14.29
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Matznetter, ich gebe dir eh recht. Ich glaube, wir müssen sozusagen auch die Frage behandeln, dass wir die Belegschaft in diese Transformationsprozesse mitnehmen. Ja, das gehört dazu. Es gehört auch dazu, dass sich die Unternehmen überlegen, wie sie Transformationspläne machen und danach handeln.
Ich muss aber schon sagen: Wir haben, was das Instrument betrifft, weder historisch noch sonst irgendwie in Europa ein Vorbild gehabt, weil es vorher schlicht nichts dergleichen gab. Es gab kein Instrument zur Transformation der Industrie.
Ich glaube, diese Transformation der Industrie ist vielleicht ein Bereich, der viel unterschätzt wird. Wir haben bis 2030 2,975 Milliarden Euro dafür bereitgestellt, dass sich die Industrie auf einen Dekarbonisierungsprozess oder einen Dekarbonisierungsweg begibt, weil es eben nicht genug ist, einfach nur Forderungen aufzustellen, weil es nicht genug ist, einfach nur Ziele irgendwo zu definieren, sondern weil die Industrie Planbarkeit braucht. Die Politik darf nicht nur fordern, sondern sie muss eben auch fördern und sie muss der Industrie sagen, dass sie auch bereit ist, diesen Weg Seite an Seite mit der Wirtschaft zu gehen, und das tun wir. (Beifall bei den Grünen.)
Es sind nicht nur Investitionen in den Klimaschutz, es ist eben auch eine Investition in die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes, weil – und das vergessen die Kolleg:innen der FPÖ immer – nur eine klimaneutrale Wirtschaft und nur eine klimaneutrale Industrie in Österreich tatsächlich eine Zukunft haben. Nur eine Industrie, die bereit ist, zu investieren und zu innovieren, wird in Österreich eine Zukunft haben, und mit diesem Instrument, das wir nicht heute schaffen, sondern das wir schon früher geschaffen haben, sind wir auf einem guten Weg dahin.
Wie enorm diese Dimensionen sind – Kollege Schwarz hat es schon angesprochen –, sehen wir am Beispiel der Voest. Mit der Umstellung auf Elektrolichtbogenofentechnologie wird die Voest ab 2027 4 Millionen Tonnen jährlich einsparen können. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Wöginger.)
Einfach nur, um ein Bild davon zu geben: 4 Millionen Tonnen CO2, das ist die Fahrleistung von zwei Millionen Autos in Österreich. (Abg. Deimek: Wo wird Eisenschwamm produziert? Auslagern ist kein Einsparen! Sie haben keine Ahnung!) Das ist so, als ob wir 40 Prozent der Autos in Österreich von einem Tag auf den anderen nicht mehr auf den Straßen hätten. Das ist eine unglaubliche Dimension, und genau deswegen ist dieses Instrument auch so ein gutes Instrument. (Beifall bei den Grünen.)
Ich darf in diesem Zusammenhang den bereits angesprochenen Abänderungsantrag der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 3255/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Umweltförderungsgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes in 1963 der Beilagen einbringen und in seinen Grundzügen erläutern – und, Kollege Bernhard, so umfangreich ist das gar nicht.
Auf der einen Seite geht es darum – eine Kleinigkeit –, dass die Abwicklung der Förderungen des Aufbau- und Resilienzplans aus dem Budget bezahlt wird, damit auch wirklich 100 Prozent der Förderungen aus diesem Programm bei den Projekten landen.
Das andere ist, dass wir für die Transformation der Industrie die Liste der förderfähigen Branchen erweitern, und zwar um die Zementindustrie, um die Ziegel- und um die feuerfeste Industrie, die wir ja auch in Österreich haben. Ich glaube, das ist eine gute Erweiterung, weil wir damit wirklich Industriebereiche, die vor einer riesigen Transformationsherausforderung stehen, auch miteinbeziehen.
Ich glaube, dass wir damit ein Instrument haben – um noch einmal darauf einzugehen –, das eine Planbarkeit schafft, und bei all dem Klimaschutz und bei der Transformation hat die Planbarkeit bis jetzt gefehlt, weil es dieses Commitment der Politik nicht gab. Das gibt es jetzt, und ich bitte um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag (3255/A) der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG) geändert wird in der Fassung des Ausschussberichtes in 1963 d.B.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 1963 d. B. wird wie folgt geändert:
1. Es wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:
„1a. In § 6a entfällt in Z 1 und Z 3 jeweils die Wortfolge „ , einschließlich deren Abwicklung,“ sowie in Z 3 die Wortfolge „und § 6 Abs. 1b Z 2“; dem § 6a wird folgender Schlusssatz angefügt:
„Die Kosten der Abwicklung der Förderungen und Aufträge gemäß Z 1 und Z 3 werden aus den Mitteln gemäß § 6 Abs. 1b Z 2, Z 3 und Z 6 bedeckt.““
2. Z 3 lautet:
„3. Dem § 53 werden folgende Abs. 28 und 29 angefügt:
„(28) § 6 Abs. 2f Z 2, § 6a, § 25 Abs. 1 Z 4 sowie der Anhang in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(29) Der Schlusssatz des § 25 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.““
3. Folgende Z 4 wird angefügt:
„4. Der Anhang lautet:
„Anhang
Anlagen zur Herstellung folgender Produkte aus Sektoren, für die eine Förderung im Rahmen der Transformation der Industrie gewährt werden kann
Nr. |
NACE-Code |
Beschreibung |
||
1. |
0710 |
Eisenerzbergbau |
||
2. |
0729 |
Sonstiger NE-Metallerzbergbau |
||
3. |
0891 |
Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale |
||
4. |
0893 |
Gewinnung von Salz |
||
5. |
0899 |
Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. |
||
6. |
1041 |
Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette) |
||
7. |
1062 |
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen |
||
8. |
1081 |
Herstellung von Zucker |
||
9. |
1106 |
Herstellung von Malz |
||
10. |
1310 |
Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei |
||
11. |
1330 |
Veredlung von Textilien und Bekleidung |
||
12. |
1395 |
Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) |
||
13. |
1411 |
Herstellung von Lederbekleidung |
||
14. |
1621 |
Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten |
||
15. |
1711 |
Herstellung von Holz- und Zellstoff |
||
16. |
1712 |
Herstellung von Papier, Karton und Pappe |
||
17. |
2011 |
Herstellung von Industriegasen |
||
18. |
2012 |
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten |
||
19. |
2013 |
Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien |
||
20. |
2014 |
Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien |
||
21. |
2015 |
Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen |
||
22. |
2016 |
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen |
||
23. |
2017 |
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen |
||
24. |
2060 |
Herstellung von Chemiefasern |
||
25. |
2110 |
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen |
||
26. |
2311 |
Herstellung von Flachglas |
||
27. |
2313 |
Herstellung von Hohlglas |
||
28. |
2314 |
Herstellung von Glasfasern und Waren daraus |
||
29. |
2319 |
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren |
||
30. |
2320 |
Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren |
||
31. |
2331 |
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten |
||
32. |
2332 |
Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik |
||
33. |
2341 |
Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen |
||
34. |
2342 |
Herstellung von Sanitärkeramik |
||
35. |
2351 |
Herstellung von Zement |
||
36. |
2352 |
Herstellung von Kalk und gebranntem Gips |
||
37. |
2399 |
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g. |
||
38. |
2410 |
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen |
||
39. |
2420 |
Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl |
||
40. |
2431 |
Herstellung von Blankstahl |
||
41. |
2442 |
Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium |
||
42. |
2443 |
Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn |
||
43. |
2444 |
Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer |
||
44. |
2445 |
Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen |
||
45. |
2451 |
Eisengießereien |
||
|
Prodcom-Code |
Beschreibung |
||
46. |
81221 |
Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt |
||
47. |
10311130 |
Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren (auch ganz oder teilweise in Öl gegart und dann gefroren) |
48. |
10311300 |
Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus getrockneten Kartoffeln |
49. |
10391725 |
Tomatenmark, konzentriert |
50. |
105122 |
Vollmilch- und Rahmpulver |
51. |
105121 |
Magermilch- und Rahmpulver |
52. |
105153 |
Casein |
53. |
105154 |
Lactose und Lactosesirup |
54. |
10515530 |
Molke, auch modifiziert, in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form; auch konzentriert oder gesüßt |
55. |
10891334 |
Backhefen |
56. |
20302150 |
Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie |
57. |
20302170 |
Flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken |
58. |
25501134 |
Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln |
““
Begründung
Zu Z 1 (§ 6a):
Die Kosten der Abwicklung der Förderungen und Aufträge, die Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020 – 2026 über Instrumente des Umweltförderungsgesetzes abgewickelt werden, sollen aus den nationalen Budgets (§ 6 Abs. 1b Z 2, Z 3 und Z 6) bedeckt werden. Die Mittel des ÖARPs können damit vollständig für die Bedeckung der Förderungen und Aufträge eingesetzt werden. Die Bedeckungsform folgt damit den im Rahmen der Instrumente des UFG abgewickelten Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) bewährten Strukturen.
Zu Z 3 (Anhang):
Mit der Mitteilung der Kommission betreffend den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels, Nr. C(2023) 1711 final vom 9.3.2023, erfolgte dessen dritte Änderung. Im Zuge dieser Novelle wurde die Liste der förderungsfähigen Sektoren ausgeweitet. Dem folgend wird nunmehr auch die Liste der begünstigungsfähigen Sektoren ausgeweitet. Unverändert bleibt, dass die Förderung nicht auf Emissionshandels-Anlagen beschränkt ist, sondern auf das Auslösen und die Unterstützung transformatorischer Maßnahmen fokussiert. Folgerichtig bleiben die Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen Energieträger und die Aufbereitung von Kernbrennstoffen weiterhin nicht förderungsfähig.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungstrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.