16.13

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Mit diesem 2. COVID-19-Gesetz beschließen wir ein Bündel an Justizmaßnahmen, die notwendig sind und die helfen werden, den Rechtsstaat zu schützen, den Rechtsstaat zu halten, und dazu beitragen werden, dass Institutionen weiter gut funktionieren.

Wir haben dazu – das war ein Gebot der Stunde – die Prioritäten, unter denen norma­lerweise Justizlegistik gemacht wird, geändert, und zwar insofern geändert, als es uns zum Beispiel immer ein großes Ansinnen ist, Verfahren möglichst kurz zu halten, Ver­fahren schnell abzuwickeln. Heute gilt als oberste Priorität, Leben zu schützen, Men­schen vor dem Sterben zu retten. Das ist die oberste Maxime dieses Justizbündels.

Dazu darf ich Ihnen ein paar Maßnahmen vorstellen. Wir alle sind ja dazu aufgerufen und aufgefordert, persönliche soziale Kontakte möglichst zu vermeiden und unsere Wege auf das Notwendigste zu beschränken. Um Hilfe für den Fall, dass jemand er­krankt ist, dass jemand seinen Weg nicht machen kann, zu schaffen, haben wir bei­spielsweise die Unterbrechung von Fristen in die Wege geleitet.

Was bedeutet das? – Wir sagen natürlich, alle Parteienrechte müssen weiter gewahrt bleiben. Mit dieser Fristenunterbrechung bis 30. April ist es Ihnen möglich, nach die­sem 30. April betreffend Angelegenheiten, um die Sie sich jetzt nicht kümmern können, in gerichtlichen, verfahrensrechtlichen Angelegenheiten wie Zivilprozessen, Außer­streitverfahren, Grundbuch, Firmenbuch, Insolvenz oder Exekution, Anträge zu stel­len – also ab 1. Mai, davor passiert nichts, alles ist rechtswahrend.

Das Gleiche gilt auch für verwaltungsrechtliche Fristen bei den Verwaltungsbehörden und bei den Verwaltungsgerichten. Als Beispiel: Sie bekommen eine negative Ent­scheidung eines Gerichts, vier Wochen Frist – das heißt, es reicht, wenn Sie ab 1. Mai in den darauffolgenden vier Wochen Ihre Angelegenheiten entsprechend regeln.

Der Frau Bundesminister räumen wir auch die Möglichkeit ein, wenn es aufgrund der Coronavirussituation notwendig ist, die Frist noch einmal zu verlängern, dies mit Ver­ordnungsermächtigung zu tun.

Für den Fall, dass Sie meinen, Sie sind nicht gerechtfertigt gekündigt oder entlassen worden, und Sie dies anfechten wollen, haben wir eine Fristenhemmung eingeführt. Das heißt, die Frist wird jetzt gehemmt und läuft erst ab 1. Mai wieder weiter. Das ist ganz wichtig, um Ihre Rechte, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu wahren. (Beifall bei der ÖVP.)

Aufgrund dieser schwierigen Situation, dass Menschen auf engem Raum zusammen sind, dass man sich nicht nach draußen begeben kann, kann es zu Gewaltsituationen kommen. Bei Gewalt in der Familie – das ist uns ganz wichtig, denn Quarantäne ist kein rechtsfreier Raum – laufen alle Möglichkeiten, die Sie haben: Die Polizei wird zur Stelle sein und es wird mit voller Härte gegen diese Straftäter vorgegangen werden. Wegweisungen und Betretungsverbote wird es weiterhin geben. Es gibt einen richter­lichen Journaldienst. Selbst wenn unsere Gerichte jetzt auf ein Minimum herunterge­fahren sind, die Richter arbeiten von zu Hause aus. Diese Möglichkeiten werden Sie immer haben.

Für unsere Unternehmer haben wir ein Bündel an Maßnahmen gesetzt. Ich denke, die wichtigste ist die sogenannte Insolvenzbremse. Das heißt, Sie können, falls es Sie sozusagen erwischt und Sie die Notwendigkeit haben, eine Insolvenz anmelden zu müssen, dies innerhalb von 120 Tagen statt wie bisher 60 Tagen tun. Ich glaube aber, das ganz Wichtige ist, dass die Fördermaßnahmen, die wir mit den verschiedenen Fonds ermöglichen, dass genau diese Fördermaßnahmen, die wir heute beschließen werden, Ihnen helfen werden, die Insolvenz zu vermeiden. Wenn Sie sie beantragen und Sie eine längere Frist haben, dann haben Sie vielleicht die Chance, aus dieser Insolvenz wieder herauszukommen.

Ich möchte hier an dieser Stelle unserer Frau Bundesministerin und Ihrer Generaldi­rektion für den Strafvollzug höchstes Lob aussprechen, denn in unseren Justizanstal­ten – die Insassen in den Gefängnissen können ja nicht heraus, und unsere Justiz­wachebeamten üben auf engstem Raum, in diesem engen Verbund ihre Tätigkeit aus – funktioniert Social Distancing einfach nicht. Dort sind schon sehr, sehr zeitig alle Maßnahmen gesetzt worden: von eingeschränkten Besuchskontakten bis hin zur Mög­lichkeit, Besuche komplett auszusetzen, Scheiben wurden vorgesetzt. Ich glaube, das ist ein Best-Practice-Beispiel für ganz Europa, nämlich wie wir sehr, sehr früh in un­seren Justizanstalten Maßnahmen im Sinne der Justizwache und der Insassen gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir alle sind in dieser Zeit extrem gefordert – alle, die mitgewirkt haben, da meine ich jetzt wirklich alle in diesem Hohen Haus, alle, die in den Ministerien mitgewirkt haben, in der Legistik, aber auch die Experten, die uns beraten haben, Rechtsanwälte, Notare, Stakeholdergruppen, Supportpersonal, Justizwache, Rechtspfleger, alle, die mitge­dacht und mitgeholfen haben, zu überlegen, wie dieses Bündel an Maßnahmen am besten ausschauen soll, denn wir haben versucht, diese Dinge unter diesen ganz schwierigen Voraussetzungen, dass eben die persönlichen Kontakte nicht möglich sind, zu Ende zu denken. Ich möchte mich einfach bei allen herzlichst bedanken – bei den Oppositionsparteien, bei den Mitarbeitern hier im Hohen Haus, bei der Parlaments­direktion für all das, was hier an Arbeit geleistet wurde und trotzdem mit der bestmög­lichen Präzision abgewickelt wurde. – Danke, danke, danke!

Wir wollen so schnell wie möglich aus dieser Krise heraus. Die Zahlen beziehungs­weise die Bilder, die Sie, Herr Minister, uns gezeigt haben, geben ein leises Bild der Hoffnung. Meine Bitte ist: Meine Damen und Herren, halten Sie sich weiterhin an die Maßnahmen, denn nur so schaffen wir es auch, Ihnen durch die Justizmaßnahmen den Rechtsstaat gut und bestens zu erhalten! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.19

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Maria Holz­leitner.