17.47

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ja, es ist so, dass das natürlich eine große Krise ist, das ist uns allen bewusst, und ich denke, darauf sind wir auch sehr detailliert eingegangen. Es ist aber auch so, dass es notwen­dig ist, die Opposition diesbezüglich ernst zu nehmen.

Frau Sirkka Prammer, Sie haben davon gesprochen, dass Ihnen der Antrag, den Kolle­ge Eypeltauer vorher eingebracht hat, ganz neu ist, dass er plötzlich hergelegt wurde. Kollege Eypeltauer hat denselben Antrag schon vor zwei Monaten eingebracht und bis heute ist vonseiten der Regierungsparteien nichts passiert. Dementsprechend müssen wir diese Anträge immer wieder einbringen. Wir sind konstruktiv, wir haben auch alle Anmerkungen, die wir heute in Anträgen eingebracht haben, über die letzten Tage im­mer wieder eingeworfen und es ist diesbezüglich einfach nichts passiert! (Beifall bei den NEOS.)

Ich glaube, dass wir diese Situation aber auch so nützen müssen, dass wir in die Zu­kunft schauen, und dass wir uns genau anschauen: Was ist genau passiert? Was passiert gerade? Welche Lehren können wir daraus ziehen? Das sind einerseits die Defizite, bei denen wir sehen, dass sie da sind die Kollegin hat schon das Thema Digitalisierung, Schule, aber auch das Thema Digitalisierung am Arbeitsplatz ange­sprochen. Wir müssen uns aber auch genau anschauen, was wir mit den Regelungen machen, die wir jetzt in diesem Akutfall setzen und welche Folgen sie haben.

Ich gehe auf zwei Dinge ganz besonders ein: Das ist einerseits die Zivildienstregelung, die wir jetzt hier haben. Ich habe das auch gestern im Ausschuss angesprochen. Wir haben jetzt die Situation, dass wir durch diese Änderung des Zivildienstgesetzes Zi­vildiener auch in gewinnbringenden Unternehmen einsetzen können. Das mag gerade jetzt in einer Notstandsituation im Krankenbereich Sinn machen, es ist aber genauso möglich, diese Zivildiener für alle anderen Tätigkeiten bei gewinnbringenden Unterneh­men einzusetzen. Das heißt, sie können genauso im Supermarkt Pakete schlichten oder Sachen einschlichten, sie können als günstige Erntehelfer agieren, und das gera­de in einer Situation, in der wir einen Arbeitsmarkt haben, der höchst dynamisch ist. Wir haben in den letzten Tage ganz viele neue Arbeitslose dazubekommen (Abg. Schellhorn: 100 000!), und haben jetzt de facto die Situation, dass diese Zivildiener uns Arbeitsplätze wegnehmen und es für die Unternehmen wesentlich günstiger ist, mit Zivildienern zu arbeiten.

Der zweite Punkt, und der wurde schon ein, zwei Mal angesprochen, ist das Thema Wirtschaftskammer: Ich habe hier bis jetzt keine einzige sinnvolle Erklärung gehört und auch die letzten Tage nicht, warum die Wirtschaftskammer die Förderungen abwickeln muss. Es ist keine einzige gekommen! (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Kickl.)

Es gab einen Versuch von Frau Kollegin Götze, die gesagt hat: Na ja, das muss des­wegen sein, weil die Finanzämter momentan so überfordert sind. Gestern erzählte uns der Finanzminister ganz stolz im Ausschuss, wie toll die Arbeit der Finanzämter ist, weil sie die seit Montag eintreffenden Anträge zu 90 Prozent abgearbeitet haben. In­nerhalb von weniger als einer Woche waren es Hunderttausende Anträge, die da einlangten. Und die Finanzämter sind Ihrer Meinung nach überfordert? Das ist irgend­wie nicht ganz logisch, was da passiert.

Darüber hinaus stellt sich die Frage der Daten. Es ist nun so, dass die Wirtschaftskam­mer alle meine persönlichen Daten bekommt, nämlich von mir, und dann – die Absur­dität muss man sich einmal geben  diese Daten beziehungsweise die Förderungen, die sie bekommt, am Ende mit dem Finanzamt, dem Finanzministerium (Abg. Meinl-Reisinger: Wirtschaftsministerium!) und mit dem Wirtschaftsministerium abgleichen muss. Das ist ein Bürokratiewahnsinn, den Sie hier aufführen, das glaubt man gar nicht. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Fuchs.)

Insgesamt sind zehn Organisationen von all den Förderungen und Dingen, die Sie da ausschütten, betroffen: das BMF, das Wirtschaftsministerium, WKO, AWS, ÖHT, der Vizekanzler plus weitere Ministerien, die Oesterreichische Kontrollbank, die Abbag und das AMS – ein Wahnsinn!

