13.32

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Vorredner haben an Information ja eigentlich schon sehr viel vorweggenommen. Im Grunde ge­nommen geht es bei dieser EU-Verordnung um den Wettbewerb und den Marktzugang für elektronische Zahlungsdienstleister: Man will damit die elektronischen Zahlungen im Sinne der Händler und Verbraucher:innen fördern. Das ist wichtig, weil die Zahlungsanbieter von elektronischen Zahlungs­mitteln zunehmend Marktmacht haben, sie übernehmen zunehmend den Markt, können aber – ich glaube, das auch gleich einmal präventiv zu erwähnen ist wichtig – die Bargeldzahlungen nicht komplett ersetzen. Die Verord­nung harmonisiert die Regeln für die sogenannten Interbankenentgelte und trägt damit auch zur Verbesserung im Wettbewerb der Zahlungssysteme bei.

Wichtig dabei ist natürlich, dass das Ganze auch überwacht wird. Da war uns vor allem wichtig, dass die Bundeswettbewerbsbehörde, die damit betraut wird, auch entsprechende Ressourcen bekommt, und das passiert jetzt in Form von drei Planstellen. Somit setzen wir hiermit auch weitere Schritte, um die Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige Kraft für einen fairen Wettbe­werb in Österreich zu stärken. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.)

13.34

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Andreas Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.