18.20
Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleg:innen! Wertgeschätzte Zuseher:innen hier, aber auch zu Hause! Sie haben ja jetzt von den Kolleg:innen schon einiges gehört, was bei diesem Wahlrechtsänderungsgesetz alles geändert wird. In meiner Rede gehe ich auf einen für mich als Sprecherin für Menschen mit Behinderungen zentralen Aspekt ein, nämlich das Thema barrierefreie Wahlen.
Bevor ich das tue, möchte ich Ihnen aber einen Auszug aus einer parlamentarischen Anfrage aus dem Jahr 1996 von meiner Kollegin, der grünen Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Theresia Haidlmayr, die leider im letzten Jahr verstorben ist, an den damaligen Innenminister Dr. Caspar Einem, der 2021 verstorben ist, vorlesen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Die Frage von Kollegin Haidlmayr lautete: „Werden Sie dafür sorgen, daß behinderte Menschen von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen können, indem Sie veranlassen, daß alle Wahllokale bis 31.12.1996 so adaptiert sind, daß sie für alle Menschen barrierefrei erreichbar sind?“
Die Antwort: „Gemäß § 52 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 sind für die Festsetzung der Wahlsprengel und der Wahllokale ausschließlich die Gemeindewahlbehörden, in Wien der Magistrat, zuständig. Ich werde jedoch bei kommenden Nationalratswahlen im Rahmen meiner Kompetenzen diesen Wahlbehörden nahelegen, [...] bei der Bestimmung der Wahllokale darauf zu achten, daß diese vermehrt auch von behinderten Menschen erreicht werden können.“
Wo stehen wir heute, fast 30 Jahre nach der ersten Anfrage in diesem Hohen Haus zum Thema barrierefreies Wählen, barrierefreie Wahllokale? – Derzeit sind, wie Sie gehört haben, nach wie vor nicht alle Wahllokale barrierefrei. Der Grad der Barrierefreiheit schwankt von Gemeinde zu Gemeinde. Nach der derzeit gültigen Nationalrats-Wahlordnung muss es pro Gemeinde und in Wien pro Gemeindebezirk ein barrierefreies Wahllokal geben.
Das heißt – Sie haben den Innenminister gehört –, in Österreich sind durchschnittlich 75 Prozent beziehungsweise 78 Prozent – das wäre meine Zahl, sogar noch besser – aller Wahllokale barrierefrei. In Niederösterreich sind es beispielsweise 71 Prozent, und in Wien sind es derzeit nur 56 Prozent. Als Grund, das haben Sie vielleicht auch schon gehört, wird oft die Bausubstanz angegeben, dass Gebäude nicht im Eigentum stehen und daher kein Einfluss auf die Barrierefreiheit gewährleistet wäre.
Das ist auch irgendwo richtig, aber diese Gründe sind seit Jahrzehnten immer wieder vorgebracht worden. Wir jetzt hier in diesem Hohen Haus ändern das, denn wir wollen, dass alle Wahllokale barrierefrei sind. Und ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, da stimmen Sie mir zu: Wählen ist eines der zentralsten demokratischen Grundrechte in unserem schönen Land, und das ist wichtig! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Drobits.)
Sie finden im neuen Wahlrechtsänderungsgesetz Bestimmungen, die bis 1.1.2028 die Barrierefreiheit aller Wahllokale garantieren. Anders gesagt: Ab 2028 gibt es keine Ausreden mehr, sondern nur umfassend barrierefreie Wahllokale. Wie schön ist das! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Drobits.)
Um in der Übergangszeit, also bis 1.1.2028, Menschen mit Behinderungen die Wahlen zu erleichtern, sieht der überarbeitete Gesetzentwurf jetzt vor, dass in jedem Gebäude, in dem Wahllokale eingerichtet sind, ein barrierefreies Wahllokal verpflichtend zu errichten ist und dass künftig in jedem dieser barrierefreien Wahllokale eine Wahlzelle – das hat der Kollege von der SPÖ schon gesagt – barrierefrei erreichbar zu sein hat. Ab 2028 gilt das für alle Wahllokale.
Weitere Verbesserungen sind die Bereitstellung von Wahlschablonen für die Wahlkarten für blinde und sehbehinderte Menschen sowie die Einführung einer Abschrägung der Wahlschablone – das hat den Zweck, dass dann der Stimmzettel besser und leichter selbstständig eingeführt werden kann, ohne dass jemand mit mir im Wahllokal ist, wenn ich eine blinde Person bin.
Die Mindestschriftgrößen für Drucksorten werden erhöht – das wird dann für viele, viele leserlicher werden –, und es wird vermehrt Informationen zum Wahlvorgang in Leichter Sprache geben. Das betrifft zum Beispiel das Informationsblatt über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte. Das ist in Zukunft dann verpflichtend in Leichter Sprache zu verfassen.
Sie sehen, hier wird in Zukunft einiges demokratischer für Menschen mit Behinderungen, barriereärmer. Ich freue mich und schließe mich den Danksagungen an, vor allem an alle Mitarbeiter:innen, die da durchaus hitzige Diskussionen erlebt haben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.25
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.