17.44

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und vor den Bildschirmen! Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Ich sitze hier nicht am Steuer eines Kraftfahrzeu­ges und versuche, dieses möglichst unfallfrei und sicher zu lenken, sondern ich stehe am Rednerpult des Nationalrates und versuche, eine gute Rede zu einem sehr wichtigen Thema zu halten.

Das wird mir nicht gelingen, wenn ich jetzt während dieser Rede (ein Smartphone in die Hand nehmend) mein Mobiltelefon zur Hand nehme, mein Whatsapp checke (auf das Smartphone schauend): Aha, oh, da sollte ich vielleicht zurückschreiben. – Es wird keine gute Rede werden, wenn die Aufmerksamkeit nicht dem Thema, der Aufgabe geschuldet ist, die gerade aktuell ansteht. Es geht darum, dass alle seriösen Studien aufzeigen, dass die Ablen­kung, die mangelnde Aufmerksamkeit im Straßenverkehr eine der wesentlichen Unfallursachen ist.

35 Prozent der Unfälle in Österreich sind auf mangelnde Aufmerksamkeit zurückzuführen. Das sind mehr Unfälle, als durch Alkohol verursacht werden, das sind mehr Unfälle, als durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht werden. Es ist daher richtig, wenn sich der Gesetzgeber dieser Situation stellt und überlegt, was da zu tun ist. Sie alle im Plenum wissen ja, dass ich kein Freund davon bin und nicht sehr viel davon halte, mit überhöhten, einfach nur aus der Hüfte geschossenen Strafdrohungen zu arbeiten: Wir haben ein Problem, erhöhen wir die Strafdrohung – Problem gelöst. So funktioniert es nicht!

Dennoch gilt da etwas anderes, da die Organstrafen doch eine Wirkung entfalten, und wenn diese Organstrafen jetzt erhöht werden, ist zu erwarten, dass der Strafdruck erhöht wird, dass die Menschen anfangen zu begreifen, dass das Handy beim Autofahren nichts verloren hat. Die Aufmerksamkeit muss darauf gerichtet sein, den Kraftfahrzeugverkehr sicher abzuwickeln. (Beifall des Abg. Weratschnig.)

Es wird noch weitere Maßnahmen brauchen. Ein Problem ist sicherlich darin ge­legen, dass derzeit Organmandate nur eingehoben werden können und eine Bestrafung damit nur dann möglich ist, wenn der Kraftfahrzeuglenker direkt angehalten wird. Ausnahme ist der eine Fall, wenn am Radarfoto festge­stellt wird, dass der Lenker telefoniert und das Handy benützt hat. In diesem Fall ist auch eine Strafe möglich.

Ich denke, man sollte den Straßenaufsichtsorganen doch die Möglichkeit ein­räumen, dass auch dann, wenn sie im Vorbeifahren feststellen, jemand be­nützt beim Autofahren das Handy vorschriftswidrig, eine Bestrafung möglich ist. Wir sind das der Verkehrssicherheit schuldig, wir sind das den Menschen schuldig, die am Verkehr teilnehmen und nicht zu Schaden kommen wollen, weil eben jemand vorschriftswidrig telefoniert. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie des Abg. Stöger.)

17.48

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte.