14.20

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Kurz zu einigen Punkten und zu Antworten auf zwei Fragen oder Anregungen: Zunächst einmal Danke für die konstruktive Debatte, die ich hier vernehme. Das Wichtigste wurde ja gesagt, aber es ist tatsächlich, gemessen an dem, was bisher war, fast ein historischer Schritt. Es ist schon so konstruiert, dass da auch ziemlich viel frischer Wind herein­kommt mit Anreizwirkungen, die jetzt halt nicht über das Steuermodell funktio­nieren, das ist richtig, darüber kann man gerne diskutieren, ist ja auch pas­siert. Ich möchte nur anmerken, dass es in der Bundesrepublik Deutschland – ich stehe ja in Kontakt mit Claudia Roth – tatsächlich so ist, dass sie einen Mix abwägen, aber die Filmproduzenten und Filmproduzentinnen in Deutschland verweisen ganz stark auf das österreichische Modell. Wie das dort ausgeht, werden wir also noch sehen.

Das hat natürlich schon große Anreizwirkungen – auch die Förderarchitektur gegenüber einer bloßen Steueranreizarchitektur. Warum? – Weil man da gleich einmal das Geld kriegt oder unabhängig davon, dass man am Schluss einer Produktion jedenfalls so viel Gewinn haben muss, dass man das über­haupt lukrieren kann. Der Unterschied ist natürlich evident. Und wenn wir wollen, dass das von vornherein nicht immer nur eine große Gewinnmaschinerie ist, dann ist das vielleicht auch nicht so schlecht.

Ich gebe aber zu: Ein Mischsystem kann sicher auch etwas beitragen; wir stehen da nicht an. Ich füge nur hinzu, dass in der deutschen Debatte – wenn sie schon strapaziert wird – eher die Schlagseite auf dem österreichischen Modell liegt, speziell aus Sicht der Produzenten, denn die wissen natürlich ganz ge­nau, dass, wenn das so lukrativ ist, wenn es ein Fördertopf ist, sollte es einmal gerade nicht reichen, dann eine gute Chance besteht, dass dieser auch er­höht wird; sonst hätten wir ja da einen fixen Deckel gemacht.

Ansonsten ist, glaube ich, schon hervorzuheben, dass zwei besondere Elemente eingebaut sind: Der Green-Filming-Bonus ist nicht nichts. Wir haben zwar Zertifikate für alle möglichen Genres, etwa im Kulturbereich, wo schon Umwelt­zeichen vergeben werden. Da geht es aber um die Zertifizierung, gefördert wird das unseres Wissens noch nirgends, und das dann – noch einmal – mit 5 Prozent. Ich sage: auch nicht schlecht. (Beifall bei den Grünen sowie der Ab­geordneten Ofenauer und Rausch.)

Zum berechtigten Hinweis von Abgeordneter Kucharowits von vorhin: Also so viel gilt natürlich schon, es ist vorgesehen, dass der Kollektivvertrag als Voraussetzung gilt. Das ist deshalb wichtig, weil man sich sonst alles Mögliche importieren kann und trotzdem gefördert wird, wenn in anderen Bereichen alle Rechnungen vorgelegt werden, aber da kein Hinweis auf irgendwelche selt­samen Konstruktionen existiert. Das wäre über diese Schiene und über die­sen Verweis – wenn nämlich nicht absichtlich betrogen wird, das ist ja immer die Frage, wer das alles ausschließen kann; aber will hier die Stimmung nicht trüben –, also von der Förderarchitektur her, zumindest was den Kollektivvertrag betrifft – und der sollte jetzt nicht der schlechteste sein –, eingebaut.

Somit komme ich eigentlich schon zur Frage der Abgeordneten Heinisch-Hosek. Ich danke ausdrücklich für den besonders ausgewogenen Beitrag, ich habe Ihnen wirklich sehr gerne zugehört. Ich habe zwischenzeitlich auch eruieren kön­nen – denn ich bin auch nicht überall so drinnen; ich darf das hier zum Aus­druck bringen –, woher genau die Regelungen kommen. Wir wissen, dass wir, um überhaupt in der Kultur oder speziell im Film derartige Förderausschüttungen machen zu können, schon eine Ausnahme von der EU-Förderarchitektur brau­chen. Deshalb gibt es da eine eigene Richtlinie, die AGVO, die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, und aus der ergibt sich, wenn wir wie hier im kulturellen Bereich territoriale Anreize setzen – und das ist ja ein territo­rialer Anreiz, weil wir sagen: alles, was in Österreich ist –, ein Deckel von 80 Prozent; den haben Sie ja erwähnt, aber der kommt von dort heraus. Das heißt, wenn man einen rein österreichischen Film hat, dann ist das halt mit 80 Prozent des Gesamtbudgets gedeckelt, bei einer Mischproduktion, bei der beispielsweise der österreichische Anteil auch immer noch sehr hoch wäre – nehmen wir 70 Prozent als Konstruktionsbeispiel –, greift das gar nicht mehr, weil ja die 80 Prozent dann schon drüber wären.

Insofern hätten Sie recht, aber da sind wir nicht frei. Ich glaube, es ist eh eine gute Errungenschaft in der Europäischen Union, dass wir – gerade auf den amerikanischen Markt und auf das, was dort alles vorgeht, schielend – hier überhaupt diese Freistellungsverordnungen haben. Und das ist ganz be­wusst herbeigeführt worden. Sie wissen ja, dass Länder wie Frankreich oder Österreich dafür immer besonders kämpfen, und das ist gut so, und das ist das Ergebnis davon. Insofern haben Sie das, was Sie insinuiert haben, glaube ich, richtig getroffen, aber die Richtlinie selber kommt aus einem Bereich, den wir nun einmal ad hoc nicht beeinflussen können – aber immerhin: 80 Pro­zent und davon 30, das ist auch nicht schlecht, und wenn der Produktions­wert in Österreich bei 70 Prozent ist, wie eben ausgeführt, spielt das dann gar keine Rolle mehr. So ist das zu beantworten. Ich gebe es aber trotzdem noch einmal gerne Kollegen Kocher weiter, damit es doppelt abgesichert ist. (Abg. Heinisch-Hosek legt die rechte Hand an den Brustkorb.)

Abschließend kann ich mich nur bedanken: nicht nur für die Debatte hier, sondern auch beim erwähnten Kollegen Kocher, bei Frau Kollegin Raab im Bundes­kanzleramt, denn da wurde wirklich, denke ich, gescheit zusammengearbeitet. Freuen wir uns einmal, wenn wir gemeinsam so viel zusammenbringen! Ich weiß, dass die sozialdemokratische Fraktion hier immer schon sehr viel Ambition hineingelegt hat. – Danke dafür. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Laimer.)

14.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.