12.56
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Zur Fundrechts-Novelle: Wer kann mit Fug und Recht behaupten, dass er im Leben noch nie etwas verloren hat? – Wahrscheinlich niemand. Insofern ist diese Fundrechts-Novelle eine kleine, feine Änderung, aber vom praktischen Wert her eine sehr wichtige und große Änderung.
Beim Verlieren von Gegenständen führen wenig überraschend Schlüsselbunde, Geldbörsen, Bankomatkarten die Rangliste an, aber es finden auch andere Gegenstände oder Dinge, die verloren werden, ihren Weg ins Fundamt, wie beispielsweise Brautkleider oder auch Hamster.
Mittlerweile ist das Fundamt online. Rund 200 000 Menschen suchen jährlich auf fundamt.gv.at nach ihren verlorenen Dingen. Gerade in der Bundeshauptstadt ist das Fundwesen recht unbürokratisch organisiert: Geringwertige Fundstücke können in den rund 100 Fundboxen oder auch bei der Fundservicestelle abgegeben werden, außerhalb der Öffnungszeiten gefundene Gegenstände bei der Feuerwache im Rathaus oder auch bei den Stationsüberwachungsstellen der U-Bahn. Für gefundene Haustiere gibt es ein telefonisch erreichbares Fundservice und natürlich auch das Tierquartier, das sich sehr liebevoll um die Fundlebewesen, kann man sagen, kümmert.
Generell ist es beim Finden und Wiederbekommen in Österreich so, dass die Menschen in jedem zweiten Fall ihre Dinge zurückbekommen. Handelt es sich um Dinge von einem geringen Wert, dann gehen sie, wenn sich niemand meldet, an den Finder über. Wenn die Zeitspanne von sechs Monaten überschritten wird, in denen sich niemand meldet, dann werden nur mehr 0,4 Prozent der verlorenen Gegenstände von den Verlustträgern abgeholt.
Daher handelt der Gesetzgeber richtig, die bisherige Frist bei gefundenen Sachen mit einem Wert von bis zu 100 Euro von einem Jahr auf sechs Monate zu verkürzen. Diese verkürzte Aufbewahrungsfrist soll mit 1. Mai in Kraft treten. Wir unterstützen natürlich diese Verwaltungsvereinfachung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.59
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Bettina Zopf gelangt jetzt zu Wort. – Bitte.