12.49
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! 50 Jahre ist unser Maßnahmenvollzug alt und er wird modernisiert. Wir diskutieren und beschließen heute Veränderungen, die den Maßnahmenvollzug in die heutige Zeit bringen sollen.
Was ist der Maßnahmenvollzug eigentlich? – Ein sperriges Wort: Maßnahmen und Vollzug. Nun, es geht darum, wie die Zukunft von psychisch erkrankten Personen, die straffällig geworden sind, ausschauen soll und wie dementsprechend die Haft beziehungsweise dann die Sicherung vorgenommen werden soll.
Mit dieser Reform – da bin ich natürlich nicht der Meinung derer, die heute gegen diese Reform gesprochen haben – stellen wir eben die fachgerechte Behandlung sicher, indem eben viel mehr auf den Menschen geschaut wird. Wir machen durch Schaffung der Möglichkeit, dass auch klinische Psychologen für die Gutachtenerstellung tätig werden können, einen viel breiteren Expertenpool auf, und wir nehmen die menschenrechtskonforme Behandlung dieser Menschen sehr ernst, indem wir eben verschiedene Richtlinien ändern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein schwieriges, verantwortungsvolles Thema ist es allemal, denn es geht ja darum, einen Menschen durch die Beurteilung durch Psychiater, Psychologen potenziell lebenslang in eine Anstalt einzuweisen, eben weil sie durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen und weil – das muss ja bestätigt werden – eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie künftig wieder Straftaten mit gefährlichen Folgen ausüben.
Das heißt, all diese Dinge – einerseits die Anhaltung, andererseits natürlich die Behandlung –, um Menschen wieder eine Perspektive geben zu können, dass sie aus diesem Maßnahmenvollzug herauskommen können, stellen einen ganz wesentlichen Punkt dar.
Was jetzt von Kollegen Stefan gesagt wurde – dass wir diese Dinge überfallsartig machen –, das stimmt so nicht. Es gab bereits unter Bundesminister Brandstetter Kommissionen, die ganz intensiv an diesem Maßnahmenvollzug gearbeitet haben. Es ist ein Gesetzentwurf, den die Frau Bundesministerin in der Begutachtung hatte, den sie dem Parlament zugeleitet hat, wo wir den Beschluss fassen werden. Es wurde jahrelang mit Stakeholdergruppen, mit den Fachgruppen, die da mithelfen, dass diese Personen auch bestmöglich betreut und immer wieder untersucht werden, darüber beraten, wie man das dementsprechend darstellen kann.
Was ist denn ein wichtiger Punkt? – Es gab die Kritik, dass in der Vergangenheit zu viele Menschen in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher – so haben sie früher geheißen, wir nennen sie jetzt forensische Zentren; ich glaube, auch diese Umbenennung ist ganz wichtig, um die Stigmatisierung von diesen Personen wegzubekommen – waren. Daher ist die Änderung notwendig, dass die Anlasstat nunmehr zukünftig mit drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sein muss. Das ist wichtig, weil früher Menschen auch lediglich wegen minderschwerer Delikte dann im Maßnahmenvollzug waren – deswegen auch diese Änderung in der Strafdrohung.
Ganz wichtig ist auch, dass weiterhin für Sexualdelikte oder Delikte wie schwere Körperverletzung dieses eine Jahr Freiheitsstrafe gilt.
Ich möchte im Rahmen meiner Redezeit, die ich hier zur Verfügung habe, noch sagen, dass uns das ganz wichtig ist, und ich möchte auch ein Dankeschön sagen an die Psychologen, an die Gerichtspsychologen, an die Psychiater, die in den Anstalten mit den Menschen arbeiten, die in diese Maßnahmen kommen. Wir haben das Ganze attraktiviert, damit sie für diesen Bereich tätig sind. Wir haben die Gebühren für die Sachverständigen bereits erhöht, und wir schaffen jetzt eben auch die Möglichkeit, dass klinische Psychologen mitwirken können. Damit ist dieser Pool und diese Ressource zur Begutachtung der Menschen, die jetzt jährlich begutachtet werden sollen, einfach viel größer geworden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein weiterer Punkt – das ist auch von Kollegen Stefan angesprochen worden – ist der Bereich der Terrordelikte, bei dem wir uns gefragt haben: Wie kann man diese Themen behandeln? Wie schaffen wir eine Regelung? Wie kann das ausschauen? – Es gibt ja die Rückfallstäterregelung für die Maßnahmen. Da haben wir uns ganz genau überlegt, wie denn die Rahmenbedingungen sind.
Das heißt, es muss schon eine schwere Vortat begangen worden sein, die mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten bedroht war. Wenn dann diese terroristische Anlasstat verübt worden ist, dann muss es durch diese Anlasstat zu einer Verurteilung von mehr als 18 Monaten Freiheitsstrafe kommen. Dann noch als dritter Punkt: Es muss mit weiteren spezifischen Gefahren gerechnet werden.
Wenn all diese Punkte erfüllt sind, dann besteht die Möglichkeit – und das entscheiden immer noch ein Richter und ein Gutachter –, dass diese Maßnahme gesetzt wird.
Genau das, Frau Bundesministerin, war für uns so wichtig, denn wir haben Maßstab an den Grund- und Menschenrechten genommen, und deswegen glaube ich, dass das, was wir da machen, legitim und richtig ist.
Es ist ein riesengroßes, breites Thema, mit dem wir noch nicht fertig sind. Wir haben im Budget auch Gelder für die Anstalten vorgesehen, damit man auch wieder eigene Plätze machen kann und damit man diese besonderen Betreuungsnotwendigkeiten auch in unseren Haftanstalten bestmöglich durchführen kann.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir mit dieser Novelle eine gute Grundlage dafür schaffen. Wir werden intensiv an diesem Thema weiterarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.55
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.