19.21
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshofbericht betreffend Grundversorgung in Wien kam zustande, weil es eine mediale Berichterstattung über angebliche Gewährung von Grundversorgungsleistungen an nicht leistungsberechtigte Personen in Wien gab.
Was bedeutet die Grundversorgung? – Die Grundversorgung dient der Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden wie Asylwerbern und umfasst insbesondere Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung. Bei der Grundversorgung sind sowohl der Bund als auch die Länder gefordert. Konkret wurden vom Rechnungshof das Land Wien und das Bundesministerium für Inneres geprüft.
Welche Kritikpunkte wurden nun Wien betreffend festgehalten? – Weil Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln keine anderen Unterstützungsleistungen beziehen konnten, betreute Wien diese in der Grundversorgung, obwohl sie dafür nicht anspruchsberechtigt waren. Ein weiterer Punkt betrifft Vollzugsprobleme, da wurden Stichprobenüberprüfungen gemacht. Die finanzielle Auswirkung der festgestellten Fehlauszahlungen lag in Summe bei rund 0,5 Prozent der ausgezahlten Grundversorgungsleistungen.
Kritisiert wurde auch der Umgang mit Auslandsaufenthalten von Personen in der Grundversorgung. Die Regelungen waren unklar und wurden unvollständig vollzogen, so der Rechnungshof. Da die Abwesenheit bei der Auszahlung der Leistung nicht bemerkt wurde, kam es zu Rückforderungen, beziehungsweise in manchen Fällen unterblieben auch diese Rückforderungen.
Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, interpretiere ich die Kritikpunkte so, dass es eine Reihe von Verbesserungen braucht. Die medialen Vorwürfe wurden allerdings vom Rechnungshof nicht bestätigt.
Das Bundesministerium für Inneres wurde insbesondere in zwei Punkten kritisiert: zum einen wegen der mangelnden Datenqualität und fehlender Kontrollschritte im Betreuungsinformationssystem und zum anderen wegen einer fehlenden vollständig automatisierten Bund-Länder-Abrechnung und einer fehlenden einfacheren Kostenaufteilung. Seitens des Rechnungshofes wurde eine Pauschalierung vorgeschlagen.
Das Bundesministerium für Inneres signalisierte große Bereitschaft zur Umsetzung der Anregungen des Rechnungshofes. 51 Empfehlungen sind in Umsetzung beziehungsweise wurde zugesagt, sie umzusetzen, und damit wird ein Umsetzungsgrad von 83,6 Prozent, wie das Nachfrageverfahren zeigt, erreicht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.24
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich die Präsidentin des Rechnungshofes zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.