22.49
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuseher! Wir diskutieren heute über die UVP-Novelle, denn ein schnelles UVP-Verfahren ist für jeden Projektwerber sehr wichtig. Wir wissen aber, dass oft umstrittene Projekte von den Gegnern durch Ausschöpfung aller möglichen UVP-Rechtsmittel lange blockiert wurden. Wie lange die Genehmigungsverfahren gedauert haben, ist nicht nach den fachlichen Einwendungen gegangen, sondern nach der Kampfkraft der Gegnerschaft. Daher freut es mich, dass wir es heute abändern.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns auf Klimaziele geeinigt, und daher bedarf es natürlich in allen Bereichen großer Anstrengungen, eines Turbos, um diese auch erreichen zu können. Es geht einerseits um die aktuellen Entwicklungen wie die Energieversorgungssicherheit, aber andererseits auch um die häufigen Katastrophen. Mein Kollege hat es schon angesprochen, gerade das Waldviertel ist ja von einem massiven Borkenkäferproblem betroffen. (Ruf bei der SPÖ: Aber Windradel steht dort keines, im Waldviertel!) Daher ist es wichtig, dass die Erzeugung erneuerbarer Energie in einem Mix aus Biomasse, Sonne und Wind forciert wird. Es darf dahin gehend keine Verzögerungen mehr geben.
Diese Reform beinhaltet natürlich mehr Klimafreundlichkeit, eine Beschleunigung der Energiewende, verminderten Bodenverbrauch und auch Verfahrensbeschleunigungen. Die Novelle bringt effizientere Verfahren, besser strukturierte Verfahren, aber auch eine Erleichterung bei den Ausgleichsflächen, zudem werden Doppelprüfungen vermieden, was natürlich sehr sinnvoll ist. Weiters haben Beschwerden, die keine Substanz haben, keine aufschiebende Wirkung. Es gibt auch die Möglichkeit zur Setzung von Fristen, und Verhandlungen können auch online und hybrid abgehalten werden. Die Bürger haben auch in Zukunft die Möglichkeit, an den Verfahren teilzunehmen.
Meine Damen und Herren, das sind lauter wichtige und erfreuliche Punkte. In einem Punkt, Frau Minister – wir haben es im Vorfeld schon angesprochen; gerade als Niederösterreicherin muss ich es noch einmal ansprechen –, gibt es im Bereich Vorrangzonen noch Handlungs- und Verhandlungsbedarf, denn in einer Gemeinde, wo schon eine Vorrangzone ausgewiesen ist, hat die Gemeinde nicht mehr die Möglichkeit, bei der Flächenwidmung mitzusprechen. Das ist nicht optimal. Ich stimme der Novelle im Großen und Ganzen zu, aber die Raumordnung ist eben Gemeindekompetenz und muss in diesem Fall auch Gemeindekompetenz bleiben. Das darf nicht anders sein. Ich denke, da brauchen wir noch eine Abänderung, und darum würde ich Sie auch bitten.
Zu Herrn Kollegen Kollross möchte ich schon noch etwas anmerken: Wenn Sie sagen, Flächenwidmung ist Gemeindesache, so stimmt das, aber es kann nicht sein, dass sie käuflich ist. Das mit den Zahlungen ist also, glaube ich, nicht ganz der richtige Ansatz. (Ruf bei der FPÖ: Da werden sich die schwarzen Bürgermeister freuen! – Zwischenruf des Abg. Kollross.) Frau Minister, schauen wir, dass wir das mit der Flächenwidmung in den Gemeinden noch hinbekommen, das wäre wirklich eine wichtige Sache! Ansonsten ist das Gesetz gut. (Beifall bei der ÖVP.)
22.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte sehr.