Rekordwert von 15.323 gestiegen, während gleichzeitig nur 2.705 Tourismus-Stellen mit Saisoniers und RWR-Karten-Fachkräften besetzt wurden (14). Es ist deshalb unverständlich, weshalb sich die Regierung hier vor den Gegnern der Fachkräftezuwanderung (FPÖ, SPÖ, Arbeiterkammer und ÖGB) ein­schüchtern lässt und von größeren Reformen abhalten lässt. Zudem vermindern ewig lange Verfahren für Fachkräfte aus Drittstaaten zur Erlangung der RWR-Karte und veraltete Rahmen­bedingungen die Chancen für innovative Unternehmen, hoch­qualifiziertes Personal zu bekommen. Auch Mitarbeiterbeteiligungen haben sich zum Beispiel gerade im Start-up-Bereich als probates Mittel erwiesen, um die besten Köpfe zu gewinnen, zu halten und zu Bestleistungen zu motivieren. Branchenvertreter gehen davon aus, dass allein im IT-Bereich 24.000 Fachkräfte fehlen, was wiederum laut UBIT-Verband der Wirt­schaftskammer einen jährlichen Wertschöpfungsverlust von rund 3,8 Milliarden Euro nach sich zieht. Flexible und modernere Gesellschafts­strukturen wären hierfür ein wichtiges Instrument. Trotz zahlreicher Versprechen von Seiten der Bundesregierung wurde aber noch immer keine moderne Form der Mitar­beiterbeteiligung vorgelegt.

Quelle: BMAW (RWR-Karten, Saisoniers), AMIS-Datenbank (Offene Stellen)

Stärkere Arbeitsmarktintegration von Ukrainer:innen und Asylwerber:innen gescheitert

Die größte gesellschaftliche und soziale Herausforderung wird die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen sein. Die Herausforderung wird vor allem darin bestehen, diese Flüchtlinge mit teils niedrigen (Aus-)Bildungs­abschlüssen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Ausweitung des Arbeits­kräftepotenzials muss keine Belastung für den Arbeitsmarkt darstellen, wenn frühzeitig Initiativen gesetzt werden und eine durchdachte Strategie durch die Regierung initiiert wird. Das, was allerdings bisher in diesem Bereich gemacht bzw. angekündigt wurde, reicht nicht aus. Nicht einmal die verhältnismäßig leicht integrierbaren Flüchtlinge aus der Ukraine konnten schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden. Solange (Aus-)Bildung, Anerkennungen von Schul- bzw. Berufsausbildungsabschlüssen und Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme erst nach Erledigung des Asylverfahrens eine Rolle spielen, wird es langfristig für diese Menschen schwer, sich am Arbeitsmarkt - aber auch in der Gesellschaft - zu integrieren und ein eigenständiges Leben zu führen. Die Bundesregierung vergibt hier Chancen, den Arbeitsmarkt zu bereichern und die Integration massiv voranzutreiben. Eine weitere Problematik stellt auch die Möglichkeit dar, dass Asylwerber:innen während eines laufenden Verfahrens eine Lehrausbildung beginnen dürfen. Es ist nicht problematisch, dass sie das dürfen, sondern vielmehr, dass sie aufgrund eines negativen Asylbescheides diese Lehre nicht abschließen dürfen. Dies führt natürlich zu einem negativen Anreiz für die Unternehmen, Asylwerber:innen einen Ausbil­dungsplatz zur Verfügung zu stellen, da nicht klar ist, ob sich die Investitionen in diese Lehrstelle überhaupt auszahlen, falls die Lehre aufgrund eines negativen Asylbe­scheides abgebrochen werden muss. Aus diesem Grund wird auch die Ausweitung der Lehrberufe für Asylwerber:innen keine entsprechend positive Wirkung haben. Grundsätzlich muss auch klar sein, dass Asylwerber:innen, die sich während des Verfahrens selber erhalten können und eine entsprechende Arbeitsmarktintegration schaffen, auch die Möglichkeit haben müssen, ihren Aufenthaltsstatus als Asyl­werber:in in eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit umzuwandeln. Gerade die restriktiven Regelungen der Rot-Weiß-Rot-Karte verhindern eine solche unkomplizierte Möglichkeit zur Arbeitsmarktintegration. Relativ düster wird es hier bei der Arbeitsmarktintegration der verhältnismäßig relativ leicht integrierbaren Ukrainer:innen. Denn von etwa 80.000 geflüchteten Ukrainer:innen sind derzeit nur knapp 5000 am Arbeitsmarkt untergebracht.

