16.34
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bei Tagesordnungspunkt 18 geht es wieder einmal um den so umstrittenen Pflegebonus, einen Pflegebonus, der nicht für alle berufstätigen Menschen in der Pflege gilt. Die ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen der Regierung dazu sind unvollständig, schlampig und nicht nachvollziehbar. Sie sind aber vor allem diskriminierend und ungerecht; ich werde jetzt erläutern, warum.
Zur Erinnerung: Der umstrittene Bonus wurde im Vorjahr nur an jene Pflegekräfte ausbezahlt, die am 1. November tatsächlich beschäftigt waren. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht beschäftigt war oder nach dem 1. November wieder beschäftigt wurde, hat nichts bekommen. Dann gab es das Problem, dass es von der Beschlussfassung im Plenum bis zur Auszahlung viel zu lange gedauert hat. Und die Krönung dieses Chaos war, dass der Bonus dann nicht einmal brutto für netto ausbezahlt wurde, sodass vielen nur die Hälfte davon übrig geblieben ist.
Und jetzt geht dieses Chaos im Jahr 2023 weiter. Warum? – Die Mittelausschüttung vom Bund an die Länder wird weiterhin nach dem Bevölkerungsschlüssel und nicht nach den tatsächlich beschäftigten Personen im Bundesland gemacht. (Abg. Gödl: Das stimmt nicht!) Das ist eine Ungleichverteilung beziehungsweise wurde es den Soziallandesrätinnen und -landesräten so zugesagt.
Weiters wird wieder nicht ein einheitlicher Betrag für alle Pflegekräfte festgelegt, sondern ein Betrag bis zu 2 460 Euro. Das ermöglicht den Ländern wieder, den Bonus in unterschiedlicher Höhe auszuzahlen, und das ist nicht gerecht. Das ist nicht das, was sich diese Menschen verdient haben, nämlich österreichweit, vom Bodensee bis zum Neusiedler See, einen einheitlichen Bonus zu erhalten. Das ist auch nicht gemacht worden. Neben dem ganzen Pflegedilemma geht also auch dieses Dilemma in der Finanzierung weiter.
Es ist immer wieder notwendig, diese Gesetzesvorlagen zu reparieren, und das kostet alle hier in diesem Raum Zeit, Nerven und löst nicht das Problem, denn es wird nicht dafür gesorgt, dass alle berufstätigen Menschen in der Pflege ihren Pflegebonus erhalten.
Was die Regierung heute lediglich noch einbringt, ist eine Klarstellung, dass der Pflegebonus auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer abrechnungsfähig ist – das ist richtig –, sofern sie überhaupt in die Regelung dieses Pflegebonus fallen. Und auch da wird es wieder Beschäftigte geben, die einen Bonus bekommen werden, und manche, die ihn wieder nicht erhalten werden.
Ich frage die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien ÖVP und Grüne wieder: Warum bekommen nicht alle berufstätigen Menschen in der Pflege ihren Pflegebonus? Warum bekommen nicht alle Menschen, die im gleichen Betrieb arbeiten, die Pflege leisten, die im gleichen Raum arbeiten, am gleichen Menschen arbeiten, warum bekommen nicht all diese Menschen diesen Bonus? (Beifall bei der SPÖ.) Warum bekommt die Operationsassistentin diesen Bonus nicht? Und: Warum bekommt die klassische Operationsschwester diesen Bonus, die weniger am Körper arbeitet als die OP-Assistentin? Diese Menschen fragen sich: Warum ist das so?
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor allem Sozialsprecherinnen und Sozialsprecher, Gesundheitssprecherinnen und Gesundheitssprecher! Ihr bekommt ja auch alle diese Mails von den Betroffenen – ob das jetzt die Beschäftigten vom Psychologischen Dienst in Tulln sind, ob das die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Emmausgemeinschaft Sankt Pölten sind oder ob das die Beschäftigten vom Krankenhaus in Klosterneuburg sind –, ihr habt ja alle diese Mails, in denen euch die Leute fragen: Warum bekommen wir das nicht? Warum sind wir weniger wert als andere Kolleginnen und Kollegen im gleichen Betrieb? – Und Sie versäumen es heute wieder einmal, das zu reparieren. Sie tun es nicht.
Eines sei Ihnen sicher: Die Betroffenen, die diesbezüglich von Ihnen nicht unterstützt werden, die da nichts bekommen, werden Ihnen das nicht vergessen! (Beifall bei der SPÖ.)
16.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ribo. – Bitte sehr.