13.11

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir diskutieren jetzt die Novelle des Medizinpro­duktegesetzes. Notwendig geworden ist diese Novelle aufgrund einer EU-Richtlinie. Die müssen wir natürlich umsetzen, allerdings können wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, und ich möch­te begründen, warum.

Die aktuelle Gesetzesnovelle des Medizinproduktegesetzes zeigt wieder einmal, dass vor allem das Gesundheitsministerium mit gesetzlichen Materien durch­aus sorglos umgeht und Kritik, die auch im Rahmen des Begutachtungs­verfahrens eintrifft, nicht berücksichtigt. Ich habe bis heute, bis zum jetzigen Tagesordnungspunkt darauf gewartet, dass die Kritik, die vor allem auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts gekommen ist – sieben Seiten mit konstruktiver Kritik und Änderungswünschen zu dieser Gesetzesvorlage –, berücksichtigt wird und die Bundesregierung und Herr Bundesminister Rauch eine neue Vorlage ausarbeiten, in der diese Fehler behoben sind, und das ist leider nicht passiert.

Was waren diese Kritikpunkte? – Es ist nicht sichergestellt, dass diese Informationspflicht, die nun eingeführt werden soll, auch tatsächlich ausgeübt werden kann, dass die notwendigen Kontaktdaten der Patienten überhaupt datenschutzrechtlich korrekt erhoben werden können. Es herrscht ein Begriffswirrwarr zwischen den verschiedenen Teilen der Gesetzesnovelle. Es sind unterschiedliche Begriffsdefinitionen und Geltungsbereiche zwischen den Erläuterungen und dem Normtext vorhanden. Das kann an sich alles pas­sieren, aber, sehr geehrter Herr Minister, ich verstehe beim besten Willen nicht, warum man diese Anregungen nicht aufgegriffen und diese Fehler korri­giert hat. In dieser Form ist dieses Gesetz schlicht und ergreifend nicht zu beschließen.

Die EU-Richtlinie für Medizinprodukte hat aber auch ganz andere Probleme gebracht, und die möchte ich auch ansprechen, ich möchte das auch kri­tisch hinterleuchten. Wir haben nicht nur eine Fristerstreckung für die Umsetzung dieser ganzen neuen Vorgaben drinnen, sondern es hat sich auch gezeigt, dass durch diese europaweite Richtlinie die benannten Stellen in ganz Europa massiv überlastet sind und dass wir einen riesigen Rückstau bei der Neuzertifizierung von Medizinprodukten haben. Wir steuern sehenden Auges wieder auf eine Mangelsituation in der Versorgung mit Medizinprodukten in Europa zu, selbst gemacht durch ein Regulativ, das nicht praxisorientiert ist, mit zu kurzen Übergangsfristen und zu wenigen Kapazitäten, um das Ganze auch tatsächlich abzuarbeiten.

Ich glaube, das ist ein sehr schönes Beispiel, wo sich zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns als Österreich und Sie, Herr Bundesminister Rauch, als Ver­treter Österreichs sich in den europäischen Gremien mehr einbringen und schauen, dass dieses Gold Plating und diese zu optimistische Herangehens­weise an europaweite Richtlinien etwas auf normales Niveau zurückgefahren wird und praxisorientiertere Gesetze kommen, die in der Realität auch um­setzbar sind und nicht wieder eine künstliche Verknappung schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir schon beim Thema Verknappung und Lieferschwierigkeiten sind, dann möchte ich an dieser Stelle auch noch die Versorgungs- und Lieferengpässe bei den Arzneimitteln aufgreifen. Wir haben da tatsächlich ein sehr großes Pro­blem, nicht nur in Österreich, sondern europaweit, und ich habe im Gesund­heitsausschuss schon mehrmals Anträge eingebracht, in denen es darum geht, wie wir diese Probleme in der Versorgungssituation zumindest lindern könnten, wie wir Rechtssicherheit bei der Verteilung und bei der Abga­be der noch vorhandenen Medikamente schaffen können – diese Anträge sind erneut vertagt worden.

Ich möchte noch kurz zitieren, was da alles enthalten war. Da war zum Beispiel die Forderung nach einer rechtlichen Absicherung für die Apotheken, wenn sie Produkte aufgrund von Nichtlieferfähigkeit austauschen müssen, drinnen. Da war die Forderung nach einer Belieferungspflicht der Industrie gegenüber den pharmazeutischen Großhändlern drinnen, damit diese auch eine entspre­chende Bevorratung mit Medikamenten durchführen können. Da waren Vorschläge drinnen, die eine Evaluierung des Exportverbotes in Österreich vor­sehen und eine amtswegige Überprüfung, ob es nicht lieferanten- oder herstellerseitig zu einer willkürlichen Verknappung von Arzneimitteln auf dem österreichischen Markt kommt.

Da war die Forderung drinnen, die Preisgestaltung zu überdenken, damit wir in Österreich nicht immer die Letzten sind, die dann, wenn wieder Arzneimit­tel verfügbar sind, von den Herstellern tatsächlich versorgt werden. Letztendlich geht es natürlich auch darum, dass wir langfristig wieder Arzneimittelproduk­tion in Europa ansiedeln, dies vor allem aber nicht nur im Bereich der patentier­ten Medikamente, sondern auch im Bereich der Generika, der patentfreien Medikamente, weil bei diesen die Abwanderung nach Asien, nach China beson­ders groß war und damit auch die Abhängigkeit besonders groß ist.

Ein letzter Satz noch, Herr Minister, zu dem Exportverbot, das wir in Österreich als einer der wenigen europäischen Staaten noch haben. Man muss sich das ja einmal auf der Zunge zergehen lassen: Wir haben seit gut drei Jahren eigent­lich ein Verbringungsverbot innerhalb der EU, nicht aus der EU raus. Wäh­rend alle Pharmahersteller den europäischen Markt de facto fast als ein Ganzes betrachten, darf man innerhalb von Europa die Not nicht lindern, aber wenn große Hilfslieferungen von Hunderttausenden, ja Millionen Medikamenten in die Ukraine, die Türkei, nach Syrien oder sonst wohin stattfinden, findet über­haupt keine Überprüfung statt, ob diese Medikamente in Europa selber benötigt werden oder nicht. Innerhalb von Europa ist Österreich eines von, glaube ich, zwei Ländern, die der europäischen Solidarität den Rücken kehren und ein Exportverbot erlassen haben, sodass eine europäische Solidarität im Arz­neimittelhandel nicht möglich ist.

Ich rufe Sie entschieden auf: Überdenken Sie das, überprüfen Sie das, schauen Sie sich einmal genau an, was da in dieser Verordnung Ihres Ministeriums drinnen steht, und beenden Sie das! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.16

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ralph Schall­meiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.