Zumutbarkeitsbestimmungen: Stärkere bundesländerübergreifende Arbeitskräfte­vermittlung nicht gelungen

Ein wesentlicher Hebel die Rekordzahl an unbesetzten Stellen zu besetzen, ist die Mobilität der Beschäftigten und die entsprechenden AMS-Vermittlungskriterien. In Österreich gibt es traditionell regionale Unterschiede zwischen Stellenangeboten und Nachfrage, wobei im Osten die Zahl der Arbeitssuchenden dominiert, während im Westen tendenziell die offenen Stellen überwiegen. Dementsprechend oft hat die ÖVP, vor allem der ÖVP-Wirtschaftsbund, gefordert, die regionalen AMS-Vermitt­lungskriterien entsprechend anzupassen, um regionenübergreifend leichter Stellen besetzen zu können. Im Regierungsprogramm wurde sogar angekündigt, die Zumut­barkeitsbestimmungen zu reformieren. Passiert ist jedoch bisher nichts. Dabei ist speziell bei jüngeren, kinderlosen Arbeitslosen eine Anpassung der Zumutbarkeits­bestimmungen sinnvoll. Denn nicht nur die Unternehmen, die offene Stellen nicht besetzen können, leiden unter den restriktiven AMS-Vermittlungsbestimmungen, sondern auch die Arbeitslosen selbst. Denn zum Einen wiegt die verlorene und feh­lende Erwerbspraxis, vor allem bei jüngeren Arbeitslosen, und zum Anderen verlieren die Menschen wichtige Beitragsjahre für die spätere Pension, was unwei­gerlich zu Altersarmut führt. Anstatt hier weiterhin zuzusehen, muss die Regierung endlich ein Paket schnüren, die Zumutbarkeitsbestimmungen zu lockern und Arbeitskräfte­mobilität stärker zu fördern.

Regierungsprogramm: "Zumutbarkeitsbestimmungen reformieren" (12)

