18.32
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! In Tagesordnungspunkt 22 geht es um ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers. Das COVID-19-Lagergesetz wird bis 30.6.2023 verlängert und die Kostentragung über den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds wird auch für das Jahr 2023 festgelegt. Das sind grundsätzlich sinnvolle Maßnahmen mit all den anderen Sachen, die in der Gesetzesänderung stehen, daher werden wir dieser zustimmen.
Tagesordnungspunkt 23 beinhaltet zum Beispiel die Verlängerung von Covid-19-Regelungen bis 30.6.2023 und auch die Freistellung aufgrund eines Covid-19-Risikoattests. Da wäre es sinnvoll gewesen, wenn wir endlich eine Dauerlösung hätten oder diese Maßnahmen ins Dauerrecht übernehmen würden, denn sie jedes halbe Jahr per Gesetzesbeschluss zu verlängern, das erachten wir nicht für sinnvoll. Sollte die Krise irgendwann einmal vorbei sein und sollte es Covid irgendwann nicht mehr geben, könnte man das Gesetz ja wieder ändern. Daher werden wir Tagesordnungspunkt 23 nicht zustimmen.
Tagesordnungspunkt 24 wird unsere Zustimmung auch erhalten, weil aufgrund des herrschenden Personalmangels dieser Antrag zu unterstützen ist.
In Tagesordnungspunkt 25 geht es um das E-Rezept, um die Erweiterung der Anwendung des E-Rezepts. Das ist ein Vorteil für die Patientin, für den Patienten, daher werden wir auch bei diesem Tagesordnungspunkt zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schallmeiner.)
18.33
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.