17.43
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich wirklich sehr schön, dass ich heute erstmals hier in diesem neu gestalteten Nationalratssitzungssaal vor Ihnen, vor dem Plenum des Nationalrates, sprechen kann.
Es wurde jetzt in der Debatte öfters erwähnt, dass der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Nationalrates ist. Der Rechnungshof ist meines Erachtens ein Organ des Nationalrates und ein unabhängiges Organ des Nationalrates. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Amesbauer.)
Auf der heutigen Tagesordnung stehen 20 Berichte des Rechnungshofes, die wir Ihnen vorgelegt haben. Da sammelt sich einiges im Laufe der Zeit an. Manche Berichte sind älter, aber manche sind auch erst im Herbst des letzten Jahres vorgelegt worden. Wie die Tagesordnung gestaltet wird, liegt bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, und dementsprechend kommen die Berichte dann, wenn Zeit ist, auch in den Nationalrat.
Die ersten vier Berichte, die wir heute auf der Tagesordnung haben, beschäftigen sich mit Energiethemen, mit Fernwärme- und Fernkälteleitungsbau, mit Maßnahmen gegen die Energiearmut, mit der Österreichischen Energieagentur und der Ökostromförderung am Beispiel der Windpark Pretul GmbH. Dann kommen noch weitere Blöcke mit Berichten über Lebensmittelverschwendung et cetera, und dann auch mit Bildungsthemen und Themen, die die Universitäten betreffen.
Das heißt also, der Rechnungshof arbeitet intensiv, um Ihnen Gebarungsberichte und damit Prüfungsergebnisse vorzulegen. Der Rechnungshof nimmt all seine Aufgaben sehr ernsthaft wahr, auch die Sonderaufgaben im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz, die wir nicht dem Parlament, sondern dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat vorlegen. Da gibt es Entscheidungen, die wir dann für unsere weitere Tätigkeit entsprechend analysieren, aber in wichtigen Grundsatzfragen haben wir auch schon in der Vergangenheit immer wieder Recht bekommen.
Ich komme nun zum Bericht betreffend Förderungen für den Fernwärme- und Fernkälteleitungsbau. In Österreich entfallen 27 Prozent des Energieverbrauchs auf den Wärmesektor, das heißt, auf das Raumklima und auf das Warmwasser, und dieser Bereich wird von fossilen Energieträgern dominiert. Deshalb befasst sich der Bericht mit den Investitionsförderungen für den Ausbau im Bereich von Fernwärme- und Fernkälteleitungen.
Und da haben wir geprüft: Ab 2009 gab es die Abwicklungsstelle der Awista, mittlerweile werden die Förderungen nach dem Umweltförderungsgesetz abgewickelt.
Es wurde schon betont, der Wärmesektor ist eine Querschnittmaterie. Es geht grundsätzlich um die Zuständigkeit der Länder, aber der Bund hat auch eine Zuständigkeit, und zwar mittelbare und unmittelbare Zuständigkeiten. Er kann im Wege des Finanzausgleichs oder durch den Abschluss von Artikel- 15a-Vereinbarungen beeinflussen.
Fast ein Drittel der österreichischen Haushalte wird mit Nah- und Fernwärme versorgt. Diese ist im Vergleich zu Einzelheizungen energieeffizienter und umweltfreundlicher. Eine große Bedeutung haben die Städte. Da ist es natürlich schwieriger, und die Frage ist offen, wie da der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme gelingen kann. Da braucht es Rahmenbedingungen und Rahmenvorgaben für den grünen Übergang.
Einzubeziehen wäre auch, dass die Ziele für die Nah- und Fernwärmeanschlüsse im städtischen Bereich auch tatsächlich erreicht werden können und dass der hohe Anteil an erdgasbetriebenen Heizungen in den Städten reduziert werden kann.
Wenn wir vom Erneuerbare-Wärme-Gesetz sprechen, so hat der Rechnungshof dazu eine Stellungnahme abgegeben, etwa zu den Umsetzungsfristen, zu den Umsetzungsplänen und zur sozial verträglichen Abfederung des Umstiegs auf erneuerbare Heizungssysteme. – Das haben wir positiv beurteilt.
Wir haben aber auch kritisch darauf hingewiesen, dass es eine übergeordnete Strategie seit 2017 nicht gibt. Die Koordination zwischen den Gebietskörperschaften, zwischen den Ministerien bei Zielvorgaben, bei Maßnahmen und beim Förderbedarf ist wichtig, wie in vielen Bereichen, die eine Querschnittmaterie sind. Das ist notwendig, denn da braucht es Planungssicherheit, und deswegen brauchen wir die Erlassung von näheren Regelungen.