Verwaltungsreform und Digitalisierung des AMS gescheitert

Relativ ernüchternd ist zudem die AMS-Verwaltung bezüglich Digitalisierung, obwohl im Regierungsprogramm die "Weiterentwicklung des AMS-Algorithmus" niederge­schrieben ist. Denn die österreichische Arbeitsmarktpolitik ist unter anderem durch zögerliche Digitalisierung der Verwaltungs- und Vermittlungsprozesse gekenn­zeich­net, sprich: technologische Neuerungen werden grundsätzlich nur langsam umge­setzt. Ein aktuelles Beispiel ist die Aufregung über den Ausbau der digitalen Unter­stützung im AMS (z. B. "AMS-Algorithmus"), die rational nicht mehr erklärbar ist. Und das, obwohl keine Beispiele vorliegen, bei denen eine stärkere Digitalisierung in der Verwaltung nicht zu einer Entlastung von Verwaltungsmitarbeiter:innen und Bürger:in­nen geführt hat. Gleichzeitig fordern jene Interessenvertreter:innen und Parteien, die am schärfsten gegen die AMS-Digitalisierung opponieren, regelmäßig mehr Personal für das AMS. Das klingt zunächst nachvollziehbar, hat aber bei einem Blick auf die Entwicklung der entsprechenden AMS-Kennzahlen (Personal und Langzeitarbeitslose) in den letzten Jahren wenig gebracht. So wurde der AMS-Per­sonalstock seit 2008 von 4.468 VZÄ um 28 Prozent auf knapp 5.700 erhöht, trotzdem ist Zahl der Langzeitarbeitslosen (>1 Jahr arbeitslos) von 5.746 (2008) auf 80.070 (2021) explodiert (15). Wobei dieser starke Anstieg nur zu einem Teil auf die COVID-Pandemie zurückzuführen ist, denn schon im letzten Jahr vor der Pandemie (2019) war die Zahl der Langzeitarbeitslosen 8-mal höher als 2008. Paradoxerweise ist neben dem starken Anstieg bei den Langzeitarbeitslosen auch die Zahl der beim AMS gemeldeten offen Stellen seit 2008 von 37.498 deutlich auf knapp 113.000 gestiegen, wobei die Zahl der tatsächlich offenen Stellen wohl sogar knapp 300.000 liegt - laut Johannes Kopf/AMS werden nur rund 40 Prozent der offenen Stellen beim AMS gemeldet. Diese Entwicklungen lassen zusätzlich Zweifel aufkommen, ob die herkömmlichen Maßnahmen, nämlich AMS-Personalaufstockungen, für eine erfolg­reichere Arbeitslosenvermittlung ausreichend sind. Viel eher ist anzunehmen, dass das AMS ohne einer stärkeren Digitalisierung der Verwaltungsprozesse längerfristig einer schnellen und effektiven Arbeitsplatzvermittlung nicht mehr entsprechend nachkommen wird können.

Regierungsprogramm: "Evaluierung, Adaptierung und Weiterentwicklung des AMS-Algorithmus" (12)

Signifikante Senkung der Lohnnebenkosten gescheitert

Ein wichtiger Anreiz, um Beschäftigung zu fördern ist natürlich auch eine niedrige Abgabenlast (16). Allerdings landet Österreich bei den entsprechenden internationalen Vergleichen (OECD (17), und EU-Kommission (18)) immer unter den drei Ländern mit der höchsten Abgabenlast. Zuletzt glaubte nicht einmal mehr die ÖVP-nahe Wirt­schafts­kammer an die Entlastungswirkung der Steuerreform(en). Denn laut der aktuellsten WKÖ-Prognose zur Abgabenquote (November 2022, (19)) soll die Abgabenquote von derzeit 42,9 Prozent auf bis 2024 auf 43,1 Prozent steigen. Damit aber nicht genug. Denn würde man die Abgabenquote nur für die vier Millionen Beschäftigten berech­nen, würde die Abgabenquote sogar auf bis zu 60 Prozent steigen. Mit solchen enormen Quoten setzt die Regierung nicht nur für inländische Arbeitskräfte den negativen Anreiz, möglich keiner Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, sondern schreckt natürlich auch ausländische Fachkräfte ab, die in der Folge ihre Arbeitskraft lieber in weniger abgabenintensiven Ländern wie der Schweiz, USA oder Kanada anbieten. Von den Ankündigungen der Regierung, die Lohnnebenkosten (z. B.: "Kogler kündigt Senkung der Lohnnebenkosten an", 15.08.2021, Kurier (20)) zu senken, ist schlussendlich nur eine Senkung von 0,2 Prozent (AUVA: -0,1 Prozent, IESG: -0,1 Prozent) umgesetzt worden. Die Senkung der FLAF-Beiträge um 0,2 Prozent war lediglich ein Marketinggag. Denn bisher ist nicht bekannt, dass diese Senkung in einem Kollektivvertrag vereinbart wurde. Dabei wäre das Senkungspotential bei den Lohnnebenkosten enorm. Denn ein Drittel der Lohnnebenkosten (ca. 10 Prozent­punkte) stellen keine Versicherungsleistungen dar, sondern fließen in die öffentlichen Budgets des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Kammern (FLAF, Wohn­bauförderung, Kommunalsteuer, WK-Umlage 2, AK-Beitrag). Diese Abgaben stellen daher zu hohe Lohnnebenkosten dar, die den Lohnverhandlungsspielraum eingrenzen und somit höhere Brutto- bzw. Nettolöhne verhindern. Schlussendlich wurde auch die Kalte Progression nur zu 2/3 abgeschafft, wodurch auch weiterhin die Abgabenquote steigen wird, was sich bereits in den aktuellen Abgabenquoten-Prognosen der WKÖ widerspiegelt.

