10.34

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen und Zuseherinnen und Zuseher! Wir adaptieren heute das Kinderbetreuungsgeld hinsichtlich der Zuverdienstgrenzen, und wir stim­men der Vorlage auch zu, allerdings – das muss man ehrlicherweise auch sagen – ist sie handwerklich doch etwas rückständig. Der Vorschlag vonseiten der NEOS wäre gewesen, dass wir die Zuverdienstgrenzen tatsächlich automatisch entweder an die Geringfügigkeit oder auch an die Inflation koppeln, dass wir sozusagen den Zuverdienst auch direkt valorisieren.

Was passiert nämlich, wenn wir jetzt einmalig den Betrag 7 600 durch 7 800 er­setzen oder 16 000 auf 18 000 anheben? – Da müssen Sie in einem Jahr oder in zwei oder drei Jahren wieder etwas beschließen, es gibt immer eine Ver­zögerung von Monaten, einem Jahr oder auch zwei Jahren, in denen Men­schen weniger dazuverdienen können. Und da ja die Gründung einer Familie auch immer ein zeitlich befristetes Projekt ist, diese erste Phase, in der man das Kinderbetreuungsgeld bezieht, kann man auch in eine Zeitphase fallen, in der man dann einfach geringere Zuverdienstmöglichkeiten hat, was aber sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Wir wollen aber auch – und das ist auch wesentlich – die Gelegenheit noch ein­mal nutzen – ich habe Ihnen das vorhin bei der Fragestunde auch schon ge­sagt, Frau Ministerin –, um anzumerken, dass das Kinderbetreuungsgeld aus un­serer Sicht noch nicht dort angelangt ist, wo es anlangen könnte. Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, es gibt sogar sehr viele Möglichkeiten. Es ist mittlerweile so, dass Ihr Ressort Familienberatungsleistungen finanziert, damit Familien, die gegründet werden, beim Kinderbetreuungsgeld überhaupt den richtigen Antrag stellen können. Da stellt man sich die Frage, ob nicht eine Vereinfachung in irgendeiner Form auch sinnvoll wäre.

Auf der anderen Seite gibt es aber tatsächlich auch Notwendigkeiten – bezie­hungsweise Gegebenheiten in modernen Familien –, im Rahmen derer man sich fragt: Können nicht beide Elternteile eine längere Zeit gemeinsam zu Hause sein und diese erste Zeit intensiver erleben, dann aber natürlich wiederum früher in die Erwerbstätigkeit zurückkehren? Können nicht Eltern in den ersten drei Jahren geblockt abwechselnd, aber auch immer wieder zeitversetzt in den Kinderbetreuungsgeldbezug gehen, damit man sich das besser aufteilt, da­mit das mit der beruflichen Tätigkeit, vielleicht mit einer selbstständigen Tätig­keit oder mit einer saisonalen Tätigkeit, besser zusammenpasst?

Da gibt es schon einige Elemente, bei denen wir, ohne dass wir jetzt mehr Geld in die Hand nehmen müssen, mehr Möglichkeiten für junge Familien schaffen können. Wir als NEOS werden da weiterhin konkrete Vorschläge auch im Fami­lienausschuss einbringen, und wir hoffen, dass von Ihrer Seite die Offenheit besteht, dass wir das Kinderbetreuungsgeld entsprechend reformieren, damit es auch wirklich immer den Bedürfnissen der jungen Familien entspricht und nicht den Bedürfnissen der Politik. – In diesem Sinne: Schönen Tag! (Beifall bei den NEOS.)

10.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Sieber. – Bitte.