14.29

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Matznetter, ich gebe dir eh recht. Ich glaube, wir müssen sozusagen auch die Frage behandeln, dass wir die Belegschaft in diese Transformationsprozesse mitnehmen. Ja, das gehört dazu. Es gehört auch dazu, dass sich die Unternehmen überlegen, wie sie Transformationspläne machen und danach handeln.

Ich muss aber schon sagen: Wir haben, was das Instrument betrifft, weder historisch noch sonst irgendwie in Europa ein Vorbild gehabt, weil es vorher schlicht nichts dergleichen gab. Es gab kein Instrument zur Transforma­tion der Industrie.

Ich glaube, diese Transformation der Industrie ist vielleicht ein Bereich, der viel unterschätzt wird. Wir haben bis 2030 2,975 Milliarden Euro dafür bereit­gestellt, dass sich die Industrie auf einen Dekarbonisierungsprozess oder einen Dekarbonisierungsweg begibt, weil es eben nicht genug ist, einfach nur Forderungen aufzustellen, weil es nicht genug ist, einfach nur Ziele irgendwo zu definieren, sondern weil die Industrie Planbarkeit braucht. Die Politik darf nicht nur fordern, sondern sie muss eben auch fördern und sie muss der Industrie sagen, dass sie auch bereit ist, diesen Weg Seite an Seite mit der Wirtschaft zu gehen, und das tun wir. (Beifall bei den Grünen.)

Es sind nicht nur Investitionen in den Klimaschutz, es ist eben auch eine Inves­tition in die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes, weil – und das ver­gessen die Kolleg:innen der FPÖ immer – nur eine klimaneutrale Wirtschaft und nur eine klimaneutrale Industrie in Österreich tatsächlich eine Zukunft haben. Nur eine Industrie, die bereit ist, zu investieren und zu innovieren, wird in Österreich eine Zukunft haben, und mit diesem Instrument, das wir nicht heute schaffen, sondern das wir schon früher geschaffen haben, sind wir auf ei­nem guten Weg dahin.

Wie enorm diese Dimensionen sind – Kollege Schwarz hat es schon angespro­chen –, sehen wir am Beispiel der Voest. Mit der Umstellung auf Elektro­lichtbogenofentechnologie wird die Voest ab 2027 4 Millionen Tonnen jährlich einsparen können. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeord­neten Pfurtscheller und Wöginger.)

Einfach nur, um ein Bild davon zu geben: 4 Millionen Tonnen CO2, das ist die Fahrleistung von zwei Millionen Autos in Österreich. (Abg. Deimek: Wo wird Eisenschwamm produziert? Auslagern ist kein Einsparen! Sie haben keine Ahnung!) Das ist so, als ob wir 40 Prozent der Autos in Österreich von einem Tag auf den anderen nicht mehr auf den Straßen hätten. Das ist eine unglaubli­che Dimension, und genau deswegen ist dieses Instrument auch so ein gutes In­strument. (Beifall bei den Grünen.)

Ich darf in diesem Zusammenhang den bereits angesprochenen Abände­rungsantrag der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kol­legen zum Antrag 3255/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Umweltförderungsge­setz in der Fassung des Ausschussberichtes in 1963 der Beilagen einbrin­gen und in seinen Grundzügen erläutern – und, Kollege Bernhard, so umfang­reich ist das gar nicht.

Auf der einen Seite geht es darum – eine Kleinigkeit –, dass die Abwicklung der Förderungen des Aufbau- und Resilienzplans aus dem Budget bezahlt wird, damit auch wirklich 100 Prozent der Förderungen aus diesem Programm bei den Projekten landen.

Das andere ist, dass wir für die Transformation der Industrie die Liste der förderfähigen Branchen erweitern, und zwar um die Zementindustrie, um die Ziegel- und um die feuerfeste Industrie, die wir ja auch in Österreich ha­ben. Ich glaube, das ist eine gute Erweiterung, weil wir damit wirklich Industrie­bereiche, die vor einer riesigen Transformationsherausforderung stehen, auch miteinbeziehen.