Davon, wie viel administrativen Aufwand der bunte Strauß an unterschiedlichen Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber bedeutet, redet in Österreich sowieso niemand. Es spielt politisch keine Rolle, wenn der Staat seine bürokratische Arbeit und seine Aufgabe der Abgabenbemessung und Abgabeneinhebung an die Unternehmen delegiert. Dass am Ende der Kunde solchen betrieblichen Zusatzaufwand bezahlt und die österreichischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb einen Nachteil aufgebürdet bekommen, ignorieren die zuständigen Minister seit vielen Jahren.

Modernisierung des Arbeitsrechts gescheitert

Der technische Fortschritt ändert unser Leben nahezu täglich. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung bietet ein immenses wirtschaftliches Potenzial, das genutzt werden muss und auch im täglichen Leben Vorteile bringt. Um diese Poten­ziale optimal ausschöpfen zu können, müssen allerdings die rechtlichen Rahmen­bedingungen, die den Alltag regeln, weiterentwickelt werden. Die Digitalisierung hat vor allem auch Auswirkungen auf unser Arbeitsumfeld, auf Arbeitsabläufe - darauf, wie wir arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz, mit dem die tägliche Arbeit von Arbeit­neh­mer:innen geregelt werden soll, stammt aus der Zeit von Stechkarten und Rechenschiebern. Manuelle Tätigkeiten dominierten damals die Arbeitswelt. Grund­sätzlich und mit wenigen, kompliziert geregelten Ausnahmen geht das Arbeits­zeitgesetz von der Pflicht aus, Arbeitszeiten genau aufzuzeichnen. Das Arbeitsruhe­gesetz ergänzt dieses Regelpaket und normiert neben vielen anderen Dingen die Feiertags- und Wochenendruhe. Moderne und flexible Arbeitsgestaltung wird durch die rechtlichen Grundlagen konterkariert bzw. enorm eingeschränkt. Ein modernes Arbeitsrecht müsste auch einen Rahmen für flexiblen Ressourceneinsatz im Sinne von Vertrauensarbeitszeit, aber auch Jahresarbeitszeitmodelle und Zeitkonten erlauben. Gerade durch den internationalen Wettbewerb und den technischen Fortschritt sollte Österreich auf solche Entwicklungen reagieren und Rahmenbedingungen im Arbeits­recht setzen, die uns zu Gewinnern einer solchen Digitalisierung machen – eine Entwicklung, die von der Regierung bzw. allen voran von der Sozialpartnerschaft ver­schlafen wird.

Bundesregierung unterläuft mit Schengen-Veto die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Der jüngste feindliche Akt der schwarz-grünen Bundesregierung gegen den Arbeitsmarkt war die Blockade des Schengenbeitritts von Rumänien und Bulgarien (21, 22). Die Blockade ergibt nicht nur wenig Sinn und sorgt für enormen Unmut, da die Asylmigration in erster Linie über den Westbalkan erfolgt. Am Westbalkan hat die Bundesregierung jedoch der Schengenerweiterung zugestimmt. Damit ist für ganz Europa ersichtlich, dass Österreich nicht aus objektiven Gründen handelt, sondern lediglich Wahlkampfhilfe für die wahlkämpfende ÖVP Niederösterreich betreibt. Im Endeffekt trifft die Bundesregierung mit dem Schengen-Veto in erster Linie Wochen­end-pendelnde Arbeitskräfte (oft mit Kindern) aus Bulgarien und Rumänien, die in Mitteleuropa arbeiten wie etwa 24h-Betreuungskräfte. Nach der Indexierung der Familienbeihilfe (mittlerweile vom EuGH gekippt), die nächste sehr fragwürdige Aktion einer österreichischen Bundesregierung.

