16.52

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die diese De­batte mitverfolgen! Frau Kollegin Becher hat es schon ausgeführt: Es geht um einen Antrag der SPÖ, der die Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Valorisierung der Kategoriemieten und der Richtwertmieten bis 31. März 2026 vorsieht, das heißt, drei Jahre lang soll es keine Indexanpassung geben.

Zunächst muss man klar ansprechen, dass die Auswirkungen dieses Antrages nicht den Bund, sondern die Vermieterinnen und Vermieter betreffen. Sehr geehrte Damen und Herren, konkret haben wir vor zwei Jahren in diesem Haus beschlossen, dass es bei den Richtwertmieten mit 1.4.2023 die nächste Indexanpassung geben wird. Das heißt, die Vermieter haben damit rechnen können, dass auch sie für die Inflation eine Mieteinnahmener­höhung erhalten werden. Wichtig ist das vor allem dann, wenn sie investiert haben oder investieren werden. Vielfach geht es bei diesen Mieten nämlich um Altbestände.

Eine besondere Herausforderung an die Wohnungspolitik ist, dass es gelingt, den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, den Altbestand zu erhalten und auch den aktuellen Wohnbedürfnissen entsprechend anzupassen, den Energiebedarf durch Sanierung zu senken – und das alles soll natürlich leistbar sein. Meines Erachtens gelingt das nur dann, wenn es eine Ausgewogen­heit in den Bedingungen sowohl für jene, die den Wohnraum schaffen, als auch für jene, die den Wohnraum nutzen, gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt vielfältige Gründe für die Höhe der Wohnkosten: die Grundkosten, den Baustandard, auch die Qualität der Wohnungen selbst, die Förderrichtlinien, die Sicherheitsvorschriften, die Normen, die Betriebskosten und natürlich jetzt auch die Inflation, um nur einige zu nennen. Diese haben in Summe die angespannte Situation in Bezug auf Leistbarkeit verursacht. Auf Vorschlag der Bundesregierung haben wir in diesem Haus viele Maßnahmen beschlossen, die für alle eine Unterstützung für das Wohnen bedeuten – für alle Mieter:innen, für die Vermieter:innen und für die Eigentümer:innen –: Stromkostenbremse, Teuerungsabsetzbetrag, Auf­stockung der Mittel zur Wohnungs- und Energiesicherung, Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe, Abschaffung der kalten Progression, um nur einige dieser Maßnahmen zu nennen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Ich bin überzeugt, dass Sie den eingebrachten Antrag in abgeänderter Form auch an die Stadt Wien gerichtet haben. Ich bin gespannt, wie die Stadt Wien reagiert, ob sie tatsächlich eine Aussetzung der Mieterhöhung für die nächsten drei Jahre beschließen wird. (Abg. Leichtfried: Dass das eine Bundesgesetzgeberfrage ist, erschließt sich euch nicht!)

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren: Die Koalition hat viele Un­terstützungsmaßnahmen beschlossen, um die Gesamtsituation abzufedern. Wir werden auch über die eine oder andere Änderung reden, aber ein Aussetzen in den nächsten drei Jahren kommt für uns nicht infrage. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.57

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lercher. – Bitte.