Ich glaube, dass wir damit ein Instrument haben – um noch einmal darauf einzugehen –, das eine Planbarkeit schafft, und bei all dem Klimaschutz und bei der Transformation hat die Planbarkeit bis jetzt gefehlt, weil es dieses Commitment der Politik nicht gab. Das gibt es jetzt, und ich bitte um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

14.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag (3255/A) der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Lukas Ham­mer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das öster­reichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG) geändert wird in der Fassung des Ausschussberichtes in 1963 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberich­tes 1963 d. B. wird wie folgt geändert:

1. Es wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 6a entfällt in Z 1 und Z 3 jeweils die Wortfolge „ , einschließlich deren Abwicklung,“ sowie in Z 3 die Wortfolge „und § 6 Abs. 1b Z 2“; dem § 6a wird folgender Schlusssatz angefügt:

„Die Kosten der Abwicklung der Förderungen und Aufträge gemäß Z 1 und Z 3 werden aus den Mitteln gemäß § 6 Abs. 1b Z 2, Z 3 und Z 6 bedeckt.““

2. Z 3 lautet:

„3. Dem § 53 werden folgende Abs. 28 und 29 angefügt:

„(28) § 6 Abs. 2f Z 2, § 6a, § 25 Abs. 1 Z 4 sowie der Anhang in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(29) Der Schlusssatz des § 25 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.““

3. Folgende Z 4 wird angefügt:

„4. Der Anhang lautet:

„Anhang

Anlagen zur Herstellung folgender Produkte aus Sektoren, für die eine Förderung im Rahmen der Transformation der Industrie gewährt werden kann

Nr.

NACE-Code

Beschreibung

1.

0710

Eisenerzbergbau

2.

0729

Sonstiger NE-Metallerzbergbau

3.

0891

Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale

4.

0893

Gewinnung von Salz

5.

0899

Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

6.

1041

Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette)

7.

1062

Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

8.

1081

Herstellung von Zucker

9.

1106

Herstellung von Malz

10.

1310

Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

11.

1330

Veredlung von Textilien und Bekleidung

12.

1395

Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)

13.

1411

Herstellung von Lederbekleidung

14.

1621

Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten

15.

1711

Herstellung von Holz- und Zellstoff

16.

1712

Herstellung von Papier, Karton und Pappe

17.

2011

Herstellung von Industriegasen

18.

2012

Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten

19.

2013

Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

20.

2014

Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien

21.

2015

Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen

22.

2016

Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

23.

2017

Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen

24.

2060

Herstellung von Chemiefasern

25.

2110

Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

26.

2311

Herstellung von Flachglas

27.

2313

Herstellung von Hohlglas

28.

2314

Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

29.

2319

Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren

30.

2320

Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

31.

2331

Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten

32.

2332

Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik

33.

2341

Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen

34.

2342

Herstellung von Sanitärkeramik

35.

2351

Herstellung von Zement

36.

2352

Herstellung von Kalk und gebranntem Gips

37.

2399

Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

38.

2410

Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

39.

2420

Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

40.

2431

Herstellung von Blankstahl

41.

2442

Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium

42.

2443

Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn

43.

2444

Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer

44.

2445

Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen

45.

2451

Eisengießereien

 

Prodcom-Code

Beschreibung

46.

81221

Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt

 

47.

10311130

Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren (auch ganz oder teilweise in Öl gegart und dann gefroren)

48.

10311300

Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus getrockneten Kartoffeln

49.

10391725

Tomatenmark, konzentriert

50.

105122

Vollmilch- und Rahmpulver

51.

105121

Magermilch- und Rahmpulver

52.

105153

Casein

53.

105154

Lactose und Lactosesirup

54.

10515530

Molke, auch modifiziert, in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form; auch konzentriert oder gesüßt

55.

10891334

Backhefen

56.

20302150

Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie

57.

20302170

Flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken

58.

25501134

Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln

““

Begründung

Zu Z 1 (§ 6a):

Die Kosten der Abwicklung der Förderungen und Aufträge, die Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020 – 2026 über Instrumente des Umweltförderungsgesetzes abgewickelt werden, sollen aus den nationalen Budgets (§ 6 Abs. 1b Z 2, Z 3 und Z 6) bedeckt werden. Die Mittel des ÖARPs können damit vollständig für die Bedeckung der Förderungen und Aufträge eingesetzt werden. Die Bedeckungsform folgt damit den im Rahmen der Instrumente des UFG abgewickelten Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwick­lung (EFRE) und des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) bewährten Strukturen.

Zu Z 3 (Anhang):

Mit der Mitteilung der Kommission betreffend den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels, Nr. C(2023) 1711 final vom 9.3.2023, erfolgte dessen dritte Änderung. Im Zuge dieser Novelle wurde die Liste der förderungsfähigen Sektoren ausgeweitet. Dem folgend wird nunmehr auch die Liste der begünstigungsfähigen Sektoren ausgeweitet. Unverändert bleibt, dass die Förderung nicht auf Emissionshandels-Anlagen beschränkt ist, son­dern auf das Auslösen und die Unterstützung transformatorischer Maßnah­men fokussiert. Folgerichtig bleiben die Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen Energieträger und die Aufbereitung von Kernbrennstoffen weiterhin nicht för­derungsfähig.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungstrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.