Quellen:

(1) https://diesubstanz.at/gesellschaft/nicht-alle-sind-ersetzbar/

(2) https://kurier.at/meinung/gastkommentar/warum-wir-die-arbeitsmarktreform-dringend-brauchen/402241896

(3) https://www.dnet.at/amis/Datenbank/DB_Index.aspx

(4) https://www.diepresse.com/6223042/woran-die-arbeitsmarktreform-zerbrach?from=rss

(5) https://kurier.at/politik/inland/die-groessten-streitpunkte-bei-kochers-arbeitsmarktreform/401904376

(6) https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/zuschuss-zu-den-pensionen-steigt-bis-2027-stark-an;art385,3744570

(7) https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/6108587/Nach-Enquete_Reform-des-Arbeitslosengelds_Austausch-ohne

(8) https://www.agenda-austria.at/publikationen/arbeitssuchengeld/reformvorschlag/

(9) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221108_OTS0188/budget-regierung-erwartet-2023-nur-geringfuegigen-anstieg-der-arbeitslosigkeit10) https://www.derstandard.at/story/2000093035231/neos-fuer-liberales-buergergeld-mit-arbeitsanreiz

(10) https://www.derstandard.at/story/2000093035231/neos-fuer-liberales-buergergeld-mit-arbeitsanreiz

(11) https://www.mdr.de/brisant/buergergeld-120.html

(12) https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html

(13) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11881/index.shtml

(14) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_12322/index.shtml

(15) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_10495/index.shtml

(16) https://www.agenda-austria.at/publikationen/fehler-im-system-warum-sich-arbeit-oft-nicht-lohnt/

(17) https://oesterreich.orf.at/stories/3157755/

(18) https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/oesterreich-unter-eu-laendern-mit-den-hoechsten-arbeitskosten-119101411

(19) https://wko.at/statistik/eu/europa-abgabenquoten.pdf

(20) https://kurier.at/politik/inland/kogler-kuendigt-senkung-der-lohnnebenkosten-an-finanziert-mit-co2-steuer/401473126

(21) https://www.diepresse.com/6225767/eine-blockade-mit-folgen

(22) https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2171221-Schengen-Veto-fuer-Rumaenien-schadet-Oesterreichs-Wirtschaft.html

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Dringliche Anfrage

1.         Bis wann legen Sie dem Nationalrat die im März versprochene Regierungs­vorlage zur umfassenden Reform der Arbeitslosenversicherungsreform vor?

2.         Falls die versprochene Regierungsvorlage nicht vorgelegt wird, ist es korrekt, dass sich der grüne Koalitionspartner bei den Verhandlungen gegen das degressive Arbeitslosengeld aussprach (Quelle: Die Presse)? Wenn nein, war es der schwarze Koalitionspartner?

3.         Falls die versprochene Regierungsvorlage nicht vorgelegt wird, ist es korrekt, dass sich der grüne Koalitionspartner bei den Verhandlungen gegen die Neuge­staltung der Zuverdienstgrenzen (am Beginn der Arbeitslosigkeit Einschränkungen) aussprach (Quelle: Die Presse)? Wenn nein, war es der schwarze Koalitions­partner?

4.         Wie sehr würde ein degressives Arbeitslosengeld die durchschnittliche Arbeitslosenverweildauer reduzieren und um wie viel würde eine um durchschnittlich ein Monat kürzere Vermittlungsdauer das Budget entlasten?

5.         Wie hoch ist die aktuelle durchschnittliche AMS-Vermittlungsdauer?

6.         Wie viele offene Stellen sind dem AMS derzeit gemeldet?

7.         Wie viele faktisch offene Stellen ergibt das, wenn Sie berücksichtigen, dass dem AMS laut Johannes Kopf nur 40 Prozent der offenen Stellen gemeldet werden?

