13.51

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Es ist schön, wieder hier im Parlament zu sein und mit Ihnen diskutieren zu dürfen und zu können. Vielen Dank auch für die zahlreichen Genesungs­wünsche, die mich über alle Parteigrenzen hinweg erreicht haben. Vielen herzli­chen Dank dafür!

Ja, es wurde vorhin erwähnt, wir leben in schwierigen Zeiten: zuerst Corona, dann die Teuerungssituation, die wir erleben. Die Preissteigerungen spü­ren natürlich alle Menschen, manche spüren sie aber ganz besonders. Das ist, glaube ich, allen bewusst. Sie spüren die Teuerung insgesamt tagtäglich, vor allem wenn es um die Begleichung von unterschiedlichen Rechnungen geht, und es sind genau diese Menschen, die wir eben nicht im Stich lassen wol­len und auf keinen Fall im Stich lassen werden.

Ja, wir leben in herausfordernden, in schwierigen Zeiten, ich glaube aber schon, dass wir gemeinsam diese Krisen, diese schwierigen Zeiten auch meistern können und aus diesen Krisen entsprechend gestärkt hervorgehen werden. Da­von bin ich absolut überzeugt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben beim vorigen Tages­ordnungspunkt den erweiterten Energiekostenzuschuss zwei für Unter­nehmen beschlossen, und auch die privaten Haushalte haben wir bereits mit zahlreichen Maßnahmen zur Senkung der hohen Energiekosten unter­stützt. Erst letzte Woche wurde im Zuge der Sondersitzung eine Ausweitung der Strompreisbremse beschlossen. Grundsätzlich wird bei der Strompreisbremse ja ein gewisser Grundverbrauch vom Staat entsprechend subventioniert, unterstützt, und für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist ein Marktpreis zu bezahlen – dadurch entstehen auch bleibende Anreize zum Energiespa­ren. Ich glaube, das ist auch ganz wichtig, denn eines ist klar: Die billigste Energie ist jene, die man nicht verbraucht. Daher ist die Strompreisbremse, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt gewesen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Diese Strompreisbremse wirkt seit Anfang Dezember und wurde wie gesagt letzte Woche ausgeweitet, auch treffsicherer gestaltet. Haushalte mit mehr als drei Personen werden jetzt nämlich noch zusätzlich unterstützt, weil auch klar ist, dass Mehrpersonenhaushalte natürlich mit entsprechend höheren Stromkosten konfrontiert sind. Diese Haushalte brauchen eben eine zusätzliche Entlastung.

Mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss, den wir heute hier diskutieren, wollen wir nun zusätzlich jenen Haushalten unter die Arme greifen, die eine finan­zielle Unterstützung besonders notwendig haben. Abgewickelt wird das über die Bundesländer. Warum ist das so? Diese Frage wird natürlich in der Diskus­sion oft gestellt. – Weil die Bundesländer bereits jahrzehntelange Erfahrung ha­ben, wenn es um die Abwicklung ihrer Heizkostenzuschüsse, also der Heiz­kostenzuschüsse der Bundesländer, geht, und sie das ja entsprechend erfolgreich und zielgerichtet umgesetzt haben. Als Bund haben wir deswegen entschie­den, auch in Absprache mit den Bundesländern, insbesondere mit Wien und dem Burgenland – weil Wien zu dem Zeitpunkt, als wir das verhandelt haben, den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz gehabt hat, jetzt hat ihn das Bur­genland –, einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das war also kein Alleingang des Bundes, sondern wir haben uns da wirklich ganz intensiv und eng mit den Bundesländern abgestimmt.

Es ist natürlich – vor allem an Frau Kollegin Doppelbauer gerichtet – mit den Bundesländern auch abgestimmt, dass dieser Zweckzuschuss an Bedin­gungen geknüpft ist. Das ist nicht einfach Geld, das man einnimmt und irgendwie verteilen kann, sondern diese Mittel sind eben für Beihilfen im Heiz- und Wohnkostenbereich gedacht. Die genaue Ausgestaltung liegt wie gesagt bei den Bundesländern und ist ihnen überlassen. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Die Länder können auf der einen Seite bestehende Hilfen auch entsprechend ausbauen, sie können beispielsweise Heizkostenzuschüsse erhöhen, sie können aber auch etwa den Bezieherkreis für diese Förderung ausdehnen, wenn das in das jeweilige Bundesland hineinpasst; und – das wird durch diesen Ab­änderungsantrag, der heute eingebracht worden ist, geregelt – sie können einen Teil der Zuschüsse auch zur Förderung von Heimen und Wohngemein­schaften – ich glaube, das ist ganz entscheidend – und natürlich auch für viele andere Einrichtungen im Sozialbereich verwenden. Auch das ist mit den Bundesländern eng abgestimmt. Mit diesem Wohn- und Heizkostenzuschuss kann somit auch gezielt auf die unterschiedlichsten Gegebenheiten in den Län­dern eingegangen werden – ich glaube, das ist entscheidend. Das zeigt auch ein weiteres Mal, dass die Zusammenarbeit mit den Bundesländern in diesem Bereich sehr, sehr wichtig ist und auch sehr, sehr gut funktioniert.

Während von der bisher beschlossenen Strompreisbremse, die ich vorhin auch kurz erwähnt habe, grundsätzlich alle Haushalte profitieren, unterstützen wir mit dem Heizkostenzuschuss die Haushalte mit eher kleineren Einkommen. Wir versuchen also auch hier, zielgerichteter und treffsicherer zu werden, nämlich insbesondere Haushalte zu unterstützen, die ihre Energierechnungen überhaupt nicht bezahlen können.

Für speziell diese Personen gibt es seit März vergangenen Jahres den soge­nannten Wohnschirm, der Menschen vor einer Delogierung bewahren soll. Für diesen Wohnschirm stellen wir zusätzlich noch einmal 55 Millionen Euro zur Verfügung. Ich glaube, das ist eine ganz wesentliche Maßnahme für die be­sonders betroffenen Haushalte und Personen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Insgesamt, glaube ich, gelingt es uns also schon, gerade mit diesem Wohn- und Heizkostenzuschuss, treffsicherer zu werden. Diese Treffsicherheit ist uns ein großes Anliegen. Vor allem können Sie davon ausgehen, dass das mir als Finanzminister ein besonderes Anliegen ist, dort treffsicherer zu werden, wo es möglich ist. Diese Hilfen kommen an, und sie kommen vor allem dort an, wo sie am meisten benötigt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeord­neten von ÖVP und Grünen.)

13.58

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Ing. Klaus Lindinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.