Ich muss leider aus Zeitgründen zu den beiden Anträgen kommen, die ich noch ein­zubringen habe; einerseits folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Miteinbeziehung des Parlaments beim Härtefallfonds“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefor­dert, alle im Parlament vertretenen Parteien bei der Ausarbeitung der Richtlinien ge­mäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz miteinzubeziehen.“

*****

Wir glauben, dass es wichtig ist, genau zu wissen, wer und warum jemand Förde­rungen kassiert, und wir wollen nicht, dass das ein Wildwuchs wird.

Darüber hinaus habe ich noch einen Abänderungsantrag, der, soweit ich informiert bin, ausgeteilt wurde. Da geht es im Prinzip darum, dass nicht die Wirtschaftskammer diese Förderungen austeilt, sondern die Finanzämter, und dementsprechend werden einige Paragrafen verändert. Ich glaube, das ist sehr logisch und sollte damit passen. – Ich danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Herr.)

17.51

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Miteinbeziehung des Parlaments beim Härtefallfonds

eingebracht im Zuge der Debatte in der 19. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bun­desgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungs­gesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.) – TOP 2

Damit es im Zusammenhang mit den rigorosen behördlichen Maßnahmen, die zur Ein­dämmung des "Corona" Virus (SARS-CoV-2) getroffen wurden, nicht zu einer exis­tenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird ein Här­tefallfonds (Artikel 15: Härtefallfondsgesetz) errichtet, um den betroffenen Unterneh­men Zuschüsse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise gemäß KMU-Förde­rungsgesetz zur Verfügung stellen zu können.

Gemäß § 1 Abs 4 Härtefallfondsgesetz hat dabei der Vizekanzler sowie die Bundesmi­nisterin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds auf Basis des Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unter­nehmen (KMU-Förderungsgesetz) zu erlassen. In gleicher Weise hat der Vizekanzler und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einverneh­men mit dem Bundesminister für Finanzen eine Richtlinie für die Abwicklung des Här­tefallfonds für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftliche Betrieben zu er­lassen.

In diesem Zusammenhang sollte das Parlament miteinbezogen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefor­dert, alle im Parlament vertretenen Parteien bei der Ausarbeitung der Richtlinien ge­mäß § 1 Abs 4 Härtefallfondsgesetz miteinzubeziehen.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein 2. COVID-19-Gesetz (112 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 15 (Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 lautet der erste Satz:

"Die Finanzämter wickeln das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds in Bindung an die Weisungen des Vizekanzlers (§ 1), der Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort (§§ 1 bis 3) und des Bundesministers für Finanzen (§§ 1 bis 5) ab."

2. § 1 Abs. 3 lautet:

"An liquiden Mitteln werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond von der Bun­desministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort maximal eine Milliarde EURO zur Verfügung gestellt.

3. § 2 lautet:

"§ 2. Die Finanzämter haben dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesminis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nach Abschluss eines Härtefallfonds-Förderungsvertrages die Unternehmensregister-Kennziffer (KUR) oder Steuernummer, den Firmenwortlaut des antragsstellenden Unternehmens, das Datum des Schreibens, mit dem der Fördervertrag mit dem zu fördernden Unternehmen durch die Genehmi­gung der Hilfe zustande kommt und die Höhe und das Datum des Zuschusses, zu übermitteln."

4. § 3 Abs 1 lautet:

"§ 3. (1) Die Sozialversicherung der Selbstständigen hat den Finanzämtern – unter Be­achtung der datenschutzrechtlichen Regelungen – auf deren Anfrage unter Verwen­dung einer elektronischen Schnittstelle soweit verfügbar Daten zu übermitteln, die für die Ermittlung des Ausmaßes des Zuschusses notwendig sind."

5. In § 3 Abs 2 wird das Wort "Wirtschaftskammern" durch das Wort "Finanzämtern" er­setzt.

6. In § 3 Abs 3 wird die Wortfolge "der Wirtschaftskammer" durch die Wortfolge "den Finanzämtern" ersetzt.

Begründung

Ein entscheidendes Mittel der Maßnahmen im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 ist, dass staatliche Unterstützungsprozesse möglichst unbürokratisch laufen. Der gegenständliche Vorschlag zieht aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen die Wirtschaftskammer - neben BMF und BMDW - in den Prozess der Verga­be von Härtefallfonds-Förderung ein. Die Einbeziehung der WKO würde zu unnötiger Bürokratie führen. Zudem ist zu beachten, dass durch die Einbeziehung der Wirt­schaftskammer ein weitgehender Datenaustausch zwischen WKO, BMF und BMDW erforderlich ist. Um die Rechtskonformität des Datenaustausch sicherzustellen, ist wei­tere Bürokratie nötig. Die Überantwortung der Aufgaben an die Finanzämter würde den bürokratischen Aufwand reduzieren.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschlie­ßungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Pia Philippa Strache. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.