10.37

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir diskutieren hier eine Anpassung im Kinderbetreuungsgeld, und das wurde von verschiede­nen Vorrednern als Anlass genommen, Kritik anzubringen – aber auch konstruktive Kritik, wie wir da weiterarbeiten können. Ja, wir sind für solche Vorschläge immer offen und denken auch darüber nach, wie dieses System weiterentwickelt werden kann.

Eines muss dazu aber doch gesagt werden: Ich glaube nicht, dass es ein Land in Europa gibt, das ein derart vielfältiges und gutes System der Kinderbe­treuung anbietet (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte, das stimmt ja überhaupt nicht! – Abg. Heinisch-Hosek: Wir haben nicht das beste Modell, das weißt du! – Abg. Kris­per: Nachmittagsbetreuung?), in dem wirklich auf verschiedenste Lebensmodelle eingegangen wird und in dem sich die Betroffenen selber aussuchen kön­nen, welches Modell sie wählen wollen. Deswegen glaube ich, dass wir durchaus darüber reden können, wie wir das weiterentwickeln, aber dieses vorlie­gende Modell ist ein sehr gutes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber wie gesagt: Wir diskutieren beziehungsweise berichten hier ja grundsätz­lich über einen Allparteienantrag zur Anpassung der Zuverdienstgrenzen in zwei Bereichen: beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und auch bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld. Dabei – das wurde bereits mehrfach gesagt – wird die Zuverdienstgrenze beim einkom­mensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7 600 Euro auf 7 800 Euro und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld für den zweiten Eltern­teil – denn für den anspruchsberechtigten ersten Elternteil haben wir es bereits im Entlastungspaket III gemacht – von 16 200 auf 18 000 Euro angehoben.

Es ist für uns – und für Sie mag es auch so erscheinen – eine kleine Anpassung, in Wirklichkeit aber ist es so: Wenn wir diese Anpassung nicht gemacht hät­ten, dann wäre für manche Eltern im Jahr 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung nach dem ASVG eben nicht mehr möglich gewe­sen. Dem werden wir hiermit gerecht, und ich danke Ihnen allen für die breite Un­terstützung dieses Antrages. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

10.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Holz­leitner. – Bitte.