15.20

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin für diese Dringliche Anfrage sehr dankbar, weil sie mir Gelegenheit gibt, ein paar Dinge gut einzuordnen, und ich im Gegensatz zu dem zuletzt Gesagten eigentlich keinen Stillstand in der Arbeitsmarktpolitik erkennen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich gehe ganz kurz auf das ein, was passiert ist. Ich habe vor knapp zwei Jahren das Arbeitsressort übernehmen dürfen. Das war im Jänner 2021, die Arbeits­losigkeit betraf österreichweit 530 000 Personen. Zwei Jahre später betrifft die Arbeitslosigkeit 330 000 Personen, also 200 000 Personen weniger, die sich in Arbeitslosigkeit befinden. Natürlich hat das mit dem generellen Aufschwung der Konjunktur zu tun, mit den Covid-Hilfen, aber ich glaube auch – und das werden dann Studien in Zukunft zeigen –, dass die Maßnahmen, die wir im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit, die fast halbiert wurde, im Bereich der Qualifizierung gesetzt haben, ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir die schwere Krise am Arbeitsmarkt durch Covid, die so schnell vergessen wird, auch einigermaßen gut überwunden haben. Jetzt haben wir ein anderes Problem, nämlich Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel. Da stimmen wir bei der Einschätzung überein: Das ist die große Herausforderung, nicht mehr die Arbeitslosigkeit, die noch vor eineinhalb Jahren die ganz große Herausforderung am Arbeitsmarkt war.

Auch da gibt es natürlich Entwicklungen, die man berücksichtigen muss. Wir haben im Vergleich zu November 2019 130 000 Menschen mehr in Beschäfti­gung als damals. Das heißt, Potenziale werden gehoben, in allen Bereichen. Da geht es um Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten, da geht es um Ältere, die länger arbeiten, und viele andere Bereiche, in denen viel passiert ist. Der Ver­gleich mit 2019, als die Arbeitsmarktlage gut war, ist, glaube ich, legitim und zeigt, dass in den letzten beiden Jahren kein Stillstand am Arbeitsmarkt geherrscht hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Gödl: Eben! So ist es! So ist es!)

Natürlich hätte ich mich sehr gefreut – das will ich auch nicht verhehlen, es war ein wichtiges Projekt –, wenn es zu einer großen Arbeitslosenversicherungs­reform als Teil der ständigen Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes gekommen wäre. Ich glaube, wir hätten in vielen Bereichen gute Argumente gehabt. Es war immer ein Gesamtpaket, es war natürlich auch immer klar, dass es unterschied­liche Zugänge gibt, aber die Mehrheit der Arbeitsuchenden hätte von einer solchen Reform, wie wir sie diskutiert haben, profitiert. Ich bin auch froh, dass die NEOS bei einigen Aspekten diese Einschätzung teilen. Es gibt aber viele Dinge, die auch gemacht werden können, ohne diesen großen Reformschritt zu tun.

Ich möchte auf ein paar Dinge eingehen, die ich für wichtig halte: Erstens ist es klar, dass wir über eine Einschränkung des Zuverdiensts gewisse Potenziale am Arbeitsmarkt heben können; das zeigen auch einige Studien. Zweitens ist relativ klar, dass ein degressiver Verlauf gewisse Anreizeffekte mit sich bringen würde, und drittens hätte eine kurze Karenzzeit zu Beginn der Arbeitslosigkeit aller Voraussicht nach dazu geführt, dass das sogenannte Zwischenparken in der Arbeitslosigkeit reduziert werden würde, natürlich bei gleichzeitiger Inpflicht­nahme der Arbeitgeber, die dieses Instrument manchmal nutzen.

Es gibt – das, glaube ich, muss man auch sagen – ein System der Arbeitslosen­versicherung in Österreich, mit allen Schwächen und Stärken, das aber in den letzten Jahrzehnten gut funktioniert hat. Das ist wichtig, festzustellen. Eine Reform ist aus meiner Sicht also wichtig und war ein Anliegen, dafür gibt es auch gute Gründe, aber das System funktioniert grundsätzlich. Zweitens gibt es auch ohne eine große Reform einige Schrauben, an denen wir im Ressort drehen können, weil es eine Richtlinien- und Leitlinienkompetenz gibt, und natürlich wird es weiter kleinere Schritte, keine ganz große Reform, gemeinsam in der Bundesregierung geben, um am Arbeitsmarkt die Schritte zu setzen, die es braucht, damit der Arbeits- und Fachkräftemangel reduziert wird.

