13.26

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Parlament ist ein Anziehungspunkt für viele Besucher, und ich glaube, es freut uns alle, dass wir hier so viele Gäste be­grüßen dürfen. Im Auftrag meines Kollegen Mike Hammer darf ich recht herzlich den Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Verein, die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter des Landes Oberösterreich recht herzlich begrüßen. – Seien Sie herzlich will­kommen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Es geht jetzt um die EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge – das ist ein bisschen eine sperrige Materie. Worum geht es da? – Bei jeder Kreditkartenzahlung fällt für den Händler eine sogenannte Disagiogebühr an, die er an die Bank zahlen muss. Diese Ge­bühr macht einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises aus und ist da­bei im regulären Preis ja bereits enthalten, den alle Kunden des Händlers bezah­len müssen. Das Disagio soll unter anderem die Kosten für die genutzte Technologie, zum Beispiel die Kartenleser und so weiter, abdecken. Im Disagio ist gleichzeitig das Interbankenentgelt enthalten, das von der Bank des Händlers an die Bank des Kreditkarteninhabers weitergereicht wird. Ebenso wie die Gebühren, die die Kreditkartennutzer selbst tragen, dient das Entgelt dazu, die mit der Kreditkarte verbundenen Unkosten der herausgebenden Bank zu decken.

Mit einer EU-Verordnung wurde das Interbankenentgelt begrenzt. Diese EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvor­gänge verfolgt eben das Ziel, erhöhte Interbankenentgelte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang vereinheitlicht die genannte Verordnung beispielswei­se die Interbankenentgelte für Debitkartentransaktionen und für Trans­aktionen mit Kreditkarten, um die Kosten für den Verbraucher zu verringern.

Meine Damen und Herren, das hat also den Hintergrund, dass der Wettbewerb zwischen Kartenzahlverfahren entgegen der normalen preissenkenden Wirkung des Wettbewerbs in einer Marktwirtschaft in der Regel nicht niedri­gere, sondern höhere Interbankenentgelte am Markt verursachen würde. Die Verordnung zielt somit im Großen und Ganzen auf die Verhinderung dieser Wettbewerbsverzerrungen ab. Das heißt: Wir schauen darauf, dass eben erhöhte Interbankenentgelte mit dieser Verordnung verhindert werden. Das ist diese Verordnung also im Großen und Ganzen. Wir ersuchen um Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.