16.29

Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher:innen hier, aber auch zu Hause! Kollegin Schatz hat in ihrer wunderbaren Rede – ich gratuliere dazu – jetzt wirklich alles zusammengefasst, nämlich die Entstehung der Heimopfer­rente 2017 sowie die Gründe, warum diese gemacht worden ist und warum wir jetzt Kleinigkeiten ändern, die für einzelne Betroffene aber dazu führen, dass sie einen Anspruch auf die Heimopferrente haben. Ich habe aber meine Rede schon vorbereitet, daher werde ich sie auch halten.

Wie Kollegin Schatz schon richtig gesagt hat, ist die Heimopferrente 2017 für Kinder und Jugendliche, die in der Nachkriegszeit in Heimen oder bei Pflege­eltern der Jugendfürsorge untergebracht waren, eingerichtet worden. Mit einer Änderung 2018 sind dann Personen, die in Kranken-, Psychiatrie- und Heil­anstalten untergebracht waren und dort starker Gewalt ausgesetzt wurden, auch als Anspruchsberechtigte für die Heimopferrente hinzugefügt worden.

Wir reden da von Tatbeständen wie Einsperren von Bewohner:innen, körper­licher Züchtigung – genau so ist der Wortlaut, und das kommt auch aus einer sehr, sehr dunklen Zeit unserer Geschichte –, erzwungenes Wiederessen von bereits Erbrochenem, Erniedrigungen am laufenden Band. Kinder mit Behinde­rungen im Rollstuhl hat man zum Beispiel stundenlang in der Kälte stehen gelassen, man hat das als eine geeignete Methode empfunden, damit sie lernen, oder man hat Personen in eiskaltem Wasser ein Bad nehmen lassen, und es gab viele, viele weitere Grausamkeiten.

Personen mit und ohne Behinderungen, denen solch massive Gewalt zwischen dem 9. Mai 1945 und dem 31.12.1999 in den oben genannten Einrichtungen widerfahren ist, können einen Antrag auf Heimopferrente stellen.

Jetzt haben sich durch den Bericht der Volksanwaltschaft aber Lücken gezeigt, wie Kollegin Schatz richtig gesagt hat, diese beheben wir. Ich danke auch Kollegin Schatz, sie hat das aufgegriffen, ist auf uns alle zugekommen und hat gefragt, ob das nicht auch im Sinne von uns allen ist – dem wurde sofort zugestimmt. Das ist auch nicht immer selbstverständlich, dass wir so aufeinander zukommen oder -gehen. Egal, wie viele oder wenige es betrifft, es ist not­wendig, wir haben eine Verpflichtung aus unserer Geschichte. Wir haben nicht nur die Verpflichtung – Kollegin Belakowitsch, Sie haben gesagt, es wurde viel verschwiegen –, dass wir uns daran erinnern, sondern auch die Verpflichtung, dass wir Maßnahmen setzen, dass so etwas nicht wieder passiert – das darf nicht sein –, und dass wir diesen Menschen auch glauben.

Ich danke allen Fraktionen dieses Hohen Hauses, vor allem Kollegin Schatz, der Volksanwaltschaft und dem Obersten Gerichtshof für die Klärung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.32

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr.