11.31
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, insbesondere hier auf der Galerie! Es freut mich, dass junge Leute da sind, das ist sehr schön zu sehen. Viele Berichte, die wir ja sonst in den Ausschüssen behandeln, werden auch dort enderledigt, deswegen freue ich mich heute besonders darüber, dass wir den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft für die Jahre 2020 und 2021 auch hier im Plenum diskutieren können.
Im Berichtszeitraum feierte die Gleichbehandlungsanwaltschaft ihr 30-jähriges Bestehen – auch auf diesem Wege noch einmal herzliche Gratulation dazu! Ich glaube auch, dass dieser Jubiläumsbericht auf eine sehr eindrucksvolle Art und Weise zeigt: Die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft wirkt.
Stellvertretend für diese Arbeit und für all jene, die dort tagtäglich tätig sind, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei Frau Sandra Konstatzky, der Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, und bei Frau Claudia Hillebrand, der Geschäftsführerin des Senats I der Gleichbehandlungskommission, für diese wichtige, engagierte Arbeit bedanken. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Oberrauner.)
Im Zeitraum der Berichtslegung, also 2020, 2021, hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft insgesamt 4 962 Mal zu Diskriminierung und zu Gleichbehandlung informiert, beraten und auch individuell unterstützt. Es haben 217 Menschen diskriminierende Vorfälle geschildert, in denen nach dem Gleichbehandlungsgesetz Schutzlücken bezüglich des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und auch der sexuellen Orientierung bestehen.
Die häufigsten Anfragen finden nach wie vor im Bereich der Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt statt, dabei beschweren sich Frauen in den Jahren 2022, 2021, 2020 nach wie vor am häufigsten wegen sexueller Belästigung.
Viele Anfragen gab es auch im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schon an zweiter Stelle liegen Anfragen zum Diskriminierungsgrund der ethnischen Zugehörigkeit. Ich glaube, da werden wir später von einer Kollegin noch mehr dazu hören.
Nach wie vor ist es so, dass sich relativ wenige Personen wegen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft begegnet diesem Under-Reporting, indem sie versucht, sich auch gezielt mit den spezifischen Communities zu vernetzen, diese auf die Beratungsangebote aufmerksam zu machen und auch dorthin zu führen, wo sie hin sollen – nämlich ihr Recht einzumahnen, ihr Recht einzuklagen. Durch diese engagierte Vernetzungsarbeit haben sich auch die Zahl der Meldungen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung fast verdoppelt. Das ist gut, das ist ein wichtiges Zeichen, aber da wird auch einmal mehr klar, dass nach wie vor eine Gesetzeslücke im Gleichbehandlungsgesetz besteht, die es aus grüner Sicht sehr dringend zu schließen gilt. Kollege Lindner hat schon darauf hingewiesen: Das sogenannte Levelling-up ist auch eine der langjährigsten und wichtigsten Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die auch von unserer Fraktion, den Grünen, aus vollster Überzeugung unterstützt wird. (Beifall bei den Grünen.)
Das gilt aber leider nicht für alle Fraktionen hier im Hohen Haus. Noch gibt es Widerstände auch hier im Hohen Haus gegen die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes – aller Diskriminierungsgründe auf alle Lebensbereiche –, aber auch diese Widerstände werden wir überwinden. Wir werden hartnäckig sein und gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft dafür kämpfen.
Zum Schluss: Diese wichtige Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft wird gesehen, sie wird wertgeschätzt – nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Deshalb ist es uns ja auch gelungen, das zu tun, was wir im Regierungsübereinkommen vereinbart haben, nämlich die Gleichbehandlungsanwaltschaft auszubauen.
In den letzten drei Jahren gab es eine Budgetsteigerung um 50 Prozent im Vergleich zu 2019. Wir haben fünf zusätzliche Planstellen geschaffen, mit denen jetzt auch mit diesen Regionalbüros, die entstehen, in allen Bundesländern die wichtige Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft durchgeführt werden kann. Mit dieser hohen regionalen Zugänglichkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft tatsächlich EU-weit eine Vorreiterin, und darauf, finde ich, können wir zu Recht stolz sein. (Beifall bei den Grünen.)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.