18.13

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister, der jetzt eigentlich einen Großteil meiner Rede vorweggenommen hat (Heiterkeit des Bundesministers Karner), sodass ich jetzt die eine oder andere Doublette schieße, so wie er es gesagt hat! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde bereits ausgesprochen: Das Wahlrecht ist der Kern der Demokra­tie oder das Herzstück, das Rückgrat der Demokratie. Umso wichtiger ist es auch, wie das in diesem Prozess der Gesetzwerdung gehandhabt wird, nämlich dass dieses Wahlrecht einhellig und einstimmig beschlossen wird. Ich glaube, das zeigt auch das Positive und das gute Ringen um ein solch ein­helliges Abstimmungsergebnis und um eine gemeinsame Lösung.

Die Änderungen, die wir in den verschiedenen Wahlrechtsgesetzen – National­rats-Wahlordnung, Europawahlordnung, Bundespräsidentenwahlgesetz, Volksbefragungsgesetz und so weiter – vornehmen, sind solche, die diese Wahl­gesetze, dieses Wahlrecht moderner machen und auch verbessern, nämlich eben zum Beispiel, dass die eingelangten Briefwahlkarten bereits am Wahltag im Sprengel von der Sprengelwahlbehörde ausgezählt werden, weil es natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger im Sprengel interessiert, wie ihre Wahl ausgegangen ist. Das Ergebnis liegt dann früher vor und ist auch genauer, auch wenn nicht alle Briefwahlstimmen ausgezählt werden, denn dann, wenn eine Wahlkarte erst am Samstag kurz vor 9 Uhr zur Post gegeben wird, kann sie natürlich erst einen Tag später ausgezählt werden. Es ist aber jedenfalls eine Verbesserung.

Ein wichtiger Punkt zu erwähnen ist: Ich habe selbst als Bürgermeister immer wieder beobachtet, dass bei der Abholung der Wahlkarte schon der Drang da war, zu wählen, und man musste oft sagen, das ist mit der geltenden Bestimmung nicht möglich. Mit dieser Änderung der Nationalrats-Wahl­ordnung ist es bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte möglich, in einem entsprechenden Raum oder in einem abgeschirmten Bereich am Gemein­deamt seine Stimme abzugeben.

Auch wichtig: die einheitliche Entschädigung für die Beisitzerinnen und Beisitzer. Wichtig ist mir dabei auch, zu betonen, dass es ein öffentliches Ehrenamt ist und bleibt, ein öffentliches Ehrenamt, das für die ordnungsgemäße Abwick­lung solcher Wahlen, die durchaus komplex ist, wichtig ist.

Ich möchte an dieser Stelle – gerade auch, weil die Landtagswahl in Niederösterreich erst kurz vorbei ist – ein herzliches Dankeschön an alle Beisitzerinnen und Beisitzer aussprechen, die sich für die Wahlen zur Verfügung stellen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Gerade als Bürgermeister freut es mich auch, dass die entstehenden höheren Kosten der Gemeinden abgegolten werden, jetzt mit 2 Euro anstelle von 0,94 Euro, und dass es Erleichterungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gemeindeamt gibt, indem – der Herr Bundesminister hat es bereits angesprochen – die Auflagepflicht für Volksbegehren am Samstag entfällt und auch ein Abenddienst entfällt. Das sind wesentliche Erleichterungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Gemeinde, denn wir haben auf den Gemeinden ohnehin schon sehr viele Aufgaben zu erledigen, zusätzlich zu unseren ureigensten Aufgaben, die von den Ländern und vom Bund beschlossen werden. Das ist jetzt einmal eine Möglichkeit, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Gemeindeämtern zu entlasten.

Ich bedanke mich für diesen konstruktiven Prozess der Entscheidungsfindung, auch was die Änderung bei der Nichtigkeit von Wahlkarten- und von Briefwahlstimmen betrifft. Es gab da eine intensive Diskussion im Ausschuss, die dann letztlich zu diesem von Kollegen Wolfgang Gerstl eingebrachten Ab­änderungsantrag geführt hat. Es freut mich, dass wir diese Novelle jetzt einstim­mig beschließen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordne­ten der Grünen sowie des Abg. Stöger.)

18.17

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Dro­bits. – Bitte.