Angesprochen wurde die lange Warteliste von 169 Förderanträgen mit einem Fördervolumen von 102 Millionen Euro. Das Problem war, dass die Abwicklung im Ministerium zu lange gedauert hat.
Was die Umwelt- und die Investitionseffekte betrifft, so sind die Förderungen kostengünstiger als der Preis von CO2-Zertifikaten. Deshalb hoffen wir auch, dass die Förderungen bei denen ankommen, die sie brauchen.
Energiearmut: Dieser Bericht ist dem Hohen Haus zugegebenermaßen schon vor längerer Zeit vorgelegt worden, aber er wurde nicht beraten. Das Thema Energiearmut war aber schon damals ein wichtiges Thema und ist in Zeiten der Teuerung noch viel wichtiger, weil die Tendenz steigend ist. Es gibt eine Korrelation zwischen geringen Einkommen und hohen Energiekosten – auch das haben wir dargestellt.
Sie haben schon gesagt, was Energiearmut ist, nämlich die Nichtleistbarkeit einer ausreichenden Energieversorgung mit Wärme. Das ist eine spezielle Ausprägung von Armut. Wir haben auch den Kreislauf der Energiearmut dargestellt, die Zusammenhänge zwischen Haushaltseinkommen, Energiekosten und Energieeffizienz: Hohe Energiekosten reduzieren das Haushaltseinkommen. Ein niedriges Einkommen verunmöglicht aber Investitionen zur Steigerung der Effizienz, und der hohe Energieverbrauch verursacht wiederum hohe Energiekosten. Oft liegt es nicht am Nutzerverhalten, sondern an der Wohnraumsituation, dass man nicht genügend Energie sparen kann.
Wichtig ist, dass Zielgruppen klar definiert werden. Es gibt energierechtliche Vorgaben. Es gibt Maßnahmen des Bundes und der Energieversorger. Da gibt es Akuthilfen, präventive Maßnahmen und eben die Effizienzverbesserungen. Die Bundesregierung hat auch große Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen im Bereich der hohen Energiekosten gemacht.
Wichtig ist immer, dass die Maßnahmen gut konzipiert und zielgerichtet sind. Wir zeigen auf, dass es unterschiedliche Verantwortungen gibt und die Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende für einkommensschwache Haushalte schwierig ist.
Die Energieagentur ist ein Verein, der öffentlich beherrscht ist, bei dem natürlich auch viele Gebietskörperschaften Mitglied sind. Da haben wir Empfehlungen zur Transparenz und zur Corporate Governance gemacht. Es geht um das Kräftegleichgewicht zwischen den Organen, es geht um die Behebung von Defiziten in den Statuten. Wenn es ein Verein bleibt, ist uns wichtig, dass die Transparenzverpflichtungen eingehalten werden, dass der Corporate Governance Kodex angewendet wird und dass die Jahresabschlüsse veröffentlicht werden. Und wir haben ein Überwachungs- und Aufsichtsorgan angeregt, und dass diese Standards auch freiwillig eingehalten werden.
Ich habe auch gesagt, dass wir uns das Projekt Windpark Pretul GmbH angeschaut haben. Da haben wir die Auswirkungen der Einspeistarife für Ökostrom auf die Wirtschaftlichkeit einer konkreten Investition geprüft. Die Prüfung hat gezeigt, dass Investitionen in erneuerbare Energien eine Verzinsung von über 11 Prozent erreichen können. Das ist deutlich höher, als angenommen wurde, und das hat Konsequenzen für das Fördersystem. Wir haben dem Klimaschutzministerium empfohlen, bei der Neuausrichtung des Fördersystems zum Ausbau der erneuerbaren Energie die Erkenntnisse unserer Überprüfung beim Windpark Pretul zu berücksichtigen. Dadurch soll die Fördereffizienz noch weiter erhöht werden.
Das Ministerium hat die Empfehlungen beim Gesetzentwurf teilweise umgesetzt, aber das Problem der Überförderung im Bereich erneuerbarer Energien ist noch nicht vollständig beseitigt, und das wollten wir mit dem Projekt aufzeigen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und NEOS.)
17.52
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über diese Tagesordnungspunkte verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.