16.01
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Leichtfried, weil Sie mich schon mehrfach durch Zwischenrufe mehr oder weniger zu Zwischenrufen auffordern oder anstacheln, darf ich sagen: Wir nehmen das sehr ernst (Abg. Belakowitsch: So schaust du eh aus, so ernsthaft!); das sind die ersten regulären Sitzungen mit neuem Stil. Wir werden uns entsprechend mäßigen. (Abg. Leichtfried: Das ist sehr gut!) Folgen Sie diesem Beispiel!
Wir beschäftigen uns mit einer Anpassung, einer Präzisierung des Frauenpensionsalters. Uns als ÖVP war und ist die Absicherung des Pensionssystems, vor allem was die Höhe der Pensionen betrifft, speziell auch für Frauen, immer ein großes Anliegen. Wir haben uns daher immer wieder auch im Rahmen von Reformen entsprechend für das Pensionssystem eingesetzt.
Die vorliegende, das Frauenpensionsalter betreffende Anpassung, die mit dem heurigen Jahr beginnt, wurde 1992 mit Verfassungsmehrheit beschlossen. Wenn man sich das rückblickend anschaut, erkennt man, dass man offenbar mit der SPÖ bei Gesetzen, die erst 30 Jahre später in Kraft treten, auch große Würfe machen konnte. Vielleicht bringen wir das bei anderen Materien, die schneller wirken, auch einmal zusammen. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Genau! – Abg. Wurm: Ui!)
Es ist von Vorrednern schon des Öfteren angesprochen worden, es geht um eine Veränderung des Stichtages, damit im Dezember Geborene nicht automatisch ein höheres Pensionsantrittsalter haben. Es ist auch über die Kosten gesprochen worden. – Herr Kollege Loacker, natürlich kostet das Geld, weil es betroffene Frauen auch begünstigt. Man sollte bei solchen Aussagen auch dazusagen, dass diese angesprochene Milliarde über die gesamte Laufzeit geht. Es wird immer suggeriert, das würde sofort 1 Milliarde Euro kosten, das verteilt sich aber auf die gesamte Pensionslaufzeit. Das ist auch sehr viel Geld, aber man sollte es in das richtige Verhältnis rücken. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Leichtfried: So schaut Begeisterung aus!)
Es sind die Pensionsanpassungen, die Pensionserhöhungen im Zusammenhang mit der Inflation angesprochen worden. Ich glaube, wir sollten uns in der Diskussion – der Herr Bundesminister hat das jetzt auch sehr klar und sehr treffend ausgeführt – ganz allgemein auf das besinnen, was eigentlich gesetzlich vorgesehen ist, betreffend den Anpassungsfaktor der Pensionen. Das wäre einmal eine gute Ausgangsbasis. Die FPÖ nennt ja wieder total überschießende Beträge.
Zum anderen sollten wir natürlich den politischen Gestaltungsbereich mitdenken, damit man auf spezielle Situationen wie die Teuerung, wie die Inflation entsprechend reagieren kann. Das hat man mit der letzten Pensionsanpassung, die sich auf jeden Fall sehen lassen kann, auch gemacht. Der Herr Minister hat heute hier auch zugesagt, dass man bei der nächsten Anpassung wieder die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt.
Weil auch ein Antrag vorliegt, der den Zuverdienst in der Alterspension betrifft: Ich glaube, man ist dran, es wird gerade verhandelt, dass man die Attraktivität, länger im Erwerbsleben zu bleiben, erhöht. Man muss sich das gesamthaft anschauen. Bei der Sozialversicherung, bei den Pensionsbeiträgen wird das relativ leicht gehen. Betreffend Besteuerung muss man natürlich auch schauen, wie das bei einem normalen Arbeitnehmer geht, der sich etwas dazuverdient – da muss man auch gleichbehandeln; das muss man sich anschauen.
Die heute zu beschließende Novellierung ist sicher eine wichtige und bringt für die betroffenen Frauen erstens Sicherheit, aber auch eine entsprechende Besserstellung. Ich bitte, dem auch zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.