8.         Wie viele Arbeitskräfte verlassen in den nächsten 10 Jahren voraussichtlich den Arbeitsmarkt?

9.         Wie viele Arbeitskräfte rücken in den nächsten 10 Jahren voraussichtlich am Arbeitsmarkt nach?

10.      Wie hoch ist die Zahl der Rot-Weiß-Rot-Karten-Inhaber:innen aktuell? Von welcher Steigerung im kommenden Jahr gehen Sie bei der Anzahl der Rot-Weiß-Rot-Karten aus?

11.      Welche weiteren Reformschritte planen Sie bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, um die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern?

12.      Wie hoch ist die Zahl der Asylwerber:innen in Beschäftigung aktuell? Von welcher Steigerung im kommenden Jahr gehen Sie bei erwerbstätigen Asylwerber:innen aus?

13.      Welche Reformschritte planen Sie, um die Asylwerberbeschäftigung zu erleichtern?

14.      Wie hoch ist die Zahl vertriebener Ukrainer:innen in Beschäftigung aktuell? Von welcher Steigerung im kommenden Jahr gehen Sie bei erwerbstätigen (vertriebenen) Ukrainer:innen aus?

15.      Welche Reformschritte planen Sie, um die Beschäftigung von vertriebenen Ukrainer:innen zu erleichtern?

16.      Wie hoch ist die Zahl von erwerbstätigen Pensionist:innen über dem Regel­pensionsantrittsalter aktuell? Von welcher Steigerung im kommenden Jahr gehen Sie bei erwerbstätigen Pensionist.innen über dem Regelpensionsantritts­alter aus?

17.      Wie hoch ist die Beschäftigungsquote zwischen 60 und 64 Jahren aktuell? Von welcher Steigerung im kommenden Jahr gehen Sie bei der Beschäftigungsquote zwischen 60 und 64 Jahren aus?

18.      Welche Reformschritte setzen Sie, um die Beschäftigungsquote zwischen 60 und 64 Jahren zu erhöhen?

19.      Welche Schritte haben Sie gesetzt bzw. setzen Sie, um das österreichische Schengen-Veto gegen Bulgarien und Rumänien zu beenden?

20.      Wie sehr wird das österreichische Schengen-Veto den österreichischen Arbeitsmarkt und das BIP negativ beeinflussen?

21.      Aktuell gibt es einen Mangel an Brennholz: Wie viele offene Stellen gibt es derzeit in der Forstwirtschaft und in der Holzverarbeitung?

22.      Aktuelle gibt es zu wenig Arbeitskräfteangebot im Tourismus, wobei Öster­reich hochgradig von ausländischen Arbeitskräften abhängt. Wie hoch ist die aktuelle Zahl an offenen Stellen im Tourismus? Wie hoch ist der Saisonierbedarf? Wie hoch ist das Saisonierkontingent im Tourismus?

23.      Wie hat sich die Gesamtzahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung, Kammern usw.) seit 2011 entwickelt?

24.      Wie hoch waren zuletzt die AMS-Aufwände für die Bildungskarenz und die geblockte Variante der Altersteilzeit? Wie hoch ist deren Anteil gemessen an den ALV-Beiträgen?

25.      Im Zuge der ALV-Reformgespräche wurde auch eine zweiwöchige Wartefrist für das Arbeitslosengeld angedacht. Wie viele Ausgaben hätte diese Sanktion dem AMS und den ALV-Beitragszahlern pro Jahr erspart, wenn sie 2022 gegolten hätte?

26.      Wie stark würden sich der AK-Beitragssatz und die AK-Beitragseinnahmen reduzieren, wenn die AK-Beitragseinnahmen seit 2010 jährlich nur um die Inflation steigen hätten dürfen?

27.      Wie stark würden sich der KU2-Beitragssatz und die KU2-Beitragseinnahmen reduzieren, wenn die KU2-Beitragseinnahmen seit 2010 jährlich nur um die Inflation steigen hätten dürfen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger als Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf – Sie wissen das –, nun das Wort erteilen. – Frau Abgeordnete, Sie gelangen zu Wort. Bitte.