Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die Bildschirme beziehungsweise auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen verweisen – ich hoffe, dass wir uns das bald sparen dürfen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 13782/J bis 13880/J

2. Anfragebeantwortung: 12821/AB

B. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs.4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisie­rungsgesetz über die im 4. Quartal 2022 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 115 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2022 (Vorlage 116 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2022 (Vorlage 117 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaus­haltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2022 (Vorlage 118 BA)

Monatserfolg Dezember 2022 sowie COVID-19 Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfonds­gesetz sowie das Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemein­den, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 119 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 4. Quartal 2022 (Vorlage 120 BA)

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 4, 14 bis 16, 19 bis 22, 23 bis 32 sowie 33 bis 38 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidiale wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Dementsprechend haben wir heute eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich die Redezeiten wie folgt: ÖVP 156, SPÖ 108, FPÖ 88, Grüne 80 sowie NEOS 64 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene Abge­ordnete, die keinem Klub angehören, jeweils 32 Minuten. Ihre Redezeit pro Debatte wird auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen gleich zur Abstimmung.

Wer für die eben dargestellten Redezeiten ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist jetzt einstimmig angenommen. Ich danke.

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich noch mitteilen, dass Abgeordneter Scherak beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 361/A(E) eine Frist bis zum 1.4.2023 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Weiters beantragt Abgeordneter Scherak, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 453/A eine Frist bis zum 1. April 2023 zu setzen.

Gleiches Prozedere: Nach Beendigung der Verhandlungen wird dieser Antrag zur Abstimmung gebracht.

Weiters beantragt Dr. Scherak, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 66/A(E) eine Frist ebenfalls bis zum 1. April 2023 zu setzen.

Über den gegenständlichen Antrag wird ebenso nach Verhandlungsende abgestimmt.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.