12.29

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Mi­nister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Man muss sich vielleicht einmal vergegenwärtigen, was noch vor einem halben Jahr an Vorhersagen bezüglich Energieversorgung, bezüglich der Preise da war. Wir haben im Laufe des Sommers, des Herbstes eine sehr dramatische Situation erlebt. Es war unklar, ob es genug Energie gibt.

Die Preise haben sich für einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher, egal ob Haushalte oder Unternehmen, vervielfacht, teilweise verfünf- bis ver­zehnfacht. Umso wichtiger ist es jetzt, einen Energieschutzschirm aufzuspannen, eben um Planungssicherheit zu geben. Wir waren in Österreich mit dem Energiekostenzuschuss eins recht früh dran. Allerdings reicht er klarerweise nicht aus, weil er mit Ende Oktober ausgelaufen ist.

Es geht um Planungssicherheit für die Unternehmen, es geht vor allem natürlich auch um Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Deutschland. Es ist natür­lich eine Reaktion auf das deutsche Modell der Strom- und Gaspreisbremse. Es geht bei kleineren Unternehmen auch um Liquidität: Da gibt es große Schwierigkeiten, angesichts der Kostenexplosion am Markt bestehen zu können.

Letztlich, als Hauptziel, geht es aber – und das ist immer wichtig, dazuzusagen, das hat noch niemand gesagt – um das Sichern von Arbeitsplätzen in Österreich. Das ist ja auch ein Grund, warum so viele Arbeitsplätze entstanden sind, dass wir eben nicht Arbeitsplätze aufgrund der Krisen verloren haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir spannen einen Schirm mit einem Rahmen von 7 Milliarden Euro für eine Reihe von Fördermaßnahmen auf. Das ist der Rahmen. Gefördert wird allerdings nur ein Teil der Mehrkosten, die durch Energiepreisanstiege gegeben sind – also ein Teil der Mehrkosten. Der Rahmen bezieht sich auf den Energie­kostenzuschuss eins, der von Oktober bis Dezember 2022 verlängert wird, auf den Energiekostenzuschuss zwei von 1. Jänner 2023 bis 31.12.2023 und auf ein Pauschalmodell für die ganz kleinen Unternehmen, die eine Förderung in der Höhe von weniger als 2 000 Euro aus dem Energiekostenzuschuss bekommen würden – also eine breite Palette an Maßnahmen.

Die Kosten sind immer davon abhängig, wie sich die Preise entwickeln. Sollten die Preise für Energieträger so gering bleiben, wie sie glücklicherweise jetzt sind, dann würden sich die Kosten auch massiv reduzieren. Dass es notwendig ist, etwas zu tun, sehen wir an den aktuellen Zahlen zum Energiekosten­zuschuss eins. Wir haben insgesamt fast 100 000 Voranmeldungen bekommen. Im Moment läuft die Antragsphase, es sind 5 000 Anträge eingegangen. Die Antragsphase läuft noch bis in den Februar hinein, und wir haben ein Zu­schussvolumen von 276 Millionen Euro – Stand gestern oder heute – in diesen Anträgen festgestellt. Es gibt also natürlich einen massiven Bedarf.

Was ist anders im Energiekostenzuschuss zwei? – Erstens wird die För­derintensität – also der Teil der Mehrkosten, der gefördert werden kann – für die kleinen Unternehmen von 30 auf 60 Prozent erhöht, und für die klei­nen Unternehmen gibt es keine Voraussetzung einer bestimmten Energieintensi­tät. Das ist wichtig, gerade um die Nahversorger, die kleinen Betriebe, die Gewerbetreibenden unterstützen zu können – auch den Handel, der natürlich auch darunter leidet, dass ihn große Konkurrenten – zum Beispiel Online­anbieter, die woanders gefördert werden – aus dem Markt treiben, weil keine Erhöhung der Preise möglich ist.

Ich stimme der Kritik, die geäußert wurde, zu, dass das eine Symptombekämp­fung ist. Ja, wir bekämpfen die Symptome von erhöhten Energiekosten. Das kann nur kurz- und mittelfristig gehen. Wir brauchen eine Lösung auf euro­päischer Ebene für eine Energieversorgung, die eben die Energiekosten im Griff hat. Dafür gibt es zwei Maßnahmen: erstens den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich, um weniger abhängig von fossilen zu sein, und zweitens eine Veränderung der Marktdesignmechanismen auf europäischer Ebene, weil Österreich allein das Marktdesign, vor allem bei den Strom­preisen, nicht ändern kann. Auch da werden wir, als Österreich, weiter Druck auf die Europäische Kommission ausüben.

Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, der mir sehr wichtig ist, weil der Kritikpunkt der Intransparenz gekommen ist. Die Regelung, was die Abwicklung der Förderung betrifft, ist ganz klar: Der Energiekostenzuschuss eins, die Verlängerung des Energiekostenzuschusses eins und der Energiekostenzuschuss zwei werden vom AWS, der Förderbank des Bundes, mit all den Transpa­renzregeln, die es für eine eigene Agentur des Bundes gibt, abgewickelt, und wir werden natürlich die Förderungen auch veröffentlichen.

Das Pauschalmodell für die ganz kleinen Unternehmen kann vom AWS aufgrund von Kapazitätsgründen nicht abgewickelt werden. Deshalb springt da die FFG, die Forschungsförderungsgesellschaft, ein und wickelt diesen Zuschuss ab. Auch da handelt es sich um eine Agentur des Bundes, und es gelten die gleichen Transparenzrichtlinien. Es gibt also keine ausgelagerte Einheit, und es gibt keine Abwicklung über Private. Es wird alles so abgewickelt, dass es volle Kontrolle darüber gibt.

Das ist mir wichtig, weil es da ein Missverständnis zu geben scheint. Der Groß­teil der Förderungen wird über das AWS abgewickelt. Nur das Pauschal­modell mit einer maximalen Förderhöhe von unter 2 000 Euro pro Unternehmen wird über die FFG abgewickelt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.35

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.