17.30

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der Antrag behandelt das Ende der Gewalt in einem Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan. Ich möchte jetzt gar nicht auf die Details im Antrag eingehen, weil die ja teilweise – ich sage bewusst Gott sei Dank – schon redundant sind beziehungsweise sich in der Zwischenzeit – der Antrag ist ja aus dem Oktober 2022 – doch einiges getan hat.

Der Antrag schlägt vor, dass der Konflikt von der Kollektive-Sicherheit-Vertrags-Organisation beziehungsweise auch unter Mithilfe, mit der Unterstützung Russlands beigelegt werden sollte. Das ist mittlerweile aufgrund mehrerer Tref­fen gelungen – Charles Michel ist schon genannt worden –, Treffen in Brüs­sel, in Prag und auch in Sotschi, leider nicht in Wien, und man hat ganz konkret die Kampfhandlungen einmal zum Stillstand bringen können und ist auf dem Weg konstruktiver Friedensverhandlungen.

Warum ist das wichtig? – Weil es unser Wunsch ist (Abg. Stögmüller: Das stimmt leider überhaupt nicht!), dasselbe Prozedere auch in einem Konflikt, der alles überschattet, nämlich jenem zwischen Russland und der Ukraine, auf ähnliche Wei­se erfolgsorientiert anzuwenden. Der Erfolg ist Waffenstillstand, Friedensverhandlungen et cetera.

Deswegen hätten wir auch im Außenpolitischen Ausschuss dem Antrag der Kollegen Troch und Laimer von der SPÖ zugestimmt, wenn dieser nicht vertagt worden wäre, weil der nämlich genau das fordert: Die Bundesregierung und der Bundesminister für Äußeres werden aufgefordert, sich „mit allen zur Verfü­gung stehenden Mitteln für einen sofortigen Waffenstillstand in der Ukraine einzusetzen, um den Weg für eine Verhandlungslösung zu ermöglichen.“

Das ist für Sie und für die Regierung offensichtlich nicht von prioritärem Interesse, denn sonst hätten Sie es nicht im Ausschuss vertagt, also schubladi­siert und somit dem Zugang der Öffentlichkeit entzogen.

Sehr interessant ist – ich habe mir das aufgeschrieben – auch das, was Kollege Troch vorhin gesagt hat. Da sind wir als Freiheitliche Partei auch sehr, sehr gerne bereit, in eine offene Diskussion zu gehen, nämlich wenn es um allfällige Ziel­konflikte geht. Auf der einen Seite gibt es das Postulat der Unverrückbarkeit der Grenzen – Sie haben es die „Heiligkeit der gegebenen Grenzen“ genannt. Es wird ja gerade so getan, als ob Grenzen auf ewige Zeiten niemals mehr ver­rückt werden könnten. Auf der anderen Seite – Sie haben es wörtlich auch so genannt – steht das „Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker“, ein Menschenrecht, ein Grundrecht.

Selbstverständlich muss man auch in der Lage sein, abzuwägen und eine offene Diskussion zu führen, um dem Selbstbestimmungsrecht der Völker die Be­deutung beizumessen, die es verdient, und nicht die Heiligkeit der Grenzen – mir gefällt diese Formulierung – wie ein Mantra vor sich herzutragen und alle Diskussionen, die in Richtung Selbstbestimmungsrecht der Völker gehen, von vornherein mit diesem Pseudoargument abzudrehen.

Ich danke für den Hinweis – da sind wir sehr gerne bereit, zu diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.)

17.33

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.