In der Dringlichen Anfrage geht es auch um den Bereich des AMS und der Vermittlung und vor allem um die Digitalisierung. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass da wirklich viel passiert ist. Es gab eine Analyse des IT-Systems, der gesamten IT-Infrastruktur des AMS, die mittlerweile abgeschlos­sen ist. Es gibt einen klaren Plan bis 2025, was dort passieren wird.

Ich nenne nur einige Beispiele, weil es wirklich interessant ist: In der Vermittlung geht es vor allem um mehr Service und Kundenorientierung für Unternehmen und für die Arbeitsuchenden. Es wird das Kompetenzmatching nach langer Vor­be­reitung jetzt eingeführt, es wird schon erprobt. Es gibt eine laufende Verbes­serung der großen Plattform allejobs.at mit spezifischen Textelementen, die jetzt noch besser eingebaut werden können. Es gibt eine Erneuerung des AMS-Kontos für die Arbeitsuchenden und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und eine Reihe von anderen Fortschritten. Das halte ich für sehr, sehr wichtig. Ziel ist dabei immer, die Arbeitsuchenden so rasch wie möglich in Beschäftigung zu bringen und so treffsicher wie möglich zu vermitteln.

Was die Rot-Weiß-Rot-Karte betrifft – auch ein Teil der Anfrage –, möchte ich klar sagen, dass meine Einschätzung eine etwas andere ist. Das Ziel war immer, Bürokratie abzubauen, die Wirksamkeit breiter zu machen und die Verfahren zu beschleunigen. Wir haben am 1. Oktober diese Reform in Kraft gesetzt, es ist, glaube ich, nicht seriös, jetzt zu sagen, dass man schon abschätzen kann, wie sie wirkt. Es gibt erste Zahlen, die ermutigend sind, die Bewilligungen auf Basis von Mangelberufen haben sich in den Monaten Oktober und November im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, aber ich glaube, wenn wir seriös sind, warten wir noch ein paar Monate ab und schauen dann, wie die Wirkung der Rot-Weiß-Rot-Karte ist.

Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Reform, die wir jetzt umgesetzt haben, in fast allen Fällen genau das macht, was in Deutschland mit einem Einwanderungsgesetz und den Maßnahmen, die dort beschlossen werden sollen, noch geplant wird.

Entscheidend ist auch, darauf hinzuweisen, dass in vielen Bereichen wirklich versucht wird, weniger bürokratisch vorzugehen. Da geht es – ich könnte jetzt länger vorlesen – um die Frage der jeweiligen formalen Bildungs- und Ausbil­dungsabschlüsse und darum, wie sie nachgewiesen werden müssen. Das ist jetzt nicht mehr ganz so streng geregelt wie früher. Es geht um Punktevergabe, es geht um viele andere Dinge – wie Stammsaisonniers – bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Ich mache das jetzt nicht aus Zeitgründen, aber ich glaube, dass es auf jeden Fall eine massive Verbesserung zum Status quo ante darstellt und ein großer Reformschritt war.

Ja, ich gebe auch zu – ich glaube, es ist wichtig, das auch ganz offen zu sagen –, dass die getroffenen Maßnahmen zum Teil noch nicht so bekannt sind, wie sie sein sollten, und dass natürlich der Teufel im Detail der Umsetzung steckt. Die Umsetzung wird, und das muss auch so sein, immer von zwei Behör­den durchgeführt. Beim AMS gibt es ganz klare Vorgaben, was die Zeitdauer der Genehmigungen, der Ersatzkraftverfahren betrifft, gemeinsam mit den jeweiligen Sozialpartnerausschüssen. Natürlich weiß ich auch, dass sich viele Ausländerbehörden bemühen, die Prüfungen rasch und unbürokratisch vorzu­nehmen.

