13.53

Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärin – sie ist noch nicht hier. Geschätzte Abgeordnete! Geschätzte Kollegen! Ja, das Filmförderungsgesetz ist auch für uns Freiheitliche im Grunde eine gute Gesetzesvorlage: gut, wenn es darum geht, österreichi­sche Filmschaffende, Produzenten und Schauspieler zu unterstützen; gut, wenn es darum geht, den Standort Österreich auch als Drehort interessant zu machen; und auch gut im Sinne dessen, was der Film über unsere Landschaft, über unsere Kultur und über unsere Architektur vermitteln kann.

Was jedoch nicht so gut ist, ist die Festlegung des Kreises der neuen Förderberechtigten. In der uns vorliegenden Fassung wird der Kreis der För­derberechtigten auf österreichische Staatsbürger oder Filmschaffende mit ständigem Wohnsitz im Inland geändert.

In den Erläuterungen dieser Vorlage wird dazu festgehalten: „Förderberechtigt sind [...] Förderungswerber aus der EU, dem EWR und der Schweiz.“ – Der ständige Wohnsitz in Österreich wird mit keinem Wort erwähnt. Es bleibt hier die Frage, ob dies bewusst in den Erläuterungen nicht erwähnt wurde oder ob dies schlicht und einfach vergessen wurde.

Die geplante Öffnung von Fördertöpfen für Drittstaatsangehörige lehnen wir ganz klar ab. Weiters liegen auch noch keine Förderrichtlinien vor. Das macht es schwierig, einem Fördergesetz zuzustimmen, wenn wir die Förder­richtlinien nicht kennen. Auch der Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2011, aus drei Förderstellen eine zu machen, wurde nicht nachgekommen.

Zusammengefasst: Sehr schade! Wie eingangs erwähnt begrüßen wir die Idee hinter dem Filmfördergesetz, jedoch können wir, solange das Gesetz noch mit diesen Fehlern behaftet ist, dieses nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.55

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf Herrn Vizekanzler Werner Kogler sehr herzlich begrüßen.

Ich bitte Frau Mag.a Eva Blimlinger zum Rednerpult. – Bitte, Frau Abgeordnete.