19.04
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt noch in erster Lesung einen Antrag der Freiheitlichen Partei betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, das die Abwahl des Nationalratspräsidenten ermöglichen soll. Solch ein Vorschlag ist natürlich wohl zu überlegen – das haben wir gemacht. Beim Präsidenten des Nationalrates handelt es sich formell um die zweithöchste Stellung im Staat. Er leitet die Geschäfte des Nationalrates, er vertritt uns nach außen, er hat Personalhoheit über die Bediensteten in der Parlamentsdirektion und seine Rechtsstellung unterscheidet sich doch sehr entscheidend von der des Zweiten und Dritten Präsidenten, weil diese die Kompetenzen nur haben, wenn der Nationalratspräsident verhindert ist.
Es ist also eine große Machtfülle, ein großer Verantwortungsbereich, natürlich auch verknüpft mit einer Außenwirkung, und daran sind auch besondere Erfordernisse an die Person des Ausübenden sozusagen geknüpft. Die Außenwirkung gerade für die österreichische Bevölkerung sollte darin bestehen, dass wahrgenommen wird, dass dieses Amt sehr nobel, elegant, zurückhaltend und unabhängig ausgeübt wird, dass der Nationalratspräsident immer die Interessen der österreichischen Bevölkerung im Kopf hat und nicht die einer Partei. Und er soll hier möglichst glaubwürdig auftreten, weil das einfach auf uns alle zurückfällt, so wie er nach außen hin auftritt.
Keinesfalls sollte der Nationalratspräsident mit überbordenden Reisen, ungebührlichen Forderungen oder auch mit extravaganten Wünschen bei der Sanierung des Parlaments in den Schlagzeilen zu finden sein. Ihm ist es ja auch gelungen – es hat seit 2013, seit zehn Jahren, einen Fünfparteienkonsens zu diesem Großvorhaben des Umbaus des Parlaments gegeben, das ja auch erhebliche finanzielle Steuermittel verschlingt –, dass dieser Konsens jetzt ganz am Schluss flöten ging. (Abg. Leichtfried: Der ist schon 2017 ...!)
Nun wissen wir, dass gerade so große, wichtige Männer oder solche, die sich dafür halten, ja dazu neigen, sich in der letzten Phase ihres beruflichen Wirkens Denkmäler setzen zu wollen oder sich verewigen zu wollen. Wir haben da auch wirklich volles Verständnis dafür, aber ich denke, man sollte das doch eher im privaten Rahmen machen und vor allen Dingen nicht mit Steuergeld. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Kurt Egger. – Bitte, Herr Abgeordneter.