16.56

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren hier im Plenum! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und auch auf der Galerie! Wir sind im Jahr eins der größten Pflegereform der letzten 30 Jahre. Wir haben im Jahr 2022 tatsächlich weitreichende Beschlüsse gefasst, die jetzt zu wirken beginnen – die einen kurzfristig, die anderen natürlich längerfristig.

Wir haben uns auch darauf verständigt, dass wir drei große Kapitel in Angriff nehmen: zum einen die Unterstützung der pflegenden Angehörigen, zum Zweiten den Bereich der Pflegeausbildung und zum Dritten die Unterstützung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für jene, die in der Pflege arbeiten.

Lassen Sie mich kurz reflektieren: Was waren die Meilensteine dieser Pflegereform? – Beispielsweise für die pflegenden Angehörigen: drei Monate Anspruch auf Pflegekarenz; der Zuschlag für die Betreuung von Personen mit Demenz – dieser Stundenzuschlag wurde von 25 auf 45 Euro erhöht, eine deutliche Verbesserung –, und dann auch der Angehörigenbonus, den wir beschlossen haben, der auch mit 1. Juli dieses Jahres wirksam werden wird. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Im Bereich der Ausbildung für die Pflege haben wir ganz klar gesagt: Ja, wir brauchen eine Offensive im Bereich der Ausbildung, damit der Beruf, der Einstieg in den Beruf attraktiver wird! – Was haben wir gemacht? – Wir haben einen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 600 Euro pro Monat eingeführt, und zwar für jene, die in der Erstausbildung sind. In Summe macht das für den Bund 225 Millionen Euro aus. Meine Damen und Herren, das ist doch eine schöne Summe, die wir direkt in die Pflegeausbildung investieren. (Beifall der Abg. Hamann.)

Wir haben uns darauf verständigt, die Schulversuche zu den Pflegeassistenz­berufen ins Regelschulwesen zu überführen – auch eine wichtige Maß­nahme.

Wir haben die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte eingeleitet. Heute bringen wir einen weiteren Antrag dazu ein, damit die Möglichkeit, dass Pflegekräfte aus Drittstaaten zuwandern und bei uns arbeiten können, attraktiver wird.

Mit 1. Jänner startete das Pflegestipendium in der Höhe von 1 400 Euro für jeden, der in den Pflegeberuf umsteigen möchte; auch in diesem Fall gibt es eine klare Unterstützung.

Die Pflegelehre ist ebenfalls in Vorbereitung und wird als neue Ausbildungs­schiene im Herbst gestartet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen sowie Bravoruf des Abg. Kucher.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Auch der Bereich, in dem es um Ver­besserungen für jene geht, die in der Pflege arbeiten, sei in Erinnerung gerufen: Wir haben beschlossen, zusätzlich zu den fünf Urlaubswochen für alle, die älter als 43 Jahre sind, eine Entlastungswoche einzuführen. Auch das ist bereits gesetzlich beschlossen. Wir haben beschlossen, dass jene, die – zum Beispiel in den Pflegewohnheimen – in der Nacht Dienst verrichten müssen, einen zusätzlichen Zeitausgleich von 2 Stunden erhalten; und wir haben schlussendlich hier das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz beschlossen, das wir heute konkretisieren, bei dem wir ein paar kleine Änderungen vornehmen.

Meine Damen und Herren! Der recht sperrige Begriff Zweckzuschussgesetz soll ja aussagen, dass wir mit diesem Gesetz eigentlich einen Teil mitfinanzieren, für den der Bund gar keine Verantwortung trägt – die Dienstverhältnisse liegen im Aufgabenbereich der Länder.

Wir haben uns darauf verständigt, dass wir für das vorige Jahr und für das heurige Jahr 570 Millionen Euro in die Hand nehmen, denn wir wissen, dass über 120 000 Vollzeitäquivalente – also die Arbeitszeit in Vollzeit zusammengerech­net – in Pflegeberufen arbeiten, und wir wollten ganz klar sagen, dass die, die in Pflegeberufen arbeiten, die im GuKG abgebildet sind, eine Gehaltserhöhung bekommen sollten.

Meine Damen und Herren, gerade auch von der SPÖ, aber ebenso von den Freiheitlichen, hier (einen Ausdruck in die Höhe haltend) ist der Antrag zu diesem Zweckzuschussgesetz, den wir am 15. Juni eingebracht haben – das war der Basisantrag. Es wurde mit keiner Silbe jemals versprochen, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt, es wurde mit keiner Silbe jemals versprochen, dass es sich um eine Nettozahlung handelt; es war immer klargelegt und es wurde immer ausgeführt, dass die Intention ist, die Pflegegehälter auf Dauer zu erhöhen und dass der Bund mit 570 Millionen Euro für zwei Jahre in Vorlage tritt, damit die Länder das umsetzen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Meine geschätzten Damen und Herren, das war das Ziel, das ist das Ziel, und daran halten wir auch fest.

Wir konkretisieren das jetzt auch – und es ist auch schön, wie der Herr Minister gesagt hat, dass es eine prinzipielle Einigung unter den Ländern gibt, dass es gleiche Auszahlungen in allen Ländern geben wird; das sind ganz klare Maßnah­men der Bundesregierung, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Das lassen wir uns sicher nicht schlechtreden – und speziell in Richtung SPÖ: Von Ihnen sind sehr viele Fakenews gestreut worden, um der Regierung, die sehr aktiv ist, diesen Erfolg, nämlich eine erfolgreiche Pflegereform auf den Weg zu bringen, einfach nicht zuzubilligen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Meine geschätzten Damen und Herren, wir werden immer noch weitere Reform­schritte bringen müssen – wir arbeiten auch weiterhin daran –, aber der erste große Wurf, 20 Maßnahmen anzugehen und 1 Milliarde Euro in die Hand zu nehmen, der ist gelungen. Wir werden das auch in Zukunft weiter fortsetzen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.01

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir würden jetzt in den Abstimmungsvorgang eintreten. Wird mir Zustimmung signalisiert, dass wir das auch tun können? – Dann gehe ich so vor.