Ich bin in gutem Austausch mit dem Innenministerium, aber auch mit allen in den Bundesländern, die verantwortlich sind. Gemeinsam schaffen wir es, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte kein bürokratisches Monster ist, wie sie genannt wurde, sondern der ideale Zugang für qualifizierte Zuwanderung nach Österreich für Menschen, die wir in vielen Bereichen – im Pflegebereich, im Tourismus, in der Industrie – brauchen und die in Österreich den Wohlstand vermehren. Wir haben auch, weil es in der Anfrage angesprochen wird, die Saisonkontingente – ein Spezialfall des qualifizierten Zuzugs – erhöht, da steht 2 000, es sind knapp 3 000 mit einer Flexibilitätsregelung. Wir tun in diesem Bereich bei Weitem mehr als viele Bundesregierungen vor uns.

Zum Thema Lohnnebenkosten: Das ist mir ein sehr wichtiges Thema, weil ich als Wirtschaftsforscher im Sinne der Anfrage glaube, dass die Schere zwischen Netto und Brutto in Österreich besonders groß ist und dass ein Senken von Lohnnebenkosten sowohl beschäftigungsfördernde Effekte hat, als auch die Löhne erhöhen kann, wenn es klug gemacht ist. Was haben wir 2022, 2023 gemacht? – Wir haben die Lohnnebenkosten um 0,4 Prozentpunkte gesenkt. Das ist ein Entlastungsvolumen von etwa 600 Millionen Euro pro Jahr

Wenn es um weitere Senkungen geht, dann, glaube ich, muss es einfach eine offene Debatte über Gegenfinanzierung geben. Jetzt ist es natürlich das Privileg, zu fordern, dass da etwas passiert (Abg. Meinl-Reisinger: Es war ja auch keine offene Debatte über Gegenfinanzierung beim Helikoptergeld! Ich meine, Sie geben Helikoptergeld aus und haben überhaupt keine Gegenfinanzierung außer Schulden!), aber ich glaube, es geht um die Finanzierung von Sozialsystemen und von vielen anderen Bereichen. (Abg. Wöginger: Da stimmt ihr aber in Wien auch zu beim Helikoptergeld! Ihr habt doch die 200 Euro ...! Abg. Meinl-Reisinger: Na, ich meine, da ist auf einmal die Gegenfinanzierung das Thema? Ist ja lächerlich! – Ruf bei der FPÖ: Wer ist jetzt schlechter?) – Die Gegenfinanzierung halte ich grundsätzlich für wichtig, ja, Helikoptergeld ist eine andere Diskussion, für die der Arbeitsminister in dem Fall jetzt nicht zuständig ist (Abg. Meinl-Reisinger: Sind Sie Mitglied der Bundesregierung?), denn im Arbeitsmarktbereich gibt es kein Helikoptergeld. (Abg. Meinl-Reisinger streicht mit der rechten Hand mehrmals schnell über die geöffnete linke Hand und wendet sich dabei in alle Richtungen.)

Ich komme zum Abschluss dieses informellen Teils der Beantwortung der Dringlichen Anfrage. Ich möchte nicht stehen lassen, dass wir im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel und bei der Fachkräfterekrutierung untätig sind. Ich könnte jetzt noch lange über Maßnahmen im Bereich der Lehre sprechen – glücklicherweise gibt es auch mehr Lehrlinge als vor der Pandemie –, es gibt Maßnahmen bei den Älteren in der Beschäftigung; das mache ich jetzt nicht. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit noch einmal – ich mache es öfters, weil es wichtig ist – bei allen bedanken, die sich an dieser guten Entwicklung am Arbeitsmarkt beteiligen: gerade bei jenen im AMS, die die Umsetzung dieser Reformschritte tragen, aber – wenn es um die Rot-Weiß-Rot-Karte geht – auch bei jenen in meinem Ressort. Wir werden in der Bundesregierung gemeinsam weiter für Verbesserungen am Arbeitsmarkt arbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Damit komme ich zur formellen Beantwortung der Fragen.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Über die genannten Punkte konnte keine Einigung erzielt werden, daher kann keine Regierungsvorlage vorgelegt werden.

Zur Frage 4:

Das BMAW hat eine Abschätzung möglicher Verhaltenseffekte verschiedener Modelle beauftragt. Die tatsächliche Wirkung des konkreten Modells ist wesentlich von den gewählten Parametern abhängig. Für eine Übersicht über den wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist auf die online verfügbare Studie des Wifo zu verweisen.

Unter der Annahme einer durchschnittlichen Verweildauer vor Abgang im Jahr 2021 für arbeitslose Schulungsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer und Lehrstellensuchende von 119 Tagen und unter der Annahme von circa 600 000 jährlichen Abgängen in die Arbeit und unter der Annahme einer Verkürzung der Vermittlungsdauer um 30 Tage ergibt sich ein geschätzter Entlastungseffekt in Höhe von rund 828 Millionen Euro.

Zur Frage 5:

Die durchschnittliche Nettovermittlungsdauer, das heißt der Abschluss eines relevanten Geschäftsfalls nach Arbeitsaufnahme, beträgt für das aktuelle Jahr, 2022, laut Datenstand Ende November rund 181 Tage.

Zur Frage 6:

Dem AMS sind derzeit 113 180 offene Stellen gemeldet – Datenstand Ende November 2022.

Zur Frage 7:

Die Durchführung von einfachen Prozentrechnungen ist nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

Zur Frage 8:

Im Jahresdurchschnitt waren 2021 rund 516 000 Frauen und rund 587 000 Män­ner ab 50 Jahren, davon 334 000 ab 55 Jahren, unselbstständig beschäftigt. Aus dieser Gruppe wird voraussichtlich ein Teil den Arbeitsmarkt in Richtung Pension verlassen.

Zur Frage 9:

Die Zahl der Menschen im Erwerbsalter in den nächsten zehn Jahren kann anhand der Bevölkerungsprognose laut Bundesanstalt Statistik Österreich näherungsweise prognostiziert werden. Diese Prognosen beziehen auch Aspekte wie Zuwanderung mit ein und werden jährlich angepasst.

Derzeit gibt es rund 881 000 Personen zwischen fünf und 14 Jahren in Öster­reich, die in den kommenden zehn Jahren das Erwerbsalter erreichen können.

Zur Frage 10:

Aktuell sind 8 638 positive Gutachten für Rot-Weiß-Rot-Karten aufrecht. Im Laufe dieses Jahres hat das AMS bis Ende November bereits 5 523 positive Gutachten für Rot-Weiß-Rot-Karten und Blaue Karten ausgestellt. Im Vergleich dazu: 2018 waren es 4 148, 2021 waren es 3 881. Mit vollem Wirksamwerden der Reform ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahr und in den Folgejahren noch deutlich mehr Fach- und Schlüsselkräfte über die Rot-Weiß-Rot-Karte zugelassen werden.

Zur Frage 11:

Mit der seit Oktober umgesetzten Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte wurden wesentliche Maßnahmen gesetzt, um die Anwerbung und Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte deutlich zu erleichtern. Die Fachkräfteverordnung für 2023 listet 100 bundesweite und zusätzlich 59 regionale Mangelberufe auf, für die Rot-Weiß-Rot-Karten ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden können. Es gilt jetzt, diese Maßnahmen wirken zu lassen und die Umsetzung in der Praxis weiterhin bestmöglich zu begleiten.

Zur Frage 12:

Aktuell sind 776 Asylwerberinnen und Asylwerber bewilligt beschäftigt. Von einer starken Steigerung im kommenden Jahr ist nicht auszugehen. Vielmehr wird versucht, die über 34 000 beim AMS vorgemerkten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die unbeschränkten Arbeitsmarktzugang haben, vorrangig auf offene Stellen zu vermitteln.

Zur Frage 13:

Nach Aufhebung der Erlässe aus dem Jahr 2004 und 2018 durch den VfGH können Asylwerberinnen, Asylwerber, die seit drei Monaten im Asylverfahren zugelassen sind, Beschäftigungsbewilligungen in allen Branchen und für alle Tätigkeiten erhalten, wenn die Stellen nicht mit vorrangig vermittelbaren Ersatzarbeitskräften besetzt werden können und der sozialpartnerschaftliche Beirat die Bewilligung einhellig befürwortet. Diese Regelung entspricht auch den Vorgaben der EU-Richtlinie für Asylwerber, sodass keine Veränderung beim Arbeitsmarktzugang für Asylwerberinnen, Asylwerber geplant ist.

