12.14

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus und vor den Bildschirmen! In Österreich befinden sich rund zwei Millionen Wohneinheiten im Eigentum – im Hauseigentum und im Wohnungseigentum –, 670 000 Wohnungen stellen die gemeinnützigen Bauvereinigungen zur Verfügung, von den Gemeinden, insbesondere von der Stadt Wien, werden 280 000 Wohnungen angeboten, und insgesamt gibt es rund 735 000 Mietwohnungen. In diesen Wert sind die Wohnun­gen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, genauso einbezogen wie die anderen privaten Mietwohnungen.

Zusammenfassend: Auf die Hauptwohnsitze bezogen halten sich Mietwohn­verhältnisse mit Hauseigentum und Eigentumswohnungen in Österreich die Waage. Alle, sehr geehrte Damen und Herren, sowohl die, die zur Miete wohnen, als auch jene, die im Eigentum wohnen, sind von der Teuerung betroffen. Genau aus diesem Grund hat die ÖVP bei der Frage der Indexierung ein Maßnahmenpaket bestehend aus der Glättung der Indexierung der Richtwertmieten, der Kategoriemieten und der Valorisierung der Mieten im Bereich der gemeinnützigen Bauvereinigungen auf der einen Seite und eine Sanierungsoffensive und einen Eigenheimbonus auf der anderen Seite vorgeschlagen. Leider hat es dazu kein Ergebnis mit dem Koalitions­partner gegeben.

Uns war wichtig, mit der Sanierungsoffensive einen Beitrag zum Energie­sparen zu leisten – davon hätten sowohl die Mieter als auch die Ver­mieter profitiert –, und wir wollten Anreize schaffen, um die Bildung von Wohnungseigentum durch junge Menschen und Familien in Zeiten steigender Kosten und steigender Zinsen zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Kompromissfähig hingegen war der Vorschlag, den bestehenden Zweckzuschuss für Wohn- und Heizkosten und den Wohnschirm finanziell aufzustocken. Konkret werden zu den bereits beschlossenen 450 Millionen Euro weitere 225 Millionen Euro dazukommen, die von den Bundesländern jenen zur Verfügung gestellt werden, die das zur Abfederung der gestiegenen Wohn­kosten brauchen. Dadurch können die unterschiedlichen Mietverhältnisse und die Mehrkosten – vor allem auch im Bereich des Wohnungseigentums – be­rücksichtigt werden.

Darüber hinaus sollen besondere Härtefälle im Wohnbereich, zum Beispiel bei der Gefahr der Delogierung, vermieden werden. Daher soll der bestehen­de Wohnschirm im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­sumentenschutz, der bisher mit 115 Millionen Euro dotiert war, um weitere 25 Millionen Euro aufgestockt werden. Das ist, sehr geehrte Damen und Herren, aus meiner Sicht eine zielgerechte und gerechte Förderung mit einer treff­sicheren sozialen Ausgestaltung. (Beifall bei der ÖVP.)

Positiv zu werten ist auch die Änderung im Einkommensteuergesetz betreffend den Investitionsfreibetrag. Aus ökologischen Gründen soll ausdrücklich ge­regelt werden, dass auch für die Anschaffung von klimafreundlichen Heizungen – gemeint sind damit Wärmepumpen, Biomassekessel, Wechsel auf Fernwärme und dergleichen – im Zusammenhang mit Gebäuden ein Inves­titionsfreibetrag zusteht.

Sehr geehrte Damen und Herren, die besondere Herausforderung in der Wohnpolitik ist, dass es gelingt, eine Ausgewogenheit der Bedingungen sowohl für jene, die Wohnraum schaffen, als auch für jene, die Wohnraum nutzen, herzustellen.

Die ÖVP steht zum breiten Angebot des österreichischen Wohnungsmarktes. Jedes einzelne Segment trägt zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse bei. Dort, wo es gelingt, genügend Wohnraum zu schaffen, trägt der Markt auch positiv in Form einer Kostenbremse bei.

Sehr geehrte Damen und Herren, die ÖVP steht zu den Vermietern und zu den Mie­tern. Die ÖVP steht zum Eigentum. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte.