14.35

Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte hiermit den Entschließungs­antrag betreffend „Unterstützung der Ukraine gegen die russische Aggression“ einbringen – getragen von mir, Andreas Minnich von der ÖVP, Helmut Brandstätter von den NEOS und Harald Troch von der SPÖ, das heißt von vier Parteien hier im österreichischen Nationalrat –, mit folgendem Inhalt (Zwischenruf des Abg. Amesbauer):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Andreas Minnich, Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung der Ukraine gegen die russische Aggression“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische Ange­legenheiten, wird ersucht,

sich weiterhin mit Nachdruck für die sofortige Einstellung der Angriffe Russlands und den unverzüglichen und vollständigen Abzug der russischen Truppen vom ukrainischen Territorium, sowie die vollkommene Wiederherstellung der territorialen Integrität und der vollen Souveränität der Ukraine sowie die Achtung der Grundnormen des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen durch Russland einzusetzen;

alle bilateralen und multilateralen Initiativen wie jene im Rahmen der UN und der OSZE zu unterstützen, die zu einer Deeskalation des Krieges und zur Auf­nahme seriöser Friedensverhandlungen zwischen Moskau und der Ukraine füh­ren können mit dem Ziel eines gerechten Friedens und unter Berücksichti­gung der von der Ukraine ausgearbeiteten 10-Punkte Formel.

weiterhin auf allen Ebenen mit Nachdruck für die Einhaltung und Durchsetzung der Normen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte einzutreten, und sich dabei insbesondere für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle betreffend den Schutz der Zivilbe­völkerung und die Behandlung Kriegsgefangener einzusetzen;

weitere humanitäre Unterstützung für die Ukraine und die von den humanitären Auswirkungen des Krieges unmittelbar am stärksten betroffenen Nachbar­staaten bereitzustellen.“

*****

Liebe FPÖ! Das alles ist im Interesse nicht nur von vier Parteien hier im National­rat, sondern auch im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Sie stehen hier im Eck, ohne Lösungen zu haben, ohne Vorschläge zu haben, und wettern gegen alles, was wir hier vorschlagen. Das ist nicht im Sinne des Friedens, das ist nicht im Sinne des Völkerrechts, das ist lediglich im Sinne vielleicht eurer Wahlklientel, aber das ist schlicht nicht die Realität, über die wir heute hier im österreichischen Nationalrat reden. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

In drei Wochen dauert der Krieg ein Jahr lang an. So viel Leiden, so viele Verbrechen, so viele humanitäre Katastrophen haben wir an Europas Grenzen lange nicht mehr gesehen. Stehen Sie hier gemeinsam mit uns auf und be­geben Sie sich bitte auf die Seite der Menschenrechte, der Zivilbevölkerung in der Ukraine und vor allem des Völkerrechts! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Andreas Minnich, Dr. Helmut Brand­stätter, Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unterstützung der Ukraine gegen die russische Aggression

eingebracht im Zuge der Debatte in der 195. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 3076/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird (1914 d.B.) – TOP 6

Am 24. Februar 2023 jährt sich der erste Jahrestag seit Beginn des völkerrechts­widrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine. In seiner Entschließung vom 24. Februar 2022 hat der österreichische Nationalrat den vom russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin am selben Tag angeordneten Angriffskrieg in der Ukraine als Verletzung des Völkerrechts und der territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine auf das Schärfste verurteilt.

In weiterer Folge hat der Nationalrat den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine in weiteren Entschließungen aufs Schärfste verurteilt und seine volle Solidarität mit der Ukraine und der ukrainischen Bevölkerung mehrmals bekräftigt. Seit der russischen Invasion in der Ukraine wurden neun weitreichende Sank­tionspakete gegenüber Russland und Sanktionen gegen Belarus durch die EU verab­schiedet, die Österreich vollinhaltlich mitträgt. Die Fortsetzung des geschlos­senen und einheitlichen EU-Auftretens gegenüber der russischen Aggression und die uneingeschränkte Unterstützung der ukrainischen Souveränität und terri­torialen Integrität ist dabei von herausragender Bedeutung.

Der Einmarsch in der Ukraine war eklatant völkerrechtswidrig, unprovoziert und widerspricht der UN-Charta. Der Angriff wird jedoch mit unveränderter militärischer Härte, gezielt lancierter Desinformation und Cyberattacken fortgeführt. Der Be­schuss ziviler Objekte wie Wohngebiete oder Krankenhäuser durch die russische Ar­mee stellt eine massive Missachtung für das Leben von Zivilistinnen und Zivi­listen, darunter von Kindern, sowie eine Verletzung des humanitären Völkerrechts dar. Die bisherige Bilanz der russischen Aggression ist verheerend: Mehr als 40.000 russische Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit wur­den dokumentiert; mehr als 3.000 Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten und Universitäten, wurden von Russland bombardiert. Auch Spitäler und Kul­tureinrichtungen wurden angegriffen, und unzählige Wohngebäude attackiert und zerstört. Tagtäglich wird die zivile Infrastruktur, einschließlich der Energie­infrastruktur durch den russischen Aggressor bombardiert und der ukrainischen Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig unfassbares Leid hinzugefügt. Mit den gezielten russischen Angriffen auf zivile kritische Infrastruktur, sowie die Besetzung des KKW Saporischschja hat dieser Krieg eine neue Dimension erreicht. Vor allem aber hat der Krieg zu einer humanitären und menschenrechtlichen Katastrophe geführt.

Diese Aggression Russlands gegen die Ukraine ist derzeit die größte Bedrohung für den Frieden weltweit und insbesondere für die europäische Sicherheitsarchi­tektur sowie die demokratischen Werte in Europa.

Der Nationalrat anerkennt die besondere Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts als Anliegen der gesamten internationalen Staatengemeinschaft. Festzuhalten ist, dass die vielfältigen Bestrebungen auf internationaler, europäischer und nationa­ler Ebene darauf abzielen, alle Verantwortlichen für schwerste völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen und die Straflosigkeit jedenfalls zu unterbinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische Angele­genheiten, wird ersucht,

sich weiterhin mit Nachdruck für die sofortige Einstellung der Angriffe Russlands und den unverzüglichen und vollständigen Abzug der russischen Truppen vom ukrai­nischen Territorium, sowie die vollkommene Wiederherstellung der territorialen In­tegrität und der vollen Souveränität der Ukraine sowie die Achtung der Grund­normen des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen durch Russland ein­zusetzen;

alle bilateralen und multilateralen Initiativen wie jene im Rahmen der UN und der OSZE zu unterstützen, die zu einer Deeskalation des Krieges und zur Aufnah­me seriöser Friedensverhandlungen zwischen Moskau und der Ukraine führen können mit dem Ziel eines gerechten Friedens und unter Berücksichtigung der von der Ukraine ausgearbeiteten 10-Punkte Formel.

weiterhin auf allen Ebenen mit Nachdruck für die Einhaltung und Durchsetzung der Normen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte einzutreten, und sich dabei insbesondere für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Genfer Abkommen und Zu­satzprotokolle betreffend den Schutz der Zivilbevölkerung und die Behandlung Kriegsgefangener einzusetzen;

weitere humanitäre Unterstützung für die Ukraine und die von den humanitären Auswirkungen des Krieges unmittelbar am stärksten betroffenen Nachbar­staaten bereitzustellen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Budgetausschusses.