Zur den Fragen 14 bis 15:

Das AMS hat seit Beginn des Krieges 17 687 Beschäftigungsbewilligungen für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer erteilt. Aktuell sind 7 428 in Beschäftigung. Weitere 7 535 Vertriebene sind beim AMS vorgemerkt. Viele Vertriebene haben noch immer die Hoffnung, bald in die Ukraine zurückkehren zu können, und zögern daher noch, am österreichischen Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß zu fassen.

Mit Fortdauer des Krieges ist dennoch mit einer Steigerung der Zahl der erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer zu rechnen. Die Beschäftigungs­bewilligungen ermöglichen eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedin­gungen und werden auch weiterhin möglichst unbürokratisch, ohne Arbeitsmarktprüfung, erteilt.

Zur Frage 16:

Laut Beschäftigtenstatistik des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger waren im November 2022 rund 21 000 Frauen ab 62 Jahren und rund 11 000 Männer ab 65 Jahren unselbstständig beschäftigt. Eine leichte Steigerung erscheint denkbar.

Zur Frage 17:

Die aktuellste Beschäftigungsquote, Oktober 2022, für männliche und weibliche Personen von 60 bis 64 Jahren beträgt 31,5 Prozent.

Zur Frage 18:

Älteren Personen zwischen 60 und 64 Jahren steht grundsätzlich das gesamte Dienstleistungsangebot – Information, Beratung, Qualifizierung, Förderung – des Arbeitsmarktservice zur Verfügung. Arbeitsuchende über 50 Jahren stellen in allen Förderbereichen eine zentrale Zielgruppe dar: in der Coronajoboffensive, es gibt reservierte Mittel für die Zielgruppe der Älteren, in sozialen Unterneh­men, auch in der Kreislaufwirtschaft, bei der Eingliederungsbeihilfe, es gibt einen betrieblichen Lohnkostenzuschuss, und beim Programm Sprungbrett für Lang­zeitarbeitslose, das über 50-Jährige gut erreicht.

Es gibt weitere Angebote des BMAW: Fit2work, eine Beratung für Personen mit gesundheitlichen Problemlagen. Ein wichtiges Instrument ist weiters die 2017 geschaffene Möglichkeit der Wiedereingliederungsteilzeit, die Arbeitneh­merin­nen und Arbeitnehmer den stufenweisen Wiedereinstieg nach einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. Die Demografieberatung ist ein Beratungsangebot für österreichische Unternehmen zur Schaffung von altersgerechten, alternsgerechten Arbeitswelten in Zeiten des demografischen Wandels im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. In der nächsten ESF-Programmperiode wird ein Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung gesetzt.

Im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft federführend umgesetzten Nationalen Strategie Gesundheit im Betrieb gibt es für Betriebe und Beschäftigte aufeinander abgestimmte Unterstützungsleistungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Darüber hinaus beauftragt das BMAW laufend Grundlagenforschung, um die Beschäftigungsquote zwischen 60 und 64 Jahren zu erhöhen, insbesondere zum Thema Lebens- und Erwerbssituation Älterer, um daraus Handlungsempfeh­lungen für die weitere Gestaltung der entsprechenden Rahmenbedingungen abzuleiten.

Zur Frage 19:

Diese Frage betrifft keine Zuständigkeit meines Ressorts und stellt damit keinen dem Interpellationsrecht unterliegenden Gegenstand der Vollziehung des BMAW dar.

Zur Frage 20:

Die Frage ist spekulativ, daher liegen leider keine Daten für eine gesicherte Beantwortung vor.

Zur Frage 21:

Mit Ende November 2022 gibt es 73 offene Stellen in der Forstwirtschaft und im Bereich des Holzeinschlags – nach Önace-2-Steller-Kriterien.

Zur Frage 22:

Mit Ende November 2022 gab es 10 603 offene Stellen in Beherbergung und Gastronomie, das ist der Önace-1-Steller, derzeit beträgt das Tourismus­kontingent knapp 3 000 Plätze. Es wurde zuletzt im Sommer aufgestockt. Für das kommende Jahr ist von einem ähnlichen Bedarf an Saisoniers aus Dritt­staaten wie heuer auszugehen.

Zur Frage 23:

Gemäß der entsprechenden Önace-Klassifizierung ist die Entwicklung wie folgt: 2011: Stand Beschäftigter: 529 970; 2012: Stand Beschäftigter: 540 810; 2013: 544 392; 2014: 546 159; 2015: 552 822; 2016: 558 636; 2017: 567 608; 2018: 578 251; 2019: 581 799; 2020: 583 155 und 2021: 587 998.

Zur Frage 24:

Im Jahr 2021 beliefen sich die Auszahlungen für Bildungskarenz inklusive der Sozialversicherungsbeiträge auf 284,443 Millionen Euro und für geblockte Altersteilzeit auf 95,889 Millionen Euro. Das sind gemessen an den eingenom­menen ALV-Beiträgen des Jahres 2021 3,8 Prozent für die Bildungskarenz und 1,3 Prozent für die geblockte Altersteilzeit.

Zur Frage 25:

Eine zweiwöchige Karenzfrist hätte einen Einsparungseffekt von bis zu 120 Mil­lionen Euro ergeben. Es handelt sich dabei um keine Sanktion.

Zur Frage 26:

Diese Frage lässt sich so nicht beantworten.

Gemäß § 61 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz 1992 wird die Höhe der Umlage für die einzelnen Arbeiterkammern von der Hauptversammlung der Bundesarbeits­kammer beschlossen. Sie darf höchstens 0,5 Prozent der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage betragen, wobei die Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 Abs. 1 lit. a ASVG nicht überschritten werden darf. Diese Obergrenze von 0,5 Prozent wird derzeit voll ausgeschöpft.

Die Einnahmen der Arbeiterkammern aus der Arbeiterkammerumlage sind daher nicht an die Inflation gekoppelt, sondern hängen von der konkreten Lohn- beziehungsweise Gehaltseinstufung der umlagepflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Lohn- und Gehaltsentwicklung auf Basis der jährlichen Lohn- und Gehaltsabschlüsse beziehungsweise der individuellen Karriereverläufe sowie von der Zahl der umlagepflichtigen Kammerzugehörigen insgesamt ab.

Die Einnahmen aus Kammerumlagen des Jahres 2010 mit der Entwicklung der Inflationsrate hochzurechnen wäre daher grob verzerrend und fehlerhaft, weil dies weder die Veränderung der Zahl der umlagepflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch deren individuelle Lohn- und Gehaltseinstufung noch ihre berufliche Entwicklung berücksichtigen würde.

Zur Frage 27:

Diese Frage lässt sich ebenso nicht so einfach beantworten.

Die Umlage der Landeskammern gemäß § 122 Abs. 8 Wirtschaftskammergesetz, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, für 2023 beträgt zwischen 0,2 und 0,27 Pro­zent. Der Hebesatz der für die Bundeskammer einzuhebenden Umlage gemäß § 122 Abs. 9 Wirtschaftskammergesetz beträgt 0,14 von Hundert der im § 122 Abs. 8 WKG angeführten Beitragsgrundlage – Beschluss des erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer Österreich vom 11.10.2018. Festzuhalten ist, dass damit die im Wirtschaftskammergesetz festgelegten Höchstsätze nicht voll ausgeschöpft werden.

Die Kammerumlage 2 ist von der Summe der in seinem Unternehmen anfallen­den Arbeitslöhne zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage ist die Beitrags­grundlage nach § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967.

Die Einnahmen der Wirtschaftskammer sind daher nicht an die Inflation gekop­pelt, sondern hängen von der konkreten Lohn- beziehungsweise Gehalts­einstufung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Lohn- und Gehaltsentwicklung auf Basis der jährlichen Lohn- und Gehaltsabschlüsse beziehungsweise der individuellen Karriereverläufe sowie von der Zahl der umlagepflichtigen Unternehmen insgesamt ab.

Die Einnahmen aus Kammerumlagen des Jahres 2010 mit der Entwicklung der Inflationsrate hochzurechnen wäre daher grob verzerrend und fehlerhaft, weil dies weder die Veränderung der Zahl der umlagepflichtigen Unternehmen noch die individuellen Lohn- und Gehaltsentwicklungen abbilden würde. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr.