22.07

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das war jetzt zwar nicht viel zum UVP-Gesetz, aber vielleicht kann man das jetzt nachholen. Das tue ich sehr gerne, denn die UVP-Novelle, die heute zur Diskussion steht, knüpft nahtlos an die heutige Europastunde an, nämlich insofern, als es darum geht, die Energiewende und einen nachhaltigen und klimaverträglichen Wirtschafts- und Lebensstil rasch voranzubringen. Genau das ist das wesentliche Merkmal dieser wunderbaren UVP-Novelle, die wir heute hier beschließen werden.

Das UVP-Verfahren, die Umweltverträglichkeitsprüfung, ist die Schnittstelle, die wichtigste Schnittstelle zur Umsetzung von größeren Projekten, aber jetzt natürlich ganz klar zur Beschleunigung, zur Umsetzung der Energiewende, vor­rangig für Windprojekte, aber natürlich auch für den wichtigen Bahnausbau und auch für den Netzausbau.

Das wichtige Thema der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Prüfung der Umweltauswirkungen, nämlich der Auswirkungen auf Mensch, Natur, Luft, Wasser und jetzt ganz vorrangig auf das Klima und vor allem auf den Bodenverbrauch, der Gegenstand von einem der zentralen Anliegen dieser Novelle ist.

Das konzentrierte Verfahren wurde in einigen entscheidenden Punkten verbes­sert. Der Vorteil des konzentrierten Verfahrens: Es gibt eine Behördenzu­ständigkeit, in der Regel eine Person, die die Verfahren koordiniert. Für den Pro­jektwerber hat das den Vorteil, dass es nur eine Ansprechperson braucht. Die Verbesserungen, zu denen es hier kommt, sind in erster Linie, dass es zu einem zügigeren Verfahren kommt und es eine qualitätsvolle Vorbereitung gibt. Es geht darum, die Planung und die Vollständigkeit der Unterlagen zu einem frühen Zeitpunkt sicherzustellen, um dann zügig in das Verfahren zu starten, und vor allem auch Doppelprüfungen zu vermeiden.

Ein wichtiger Punkt im Zusammenhang damit, dass Projekte der Energiewende zügiger, schneller und effizienter im Verfahren durchgebracht werden kön­nen, ist die Annahme des hohen öffentlichen Interesses. Es braucht dafür nicht extra einen Nachweis, sondern dieses wird für eine bestimmte, definierte Art von Projekten von vornherein vorausgesetzt.

Da zeigt sich der starke Bezug zur Energieraumplanung, und da muss ich noch einmal das von Kollegen Rauch Gesagte in Erinnerung rufen: Das Thema Windkraft löst man natürlich durch eine fachlich fundierte Energieraumplanung und nicht durch beliebige Zahlen, die irgendwo durch die Luft schwirren; das ist das Wesen von Energieraumplanung. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bernhard. – Zwischenruf des Abg. Angerer.) Da werden natürlich nicht die Almen, die Berge und die Schutzgebiete geopfert. Das hat eine fachliche Basis – vielleicht auch dort, wo der Wind weht, denn das wäre gut, wenn man das bei der Windkraft dazunimmt –, es gibt eine Zonierungsplanung mit Vorrangflä­chen, mit Ausschlusszonen, das wird klug geplant und muss auch gut erreich­bar sein. Und es wird nicht in 3 000 Meter Höhe irgendwo ein Windrad geplant werden. Das lässt sich also lösen, lieber Kollege Rauch. (Abg. Angerer: Aber genau dort werden sie geplant ...!)

Das zentrale Anliegen, das mir besonders wichtig ist, ist, dass der Bodenschutz einen richtig starken Stellenwert in dieser Novelle bekommen hat, weil: Bo­denschutz ist Klimaschutz, Bodenschutz ist Naturschutz, Bodenschutz ist Schutz von landwirtschaftlichen Flächen. Der Bodenschutz ist der Hebel für den Kli­maschutz, und genau dort setzen wir mit dieser wunderbaren Novelle an. Der Bodenschutz wurde richtig aufgewertet, und zwar mit der besonderen Prü­fung von flächenintensiven Projekten, genau dort, wo wir ansetzen müssen: Gewerbeparks, Industrieparks, Einkaufszentren – überall mit diesen Asphaltwüs­ten –, Logistikzentren, Hoteldörfer, Chaletdörfer, flächenintensive Projekte, die so viel wertvollen Boden verschlucken, und Parkplätze ab 1 Hektar. Das ist schon ein ganz großer Wurf geworden.

Teil der Planung und der Einreichunterlagen ist ab jetzt das Bodenschutzkon­zept, bei dem man sich im Detail damit auseinandersetzen muss: Wie viel Versiegelung ist notwendig? Wo kann gespart werden? Wo kann mit einer klugen Bebauung, aber auch mit Ausgleichsmaßnahmen, mit Verbesse­rungsmaßnahmen tatsächlich endlich etwas für den Bodenschutz und gegen den maßlosen Flächenfraß – in Österreich 12 Hektar pro Tag, das ist untragbar! – gemacht werden? Das ist ein großer Hebel für den Klimaschutz. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bernhard.)

Das heißt, wir haben hier eine wunderbare Novelle zum Beschluss vorliegen, sie sorgt für eine Beschleunigung der Verfahren und schreibt die Verpflichtung zum Bodenschutz in all diesen großen Verfahren fest. Ein großer Dank nicht nur an die Frau Bundesministerin, sondern auch an das großartige Team aus der Umweltabteilung – Waltraud Petek ist heute hier, das freut mich beson­ders –, ein Supersuperteam mit so viel Erfahrung und Expertise. Das macht rich­tig Freude, so ein Gesetz heute hier zu beschließen. Großer Dank! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Gewessler. – Bitte sehr.