19.52

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ohne Zweifel, glaube ich, kann man festhalten, dass die Gesprächskultur, was den Petitions- und Bürgerinitiati­venausschuss betrifft, durchaus eine angenehme und angemessene ist.

Leider muss man aber genauso festhalten: Das ändert am Ende nichts daran, was das Ergebnis des Ausschusses betrifft, denn das Ergebnis ist, dass die beiden Regierungsparteien, ÖVP wie Grüne, nicht bereit sind, über die Themen – über Bürgerinitiativen, über Petitionen – über den Petitionsausschuss hinaus zu diskutieren, diese an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen, damit dort möglicherweise dann auch das eine oder andere Anliegen bearbeitet wer­den kann, sodass es dann in Form einer Gesetzesvorlage dann hierher ins Ple­num kommt. Da erleben wir leider seit Jahren immer wieder dasselbe. In den Fachausschüssen nennt es sich Vertagung, und im Petitionsausschuss heißt es halt leider Kenntnisnahme. Das Ergebnis ist dasselbe: Es wird über dieses Thema nicht mehr gesprochen.

Ich möchte ganz bewusst auch ein Thema herausgreifen, eine Petition, die sich „Aufstockung des Bewertungspersonals in der Bundes-Finanzverwaltung“ nennt. Das klingt sehr sperrig. Was bedeutet das konkret? – Konkret geht es da­bei um die Vorschreibung der Grundsteuer. Die Vorschreibung der Grund­steuer wird von Gemeinden und Städten gemacht, aber auf Basis von Beschei­den, die vom Finanzamt ausgestellt werden. Dort gibt es ein massives Per­sonalproblem, und das bedeutet, dass Gemeinden und Städte jahrelang falsche Grundsteuervorschreibungen machen oder gar keine Grundsteuervor­schreibungen machen können. Das führt zu drei Ergebnissen:

Erstens: Bürgerinnen und Bürger, die schon lange kein Grundstück mehr haben, weil sie es verkauft haben, kriegen noch immer eine Vorschreibung und müssen für etwas, das sie gar nicht mehr haben, zahlen. Zweitens: Bürgerinnen und Bürger, die das Grundstück schon gekauft haben, kriegen jahrelang keine Vorschreibung, weil sie eben in dem Bescheid noch nicht berücksichtigt werden. Am Ende muss irgendwann eine Aufrollung stattfinden, und dann kriegt es der eine wieder zurück und der andere muss zahlen und muss dann oft Hunderte bis Tausende Euro auf einmal zahlen, weil eben dort ein Personal­mangel besteht.

Drittens bedeutet das auch für die Gemeinden und Städte, dass dadurch Geld für sie verloren geht, weil die gesetzliche Grundlage am Ende auch be­sagt, dass eine Aufrollung über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren nicht erfolgen darf, es aber viele Fälle gibt, in denen zehn Jahre, fünfzehn Jah­re und länger kein Bescheid vom Finanzamt gekommen ist und Gemeinden des­halb gar nicht vorschreiben können. Das Einzige, worum es da geht, ist zu­sätzliches kurzfristiges Personal, damit dieser Missstand beseitigt werden kann.

Der Gemeindebund wie der Städtebund schreien da schon länger um Hilfe. ÖVP und Grüne sind aber leider klüger und sagen: Nein, darüber wollen wir nicht diskutieren, wir wollen diesen Missstand, so wie er ist, beibehalten. – So, glaube ich, sollte man mit Interessen von Bürgerinnen und Bürgern genauso wie von Städten und Gemeinden nicht umgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

19.56

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz. – Bitte, Herr Abgeordneter.