18.11

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Loacker hat im Prinzip die Änderung des Sozialversicherungsgesetzes in vielen Dingen ganz gut erklärt, wenn auch dieser alte Klassenkampf, der eigentlich normalerweise der SPÖ gehört, nun auch schon von den NEOS gestohlen wird.

Die Hauptfeststellung 2023 gilt ab dem 1.1.2023, die Bescheide werden aller­dings erst im Laufe des Jahres ausgestellt (Heiterkeit des Abg. Loacker) – und deshalb gibt es Bäuerinnen und Bauern, die rückwirkend aus der Beitragspflicht und somit auch aus der Leistungspflicht fallen. Die Änderung des Sozialversicherungsgesetzes besagt, dass diese Bäuerinnen und Bauern bis 31.12.2024 weiterversichert und leistungsbezugsberechtigt sind.

Wie kommt es aber überhaupt dazu, dass Bäuer:innen, die bisher in der vollen Leistungspflicht waren, auf einmal rausfallen? Wir gehen davon aus, dass in der Einheitswerthauptfeststellung 2023 manche aus der Beitragspflicht fallen, weil sich ihre Ertragslage verändert hat. Es gibt natürlich viele individuelle Gründe wie Pachtrücknahmen oder dergleichen, aber der Hauptgrund ist das Einführen des Temperatur-/Niederschlagsindex. Da wir bisher immer auf Dekaden zurückgegriffen haben, die 30 Jahre gedauert haben, und sich in den 30 Jahren das Wetter und das Klima nur sehr geringfügig verändert haben, sind wir nun draufgekommen: Nein, das funktioniert nicht mehr. Es schafft ganz einfach Unschärfen.

Der Temperatur-/Klimaindex, der in Zusammenarbeit mit der ZAMG und dem Finanzministerium ausgearbeitet worden ist, war für mich erschreckend. Wir wissen, das Pariser Klimaziel soll vermeiden, dass die Temperatur im Vergleich zum Beginn der Industrialisierung über 1,5 Grad steigt. In Österreich bezie­hungsweise im Alpenraum beträgt dieser Temperaturanstieg bereits um die 2 Grad.

Ich habe vorhin von den 30-jährigen Dekaden gesprochen. Von 1961 bis 1990 gab es im Schnitt 1,6 Hitzetage pro Jahr und von 1991 bis 2020 4,5 Hitzetage; es gibt einen 3,5-fachen Anstieg der Hitzeperioden. Es gibt ein Niederschlags­defizit im Frühjahr und einen massiven Anstieg der Starkregenereignisse. Das drückt auf die Ertragslage vieler Betriebe. Diese Gesetzesänderung ist für mich ein etwas trauriger Vorbote dafür, dass wir umso mehr Gesetzesänderungen bezüglich Klimawandelanpassung brauchen werden, je weniger Klimagesetze wir hier beschließen – auch, aber nicht nur im Sozialbereich. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.14

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.